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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 14:40 Uhr: | |
Kann man mit sich mit einem Einzug in 1 der 16 Landtage automatisch für die Bundestagswahl qualifizieren? |

Mark (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 19:31 Uhr: | |
Ich weiß nicht genau, was Du mit "automatisch qualifizieren" meinst. Relevant ist die Vertretung im Landtag folgendermaßen: Eine Partei, die in mindestens einem Landtag - ununterbrochen seit der letzten Wahl - aufgrund eigener Wahlvorschläge - mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist, braucht nicht - dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung neunzig Tage vor der Wahl anzuzeigen, - sich einer Überprüfung ihrer Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss zu unterziehen. |

Mitdenker (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 19:44 Uhr: | |
Danke für deine Frage. Muss sie Unterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können? |

Mark (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 19:52 Uhr: | |
Ah. Ja, stimmt, die Unterstützungsunterschriften fallen nach den gleichen Regeln weg, mit der Besonderheit, dass Parteinen nationaler Minderheiten in jedem Fall davon befreit sind. |

Der Wuidara (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 12:23 Uhr: | |
Hat da ein FPD-Fan gehofft, flächendeckend zur BTW antreten zu können? |

Mitdenker (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 16:49 Uhr: | |
Ich bin kein FDP-Fan. Ich dachte, da eher an rechtsextreme Parteien, die sich mit einem Einzug in irgendeinen Landtag, direkt für die Bundestagswahl qualifizieren. Nehmen wir, z. B. einmal die brandenburgische DVU. Sie hat nur 50 Mitglieder. Sie macht ihren Wahlkampf gegen die Bundestagsparteien. Anschließend zieht die DVU mit 6 Abgeordneten in den Landtag ein. Somit ist sie bereits für die kommende Bundestagswahl qualifiziert. Geht das nicht ein bisschen zu schnell? |

Hallosager (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 18. April 2006 - 20:13 Uhr: | |
Alemannia Aachen hat sich für die 1.Fussball-Bundesliga qualifiziert, Parteien werden zu einer Wahl (evtl.) zugelassen. Im übrigen: Was ist FPD? |

Der Wuidara (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 18. April 2006 - 23:43 Uhr: | |
FPD ist die Partei, der die NPD-Abspalter in Sachsen beigetreten sind. |

Mitdenker (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 26. April 2006 - 22:11 Uhr: | |
Die FPD heißt Freiheitliche Partei Deutschlands. Ist dieser Name an Jörg Haiders früherer Partei, der FPÖ, angelehnt? |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 09:37 Uhr: | |
Kaum. Es war allerdings eine Zeit lang Mode unter "freiheitlichen" Kleinparteien, das zu behaupten - entsprechend gab es in Deutschland zahlreiche Kleinparteien, die sich als FPÖ-nah bezeichneten. Mittlerweile ist dieser Brauch selbst bei den Republikanern nicht mehr verbreitet. |

Mitdenker (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 15:55 Uhr: | |
Nach Marks Ausführungen vom 11.04.2006 ist die FPD nicht automatisch für die Bundestagswahl qualifiziert. Sie muss also Unterschriften sammeln. Kann sie ohne Unterschriften an der nächsten Sächsischen Landtagswahl teilnehmen? |

Der Sachse (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 19:29 Uhr: | |
Ich sage: Nein, das geht nicht. Begründung: §18 (2) SächsWahlG sagt aus (gekürzt) (2) Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 90. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Nicht parlamentarisch vertreten ist eine Partei dann, wenn sie am 90. Tag vor der Wahl weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landesparlament aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten ist. Interessanter wird's weiter hinten: §27 (1) Satz 4 bekräftigt: Landeslisten von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind (§ 18 Abs. 2 Satz 2) müssen außerdem von mindestens 1 000 Wahlberechtigten des Wahlgebietes eigenhändig unterzeichnet sein.} |

Mitdenker (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 28. April 2006 - 14:02 Uhr: | |
Die FPD steht im Anschriftenverzeichnes des Bundeswahlleiters vom 12.08.2005. Dort ist sie verzeichnet, da sie bei der Bundestagswahl 2002 antrat. Damals erhielt sie 2003 (0,0 %) der Erststimmen. Die Stimmenzahl habe ich aus "Kürschners Volkshandbuch" über den 15. Deutschen Bundestag. In Anschriftenverzeichnis ist man enthalten, wenn man in den letzten 6 Jahren an einer Bundestags- oder an einer Landtagswahl teilgenommen hat. Die FPD, fällt also, 2008 aus dieser Liste heraus. Die Sächsische Landtagswahl liegt, aber erst 2009. Sie fällt evtl. mit den Landtagswahlen im Saarland, sowie in Brandenburg und der nächsten Bundestagswahl zusammen. Es könnte sein, dass sie in der Zwischenzeit bei anderen Landtagswahlen antritt, vielleicht am 17.10.2006 in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Somit wäre sie bis Oktober 2012 als Partei anerkannt. Falls sie, aber ausschließlich in Sachsen und im Bund antreten will, und diese Wahlen parallel stattfinden, stellt sich mir folgende Frage: Geht es bei beiden Wahlen um die Anerkennung durch den Bundeswahlleiter vom 12.08.05, die im September 2008 ausläuft? Oder geht es um die Anerkennung, durch den Bundeswahlleiter im Jahr 2009. |

Migan (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 23. Mai 2006 - 11:02 Uhr: | |
Wieso läuft eine "Anerkennung" durch den Bundeswahlleiter aus dem Jahre 2005 im Jahre 2008 aus ? Eine Partei verliert ihren Status als Partei, wenn sie sechs Jahre lang aufeinanderfolgend weder an einer BTW noch an einer LTW teilgenommen hat. |