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AndiE (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. September 2007 - 11:48 Uhr: | |
Betr.: Kommunalwahlen: Muss die Wahlliste einer Partei so lang sein, wie Plätze z. B. in der Gemeindevertretung, zu vergeben sind. Was ist, wenn man nicht genug Kanditaten zusammenbekommt. Wer kann mir bitte helfen oder mir sagen, wo man darüber etwas nachlesen kann. Vielen Dank @all |

Lars Tietjen
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. September 2007 - 12:56 Uhr: | |
Alle mir bekannten Kommunalwahlregelungen sehen keine Mindestzahl an Kandidaten für die Parteien/Wählergruppen vor. In der Regel sind auch Einzelkandidaten möglich. Kann man ggf. in den entsprechenden Wahlgesetzen etc. nachlesen. Hinweise gibt auch der Landeswahlleiter oder der kommunale Wahlleiter. Im Regelfall kann man aus dem Fehlen einer Regelung zur Mindestzahl an Kandidaten schließen, dass es keine gibt. Dagegen gibt es oft eine Höchstzahl an Kandidaten. |

AndiE (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. September 2007 - 10:18 Uhr: | |
Danke für die Antwort, mein Beispiel sollte für Schleswig-Holstein sein. Gemeinde mit 11 Sitzen im Gemeinderat. Muss jede Partei auch 11 Kandidaten auf die "Liste" setzen? Vielleicht kann nochmal jemand helfen. Bin politischer Neueinsteiger. |

Lars Tietjen
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. September 2007 - 11:08 Uhr: | |
In Schleswig-Holstein gibt es keine Mindestzahl an Kandidaten der Partei. (Eine solche Regelung wäre Verfassunsgrechtlich auch bedenklich und vermutlich unzulässig.) Einschlägig ist hier Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG [http://sh.juris.de/sh/gesamt/KomWG_SH_1997.htm#KomWG_SH_1997_rahmen] § 18 Arten der Wahlvorschläge [...] "(3) Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt." |

AndiE (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. September 2007 - 14:05 Uhr: | |
Entschuldigung, nur um sicher zu sein. Es reicht, in unserem Fall aus, wenn wir bei 6 unmittelbaren und 5 Listenkandidaten auch z.B. nur 7 Kandidaten auf die Liste setzen? und nicht 11? Danke für die freundlichen antworten bisher  |

Norddeutscher (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. September 2007 - 14:45 Uhr: | |
Ja, die Liste muss nicht länger sein, um an der Wahl teilnehmen zu können (und kann sogar noch kürzer sein). Ob die Länge der Liste ausreicht, ist eine andere Frage, nämlich: Besteht die „Gefahr“, dass ihr mehr Stimmen bekommt, als die für sieben Sitze notwendigen? Bei elf Mandaten in der Gemeindevertretung insgesamt hättet ihr dann aber trotzdem noch die Mehrheit. |