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Ausgleich für die 5 %-Hürde

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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 18:22 Uhr:   

Ich habe einen Vorschlag, um die durch die 5 %-Hürde verlorenen Stimmen, bei den Kommunalwahlen anteilig zu verwerten. Alle verlorenen Stimmen bei der Kommunalwahl in einem Bundesland werden für diesen Zweck hochgerechnet und in Relationen gesetzt. Daraus wird, dann ein Koeffizient berechnet, der die restliche Sitzzahl ergibt.

Nehmen wir einmal an für eine Kommunalwahl in Schleswig-Holstein folgendes an: Die CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW schaffen, überall wo sie antreten, die 5 %-Hürde. Sie bekommen auch einige Extramandate, da es die anderen Parteien nirgendwo schaffen. Da es in Schleswig-Holstein ungefähr 2,6 Millionen Einwohner gibt, habe ich einfach 2.600 Sitze angenommen. Es gibt eine Nachvergabe für Parteien, die an den örtlichen Sperrklauseln gescheitert sind. Diese Stimmen werden landesweit hochgerechnet. Der Prozentsatz der Nachvergabe liegt bei 2,5 %, also genau der Hälfte zwischen 0 % und 5 %. Das ergibt hier 65 Sitze.

Die Wählergemeinschaften verlieren 40 Sitze,
die Linke.PDS verliert 30 Sitze
und die DVU verliert 20 Sitze durch die Hürde.

Nun wird folgendes gerechnet:

FWG 40*65/90=29
Linke 30*65/75=22
DVU 25*65/75=14

Diese Sitze werden denjenigen Ortsverbänden zugeschlagen, die in ihren Orten den größten Prozentanteil errungen haben. Sollte die Sollvorgabe für die einzelnen Stadträte jetzt noch nicht erfüllt sein, erhalten die Parteien über 5 %-Hürde weitere Sitze.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 18:27 Uhr:   

Mir ist eben eine kleine Panne passiert. Der Divisor ist immer 90. Die Sitze bleiben bei 29+14+14=65. Die zweite Klarstellung ist, dass sich mit der Zahl der entgangenen Sitze, besser auf die Restsitze schließen lässt, als mit den Stimmen. Das ist so, da man für jeden Stadtrat, unterschiedlich viele Stimmen pro Mandat braucht.
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Der Sachse (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 19:19 Uhr:   

Eine andere kleine Panne: Wegen der 5 % Hürde ist die Linke nirgendwo in SH vertreten. "verlieren" ist daher ein ungewöhnlicher Ausdruck. So ganz steige ich durch die Motivation deines Modells und seine Funktionsweise noch nicht durch.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 19:33 Uhr:   

Wenn man die Sperrklausel für ungerecht hält, ist es am einfachsten, sie zu streichen bzw. ihre Streichung zu fordern. Ist im Übrigen auch in vielen Kommunalwahlrechten der Fall. Durch die geringe Anzahl von zu vergebenden Mandaten gibt es ohnehin eine "faktische" Sperrklausel. Schon allein deswegen dürfte das Streichen der Sperrklausel im kommunalen Bereich deutlich größere Umsetzungschancen haben als ein kompliziertes Kompensationssystem.
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der_republikaner
Veröffentlicht am Freitag, 28. April 2006 - 23:13 Uhr:   

ich stimme tim spier zu.

Alle vorschläge zu alternativen parlarmenten und komplizierten umrrechnungen mögen interessant sein und rechnerrisch raffiniert.

Jedoch: Die einfachste Lösung ist die 5% Hürde ganz zu streichen oder auf 2% zu senken.

Bei 2% kann man ohne den Proporz zu sehr zu verzerren verhindern das es streitigkeiten wegen halben sitzen gibt.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 28. April 2006 - 23:21 Uhr:   

Man könnte auch die dafür sorgen, dass jeder Rat wenigstens 20 Sitze hat. In Dörfern und Kleinstädten reichen, die 5 % nicht unbedingt für einen Sitzgewinn. Gerade diese Stimmen, sollten nachträglich einige Sitze erbringen. Auch die kleineren Parteien sollten vor Ort integriert werden. Bei meinem Modell, können sie es am besten tun, wenn sie sich landesweit engagieren.
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der_republikaner
Veröffentlicht am Samstag, 29. April 2006 - 10:12 Uhr:   

Dann würden in Flensburg Vertreter einer Partei sitzen die sich in Dresden sehr angagiert hat.

Eiene Festlegung jeden Rat 20 Sitze zu geben ist ebenso überflüssig. Das wäre eine weitere Maßnahme um die 5% Hürde zu kompensieren.

Nur die Abschaffung bzw Senkung der Hürde würde eine unkomplizierte Lösung sein.

Die weimarer Rep. ist nicht wegen den kleinparteien zerbrochen sonderen wegen dem mangelnden willen zur demokratie der durch die schlechte allgemeinsituation hervorging.

Jegliche weitere Rechnerei ist ein Schritt zu mehr Bürokratie
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 29. April 2006 - 12:21 Uhr:   

Ich meinte landesweit und nicht bundesweit. Auf wieviel Prozent würdest du die Hürde senken? Du hast mir von einigen Wochen erzählt, dass Du 2009 bei der Stadtratswahl in Leipzig antreten willst. Wie wird dort, die Ausschussvergabe für kleinere Parteien gehandhabt?
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 29. April 2006 - 14:25 Uhr:   

In Sachsen gibt's bei Kommunalwahlen keine 5%-Hürde.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 29. September 2006 - 19:41 Uhr:   

Ich habe nun einen neuen Vorschlag zur Sperrhürde. Die Sperrhürde sollte zwischen 2,5 % und 5 % betragen. Im Zwischenbereich bestimmt die genaue Anzahl antretenden Parteien die Höhe der Sperrklausel. Bei mehr als 20 antrtenden Parteien senkt jede weitere Partei wird die Sperrhöhe um 0,2 %.

Die Formel lautet:

Sperrhürde in % = 5 - 0,2x

Erklärung: Bei 20 Parteien ist es einfacher, 5 % zu schaffen. Möglichst viele Parteien sollen ermutigt werden, bei den Wahlen anzutreten. Je mehr Kleinstparteien teilnehmen, desto eher haben sie bessere Chancen ins Parlament zu kommen. Das Argument der weggeworfenen Stimme ist nun, besonders für die Kleinstparteien der Mitte, entschärft.

Bei der letzten Bundestagswahl gab es verkürten Fristen zum Unterschriftensammeln. Deswegen traten nur 25 Parteien an. Das ergäbe ein Sperrhöhe von 4 %. Bei 30 Parteien wären es 3 %, Bei 35 und mehr Parteien wären es 2,5 %.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 30. September 2006 - 10:30 Uhr:   

Das Problem ist, daß dann Parteien auch mit weniger als ein Promill erheblichen Einfluß haben könnte. Theoretisch wäre es auch möglich, die Sperrklausel mit Tarnlisten absichtlich zu senken.

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