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The Joker (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2006 - 00:12 Uhr: | |
Bei der Abstimmung über das Grundgesetz stimmten im Parlamentarischen Rat (neben der KPD) 6 von 8 CSUler dagegen. Wer war das und welche Motive hatten die Gegner und Befürworter innerhalb der CSU? Wie war das innerhalb der CSU-Landtagsfraktion (Landtag lehnte ebenfalls ab)? |
Ja so sans (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2006 - 01:05 Uhr: | |
Der Schönhuber Franz hat gesagt wenn der Sepp zustimmt kriargt er eins auf die Goschn. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2006 - 10:23 Uhr: | |
Es ging da in erster Linie um Föderalismusprobleme. Weite Teile der CSU sahen in dem Grundgesetzentwurf die Eigenständigkeit der Länder im Allgemeinen und Bayerns im Besonderen nicht gewahrt. |
Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2006 - 13:39 Uhr: | |
Das war ein bloß taktisches Nein. Sonst hätte man ja nicht gleichzeitig bei der Abstimmung im Landtag beschlossen, daß GG zu akzeptieren, wenn 2/3 der Länder dafür sind. Der wirkliche Grund war die Angst vor der Bayernpartei. Die war damals für die CSU eine echte Gefahr. Sie bekam ja auch bei der BTW 20,9% in Bayern (und 11 Direktmandate), die CSU nur 29,2. Die CSU mußte ihre altbayerische Klientel bei der Stange halten. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2006 - 11:58 Uhr: | |
"Sonst hätte man ja nicht gleichzeitig bei der Abstimmung im Landtag beschlossen, daß GG zu akzeptieren, wenn 2/3 der Länder dafür sind." Das hätte aber niemand zu beschließen brauchen, weil genau das die Bedingungen für die Ratifizierung des Grundgesetzes waren. Größere Zahl von Gegenstimmen gab es nur in Niedersachsen, hier von der dort sehr starken Deutschen Partei getragen, deren Mitglieder im Parlamentarischen Rat zwar zugestimmt hatten, einige aus der Landtagsfraktion dem aber nicht folgten. Auch da war die nach außen angegebene Begründung ein zu starker Bund. |
Tim Spier
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2006 - 13:59 Uhr: | |
@J.A.L.: Naja, die Bayern hätten ja auch die Möglichkeit gehabt, das GG nicht zu ratifizieren. Dann wäre Bayern eigenständig geworden. Wäre eine Option gewesen. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2006 - 17:07 Uhr: | |
"Naja, die Bayern hätten ja auch die Möglichkeit gehabt, das GG nicht zu ratifizieren." Das haben sie ja auch getan. "Dann wäre Bayern eigenständig geworden. Wäre eine Option gewesen." Nein. Da hast du leider den Abstimmungsmodus völlig falsch verstanden. Dabei findet er sich immer noch in Art. 144 Abs. I des Grundgesetzes. Der Parlamentarische Rat hatte dem Grundgesetz ja schon am 8. Mai 1949 zugestimmt. Nach dieser Zustimmung ging das verabschiedete Gesetz durch die Landtage; die Landtage hätten das Gesetz nur als Ganzes stoppen können, wenn mindestens ein Drittel (bei damals 11 beteiligten Ländern also 4 Landtage) ihm die Zustimmung verweigert hätten. Bei weniger ablehnenden Landtagen (in der Realität war es ja genau einer) würde das Gesetz, das durch den Parlamentarischen Rat ja schon legitmiert war, in allen im Rat vertretenen Ländern in Kraft treten. Das ist ja auch in der vollen Absicht geschehen, um die Bildung eines Bundesstaates nur aus einem Teil der westdeutschen Länder zu vermeiden. Damit aber hatte der bayerische Landtag alleine keinen Einfluss mehr das Grundgesetz zu stoppen. |
juwie
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2006 - 18:07 Uhr: | |
Der Bayerische Landtag hat im vollen Bewusstsein abgestimmt, dass es bei der Verabschiedung des GG auf ihn nicht ankommt. Da die Souveränität über (West-)Deutschland noch bei den Alliierten lag und diese das GG genehmigten, konnte sich Bayern auch nicht auf ein "Selbstbestimmungsrecht" berufen. |