
Migan (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Juli 2007 - 18:34 Uhr: | |
Hallo! Mal eine Frage, kann eine Partei die Vorschriften bezüglich einer Urabstimmung, die ja vom Parteiengesetz verlangt werden, sozusagen weglassen unter dem Verweis, daß ja der Parteitag als Mitgliederversammlung tagt und daher jeder mitbestimmen kann, der möchte? Ich meine nein, aber wie ich kürzlich erfahren mußte, gibt es Parteigründer, die genau diese Ansicht vertreten. Was ist denn nun richtig? Und wo ich gerade dabei bin: Braucht eine Landespartei Rechnungs- bzw. Kassenprüfer? Hier meine ich ja, aber andere Meinungen gehen dahin, daß das alles ja sowieso von einem Buchprüfer überprüft wird und von daher parteiinterne Kassenprüfer überflüssig sind... Vielen Dank im Voraus! Migan |