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(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 18. Juni 2007 - 13:20 Uhr: | |
Hallo, ich finde in der Gemeindeordnung für NRW keine Vorschrift dazu, innerhalb welcher Zeit nach einem Rücktritt oder sonstigem Ausscheiden aus dem Amt die Neuwahl eines Bürgermeisters stattfinden muß. Habe ich irgendetwas übersehen oder gibt es tatsächlich keine bestimmte Frist? Danke für Hinweise Gruß Heinz |
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