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Verkürzen einer bestehenden Wahlperio...

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Maria Anna (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 13:05 Uhr:   

In NRW wird diskutiert den Kommunalwahltermin vorzuziehen und die bestehende Wahlperiode für die Räte (20.10. 2009) zu verkürzen. Ziel ist es wohl Bundes- und Kommunalwahl zu trennen. Gleichzeitig wird diskutiert die Wahl mit der Europawahl am 7.6. 2009 zusammenzulegen. Hat jemand eine rechtliche Einschätzung dazu?
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Migan (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 15:23 Uhr:   

Wäre es eigentlich rechtlich möglich, Europawahl und Bundestagswahl zusammenzulegen, von den bestehenden Fristen her?
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 17:37 Uhr:   

Das hatten wir doch schon mal ...

Grundsätzlich muss man ein paar Grundlagen im Auge behalten:
1. Die Kommunen in Deutschland gelten (anders als z. B. in der Schweiz) nicht als Staatswesen. Was sind sie denn dann? "Selbsverwaltungsorgane" der entsprechenden Gebietskörperschaften bzw. (je nach Sichtweise) mit diesen identische Selbstverwaltungs-Körperschaften. Sie unterstehen daher dem Recht der Länder. Im Grunde kann daher jedes Land mit seinen Kommunen machen, was es will. Nur die Schranken des GG und der Landesverfassung müssen beachtet werden. Einschlägig ist dabei Art. 28 GG. Zu beachten gilt es, dass dieser Artikel den Ländern ausdrücklich eine republikanisch-demokratische Ordnung vorschreibt, im gleich folgenden Satz aber den Kreisen und Gemeinden nur eine aus allgemeiner, gleicher, geheimer usw. Wahl hervorgegangene Volksvertretung. Somit ist es Sache der Länder, eine bestimmte Legislaturperiode vorzuschreiben oder deren Länge der Selbstregulierung der Gemeinden anheim zu stellen.
2. Die EU ist eine Vereinigung von souveränen Staaten, als solche aber selbst kein souveräner Staat. (Was ist sie denn sonst? Darüber wird wacker gestritten; ich persönlich meine, sie sei am ehesten ein Gebilde sui generis, aber das ist für die hier erörterten Fragen alles nebensächlich.) Das EU-Parlament hat daher nicht die Aufgaben und die Stellung eines nationalstaatlichen Parlamentes, nimmt aber sinngemäss und funktional eine ähnliche Stellung ein wie ein nationales Parlament. Traditionell mächtigstes Organ ist die Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten, die EU-Kommission ist nur in eingeschränktem Sinne die "Regierung" der EU. Das bedeutet, dass in der EU auch kein parlamentarisches System wie in Deutschland und den meisten anderen europäischen Staaten besteht. Die EU-Kommission oder die Regierungsvertreter haben nicht das Recht, das EU-Parlament vorzeitig aufzulösen und neu wählen zu lassen. Umgekehrt ist eine Absetzung der Kommission nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich (ein vorzeitiger Rücktritt der Gesamtkommission kam aber schon vor). Das bedeutet, dass die Legislaturperiode des EU-Parlamentes immer gleich lang ist und 5 Jahre beträgt.
3. Im Gegensatz zur EU herrscht in Deutschland im Bund und in den Ländern das parlamentarische System, das es erlaubt, sowohl die Regierung jederzeit abzusetzen als auch umgekehrt das Parlament vorzeitig neu wählen zu lassen. Auf Bundesebene ist von diesen Möglichkeiten selten Gebrauch gemacht worden. Ein konstruktives Misstrauensvotum gab es bisher nur ein Mal, eine vorzeitige Neuwahl des Bundestages, wenn ich mich richtig erinnere, erst drei- oder viermal. In den Ländern gab es hingegen solches je nach dem schon öfter.
Daher hat es keinen Sinn, die Legislaturperioden des Bundestages mit jener des EU-Parlamentes zusammenlegen zu wollen: Das EU-Parlament wird in regelmässigem Takt gewählt, der Bundestag nicht unbedingt. Es braucht nur, wie vor der letzten Wahl geschehen, eine Krise zu geben, die zur Auflösung des Bundestages führt, schon ist ein etwa koordinierter Rhythmus der Wahlperioden dahin. Abgesehen davon, dass im Bund eine vierjährige Periode statt einer fünfjärigen gilt, bedürfte es also erheblicher Veränderungen des politischen Systems. Man müsste z. B. vorsehen, dass der neugewählte Bundestag die Wahlperiode des vorhergehenden zu Ende führt, was allerdings ziemlich unrealistisch erscheint. Oder man müsste das parlamentarische System völlig umkrempeln, so dass ein System eingeführt würde, in dem Regierung und Parlament unabhängig voneinander operierten und es somit weder den Sturz der Regierung noch die Auflösung des Parlamentes geben könnte. Das liesse sich alles machen, aber dazu müsste das Grundgesetz sehr gründlich geändert werden. Dies bedarf bekanntlich einer 2/3-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates, eine Verfassungsklage dagegen wäre doch wohl auch gewiss, und es könnte sein, dass das Bundesverfassungsgericht die Abschaffung des parlamentarischen Systems am Ende gar als unzulässig taxierte (muss nicht, wäre aber ggf. schon drin).
Die Vorschriften zur Wahl des Bundestages finden sich in Art. 39 GG: Die Neuwahl muss zwischen 46 und 48 Monate nach Beginn seiner Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode beginnt, wenn der neugewählte Bundestag erstmals zusammentritt. Der Zusammentritt muss spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden. Im Falle der vorzeitigen Auflösung muss die Neuwahl binnen 60 Tagen stattfinden. Über die Auflösung des Bundestages hat der Bundespräsident im Falle des Art. 63 IV binnen 7, im Falle des Art. 68 I binnen 21 Tagen zu entscheiden. Den Wahltag bestimmt der Bundespräsident im Rahmen von Grundgesetz und Wahlgesetz nach eigenem Ermessen.
Somit sind der Verschiebung des Wahltermins durch diese Fristbestimmunen enge Grenzen gesetzt.
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 18:08 Uhr:   

Versuch einer Antwort: Laut § 42 Gemeindeordnung NRW werden die Gemeinderäte für fünf Jahre gewählt. Nach § 14 des Kommunalwahlgesetzes setzt der Innenminister den Termin fest. Gibt es darüber hinaus strengere Fristen?

Die laufende Periode künstlich zu verkürzen wäre sicher problematisch; aber könnte man evtl. im Juni neu wählen lassen, die neue Wahlperiode aber trotzdem erst im Herbst beginnen lassen?
Von Anfang Juli ("zu knapp nach der Kommunalwahl für eine Konstituierung") sind bis 16. August Sommerferien (ebenfalls keine Sitzungen sinnvoll); dann könnte man sagen, es ginge ja nur um ein paar Wochen, die die alten Gremien früher abtreten sollen ...
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 19:34 Uhr:   

@Philipp Wälchli

Sie haben ja recht mit Ihren interessanten Ausführungen. Ob man sie mal diesem Herrn zukommen lassen sollte?

http://www.dradio.de/nachrichten/200801200900/2
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 23:09 Uhr:   

Na ja ...
man soll bekanntlich nichts unversucht lassen. Aber dieser Herr ist vermutlich lernresistent.

Im übrigen gibt es da noch ein Problem: Wahlen zusammenlegen klingt ja gut, aber das greift in die Organisationsautonomie der Länder ein, denn der Bundesverfassungsgeber müsste den Ländern, Kreisen und Kommunen das Recht entziehen, selbständig über ihre Wahltermine zu entscheiden. Was bei Kommunen und Kreisen vielleicht noch geht (aber nur durch Landesrecht, nicht Bundesrecht), stellt bei den Ländern aber ein Problem dar. Wenn man damit z. B. die Länder faktisch zwingt, fixe Perioden einzuführen, dann können sie faktisch die Auflösung ihrer Landtage nicht mehr vorsehen. Das hat wiederum Rückwirkungen auf die Bewältigung einer Regierungskrise, denn Neuwahlen sind dann unmöglich. Damit steht dann aber das parlamentarische Regierungssystem in Frage.
Das ist nun aber nicht das Problem. Ich lebe selbst in einem Land, das kein "echt" parlamentarisches System kennt. Das Prolem besteht allerdings darin, dass dann, wenn ein Land über solche Fragen nicht mehr selbst entscheiden kann, sondern vom Bund einengende Vorschriften erhält, die ihm faktisch die Wahl eines bestimmten, ansonsten den Vorgaben des Grundgesetzes genügenden Regierungssystems unmöglich machen, der Föderalismus gefährdet ist. Und dieser unterliegt als Prinzip der Garantie von Art. 79 GG.
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Migan (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 09:58 Uhr:   

Vielen Dank für die umfassende Antwort. Ich meinte allerdings lediglich die Europawahl und Bundestagswahl 2009. Da die Europawahlen in Deutschland immer an einer extrem niedrigen Wahlbeteiligung kranken, könnte man dieser dadurch doch auf die Sprünge helfen, und sicherlich würde es auch einige Kosten sparen...
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 12:52 Uhr:   

@migan
Da die Europawahlen bislang mit den Kommunalwahlen in verschiedenen Bundesländern (BaWü, RhPf, Saar und vier neuen Bundesländern außer Brandenburg) zusammengelegt sind, ist dort die Wahlbeteiligung höher, indem auch kommunalpolitisch interessierte Bürger europawählen, die in anderen Bundesländern gar nicht hingehen würden. Diese Leute wählen (man beachte die konkreten Bundesländer) überproportional CDU, so dass diese Partei bei jeder Europawahl seit 1979 ungewöhnlich gut abgeschnitten hat.

Wenn man das machen würde, was Sie vorschlagen, wäre das vorbei.

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