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Umgang mit persönlichen Daten eines p...

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Thomas (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Dezember 2005 - 23:36 Uhr:   

Hallo,

ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben von meiner Stadtverwaltung bekommen, mit dem ich gebeten werde, ein Ehrenamt als Wahlhelfer für die im nächsten Jahr anstehende Landtagswahl in Rheinland-Pflaz zu übernehmen. Da für mich (derzeit) keine Gründe für die Ablehnung des Ehrenamtes laut BWG zutreffen, muss ich dem Formblatt entsprechend mich mit der Mitarbeit in einem Wahlvorstand einverstanden erklären.

Über meine bevorstehende erstmalige Berufung zum Wahlhelfer bin ich nicht gerade begeistert. Aber, man hat eben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten als Staatsbürger.

Was ich aber eigentlich gern wissen möchte, in wie weit muss ich dem Wahlbüro auch meine persönlichen Daten übermitteln, wie z.B. Telefon(privat/beruflich/Handy),E-Mail und höchster Bildungsabschluss? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Und zu was werden diese Daten überhaupt gebraucht?

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.

Thomas
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AeD (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Dezember 2005 - 00:13 Uhr:   

"in wie weit muss ich dem Wahlbüro auch meine persönlichen Daten übermitteln, wie z.B. Telefon(privat/beruflich/Handy),E-Mail und höchster Bildungsabschluss?"

Musst Du nicht, kann allerdings für die Kommunikation des Wahlvorstands untereinander von Vorteil sein. Die Anschrift reicht dem Wahlamt aber (und die hat es).
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Thomas (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 16. Dezember 2005 - 13:23 Uhr:   

Schön, das hatte ich nämlich schon gehofft, da die Felder zum Ausfüllen nicht als Pflichtangaben markiert sind.
Ich stehe der Herausgabe meiner persönlichen Daten sehr skeptisch gegenüber und habe deshalb z.B. auch keine Kundenkarten, die über mein Kaufverhalten (Was, Wann, Wo) Auskunft geben.
Deshalb interessiert es mich auch, ob das Wahlbüro nach der Wahl die Daten, dass ich schon einmal als Wahlhelfer tätig geworden bin, löschen kann bzw. muss, oder ich vielleicht sogar in einer Liste von Wahlhelfern für die nächsten Wahlen mit vorgemerkt werde. Da ich zufällig einmal aus der Bevölkerung ausgewählt wurde, rechne ich eigentlich nicht noch einmal damit in nächster Zeit für das Ehrenamt wieder ausgewählt zu werden.

Weiß jemand von euch, dass, obwohl man nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, man immer wieder als Wahlhelfer verpflichtet wird, wenn man einmal zufällig ausgewählt wurde? Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz.
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The Joker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 16. Dezember 2005 - 19:19 Uhr:   

Ich denke, niemand kann zur Tätigkeit als Wahlhelfer verpflichtet werden. Thomas schrieb etwas davon, dass er im Schreiben GEBETEN wurde.

Nur wenn man von sich aus für eine bestimmte Wahl als WH fungieren möchte, wird man dann VERPFLICHTET - aber nur für die bevorstehende Wahl. So ist es zumindest in Berlin Usus.

Mit den Gründen für eine Ablehnung (s.o.) ist es wohl ähnlich wie bei der Briefwahl ("Ich versichere, dass ein wichtiger Grund für meine Abwesenheit vorhanden ist"): Das ganze wird dann nicht näher überprüft.
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 16. Dezember 2005 - 19:57 Uhr:   

@The Joker:
Nein, so einfach ist das m.W. nicht.

Man kann sehr wohl als Wahlhelfer verpflichtet werden. Zwar gibt es Begründungen, die wohl auch gerichtsfest wären (denn im Zweifelsfall müsste man sich mit dem Wahlleiter vor dem Verwaltungsgericht auseinandersetzen), wie z.B. ein bereits gebuchter Urlaub oder Schichtdienst im Krankenhaus, es gibt aber auch eine Grauzone, in der es auf das Wohlwollen des Wahlleiters ankommt, inwieweit Begründungen akzeptiert werden. Und dies hängt wiederum davon ab, wie große Probleme der Wahlleiter hat, seine Wahlvorstände zu komplettieren.

Meine Schwester hatte sich z.B. einmal mit einer geplanten Urlaubsreise entschuldigt und da wurde von ihr verlangt nachzuweisen, dass sie diese bereits vor der Aufforderung, sich als Wahlhelferin zur Verfügung zu stellen, gebucht hatte.

Hier in Niedersachsen habe ich ganz grob die Erfahrung gemacht, dass es auf dem Lande eher unproblematisch ist, Wahlvorstände zu bestellen, sodass Entschuldigungen auch eher akzeptiert werden, während es für die Städte immer problematischer wird, Freiwillige zu finden, sodass der Druck (und auch twe. der Anreiz über höhere Aufwandspauschalen) erhöht wird.
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Thomas (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Dezember 2005 - 20:44 Uhr:   

Wie ja schon sagte, ist es nicht so einfach der Verpflichtung als Wahlhelfer zu entgehen, es sei denn man hat wirklich wichtige berufliche oder private Gründe, die einem die Ausübung des Amtes (nahezu) unmöglich machen. Gründe hierfür wurden im Forum schon ein paar Mal genannt. Natürlich gibt es bei der Bewertung der Ablehnungsgründe einen gewissen Spielraum durch den Wahlleiter. Eine geplante Urlaubsreise am besten noch mit Buchungsbestätigung sollte ausreichend sein. Und falls man diese erst nach der Aufforderung zum WH bucht, sollte das eigentlich auch keinen Unterschied machen, da man ja seinen Urlaub meist nach anderen privaten/beruflichen Gesichtspunkten plant und da sonst keine zeitlichen Spielräume mehr bleiben.

Was ich nicht möchte ist, dass, nachdem ich es einrichten konnte als WH dabei zu sein, ich für kommende Wahlen gleich wieder als "williger" WH verpflichtet werde. Vielleicht gibt es dafür auch keinen Grund zu Sorge, da eine Rechtsgrundlage hierfür nicht existiert. Wenn, dann wäre sicherlich auch schon in den Medien darüber berichtet worden.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Dezember 2005 - 21:33 Uhr:   

"Was ich nicht möchte ist, dass, nachdem ich es einrichten konnte als WH dabei zu sein, ich für kommende Wahlen gleich wieder als "williger" WH verpflichtet werde. Vielleicht gibt es dafür auch keinen Grund zu Sorge, da eine Rechtsgrundlage hierfür nicht existiert. Wenn, dann wäre sicherlich auch schon in den Medien darüber berichtet worden."

Ohne die Praxis deiner Gemeinde im einzelnen zu kennen, könnte schon passieren, dass du zumindest angefragt würdest. Es ist ja durchaus so, dass die meisten Menschen, die nicht beim ersten Mal ihr Heil in irgendwelchen Entschuldigungen suchen, grundsätzlich auch zu häufigerem "Wahlhelfen" bereit sind.

Da könntest du aber dementsprechend mit gutem Gewissen absagen.

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