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Tina_Dö (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. November 2007 - 20:52 Uhr: | |
Tach auch. Hab da mal drei kleine Fragen: 1. Muss man den Vorstand direkt und ins Amt wählen? Ein Notar hat uns erklärt das wir jedes Amt einzeln wählen müssen. In unserer Satzung gibt es dazu keine Regelung 2. Muss nichtanwesenden Mitgliedern die Möglichkeit der Briefwahl geboten werden? 3. Wie alt muss man sein um im Vorstand mitzuarbeiten. Bei uns hat sich eine 16jährige als Beisitzern aufstellen lassen. Ihr Vater ist der Vorsitzende. In der Satzung befindet sich kein Eintrag darüber |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. November 2007 - 21:11 Uhr: | |
1. Es ist nicht ganz zwingend jedes Amt einzeln zu wählen. Sollte aber im Regelfall so gemacht werden. Wenn es keine Regelung in der Satzung gibt, kann die Wahlversammlung entsprechende Regelungen selber treffen. 2. Ohne explizite Regelung in der Satung wird eine Briefwahl nicht zulässig sein. 3. Ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Zivilrechtlich ergibt sich eine Mindesalter von 7 Jahren. Ales andere hat der Verein zu regeln. |
Tina Dö (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 12. November 2007 - 12:18 Uhr: | |
Vielen Dank für die Rasche Antwort... |