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Aufgabenverteilung nach Wahl des Vors...

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iikar (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2007 - 13:13 Uhr:   

Hallo Zusammen.

Danke für die bis jetzt eingebrachten Bemerkungen und Anregungen. Für Klärung folgender Sachverhalte bitte ich um euere Unterstützung.

1. Nach der Wahl im Dez 06 und bis zum heutigen tag hat es keine Übergabe vom alten Vorstand zum neuen Vorstand gegeben. Daher sagt der jetzige und zurückgetretene Vorstandsvorsitzenden, dass er

a) die Steuererklärung, die für die Jahre 04, 05 und 06 gemacht wird und die erst ab im Jan 07 ausgefertigt, nicht unterschreiben. Er sagt, dass muss der alte Vorstand machen. -
MEINE FRAGE: hat er damit Recht? Bzw. Wie sieht es denn aus mit Steuererklärung in einem gemeinnützigen Verein?

b) die Eintragung vom Kauf einer Immobilie in der Satzung. Der Verein hat Immobilien ordnungsgemäß im Jahr 06 gekauft und wollte der alte Vorstand wollte dies längs schon in der Satzung eintragen. – Dies wird von der Satzung auch verlangt - . Der Notar sagte, es müssen Formvorschriften eingehalten werden. Diese sind: In der Einladung zur Mitgliederversammlung muss dieses erwählt werden…

Aufgrund von Formvorschriften bezüglich Satzungsänderung bzw. –Ergänzung wurde über diese Eintragung der Immobilien in der Mitgliederversammlung, die auch zur Neuwahl des Vorstandes einberufen wurde (Dez 06) ordnungsgemäß und einstimmig entschieden.
Der jetzige und mittlerweile zurückgetretene Vorstandsvorsitzende sagte, diese Angelegenheit muss vom alten Vorstand erledigt werden.
MEINE FRAGE: Darf der alte Vorstand, der entlastet und entlassen wurde in der Sache Aktiv werden? Zumal dieser noch im Vereinsregister eingetragen ist, aber das zuständige Amtsgericht auf seine Anfrage hin über den Wechsel im Vorstand seit Dez 06 informiert würde?

c) Protokoll vom Dez 06 unterschreiben, weil ihm dieser erst im Feb 06 von Protokulant eingereicht wurde. Grund der Verzögerung war Urlaub des Protokulant. (Handgeschriebenes wird dann in Word geschrieben).
MEINE FRAGE: Wenn der Vorstandsvorsitzende nicht unterschreiben will, kann dann der Stellvertreter unterschreiben. Auch wenn zurückgetretene Vorstandsvorsitzende die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl leiten will oder muss. Der Stellvertreter dürfte auf jeden Fall unterschreiben, wenn der Vorsitzende quasi das amt direkt niederlegt. ODER??
Wie sollen Protokolle geführt werden. Muss man es nach der Mitgliederversammlung direkt vom Protokulant unterschrieben und abgegeben werden?

2.
Da es mittlerweile einen Termin für die Neuwahl des Vorstandes gibt, muss man noch die Eintragung des jetzigen Vorstandes durchführen?
Oder kann man das Protokoll vom Dez 06, das über die Eintragung der Immobilien und der Vorstandswahlen unterrichtet, erst nach der kommenden Neuwahl und des folgenden Protokolls zusammen beim Notar abgeben?
Oder ist das das Protokoll vom Dez 06 hinfällig?

DANKE NOCHMALS

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