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Elos (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. April 2007 - 18:25 Uhr: | |
Mal eine Frage: Angenommen, ein bekannter Journalist würde eine neue Partei gründen wollen und geht damit an die Medien. Er stellt auch schon den Namen vor, unter dem die Partei in wenigen Wochen gegründet werden soll. Eine andere Partei meldet nun aber eine Tarnpartei unter dem Namen, den der Journalist genannt hatte, in aller Eile beim Bundeswahlleiter an bzw. gründet eine Partei diesen Namens und hinterlegt beim Bundeswahlleiter die entsprechenden Unterlagen. Haben dann diejenigen, die eigentlich die Partei gründen wollten (der Journalist und seine Freunde) Anspruch auf den Namen ? Können sie diesen durchsetzen ? |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. April 2007 - 09:27 Uhr: | |
Meine Vermutung (ohne juristische Absicherung): Einen Rechtsanspruch hätte der "eigentliche" Gründer nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, daß der Bundeswahlleiter seinen Ermessensspielraum nutzt und die Tarngründung etwas länger auf ihre Ernsthaftigkeit untersucht - ihm dürfte ja bekannt sein, daß der Namen schon anderweitig verplant ist. |
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