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Mario (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Februar 2007 - 12:32 Uhr: | |
Ich hab mal eine Frage, die mich schon eine ganze Weile beschäftigt: Was passiert eigentlich, wenn eine Liste mehr Mandate bei der Bundestagswahl erreicht, als sie Kandidaten auf ihrer Liste hat? Verfallen die Sitze, die nicht besetzt werden oder kann der Träger der Liste "nachnominieren"? Wenn eine Liste an Nachrückern erschöpft ist, verfallen ja auch die Sitze. Ist das in dem von mir beschriebenen Fall genauso? |

ag (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Februar 2007 - 13:20 Uhr: | |
Bundeswahlgesetz, § 6, Abs. 4, Satz 3 (z.B. http://bundesrecht.juris.de/bwahlg/__6.html): "Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt." |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Februar 2007 - 17:29 Uhr: | |
Vielen Dank, hatte ich wohl überlesen.  |
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