Autor |
Beitrag |
Tomekk
| Veröffentlicht am Sonntag, 23. Oktober 2005 - 15:44 Uhr: | |
Mir sind diese Begriffe völlig unbekannt |
Philipp Wälchli
| Veröffentlicht am Sonntag, 23. Oktober 2005 - 18:39 Uhr: | |
Sperrklausel: Eine Bestimmung, die bei Verhältniswahlrecht vorsieht, dass eine Liste erst nach überschreiten eines bestimmten Anteils am Gesamtergebnis (z. B. 5% aller Stimmen, 7% [Genf], 10% [Türkei, Neuenburg]; Deutschland: 5% Listenstimmenanteil ODER 3 Direktmandate) bzw. bei Gewinn einer bestimmten Anzahl Wahlkreise an der Verteilung teilnimmt; wird dieser Wert unterschritten, fällt die betreffende Liste aus der Verteilung: Listenmandate: Allgemein Mandate, die von Wahllisten her besetzt/zugeteilt werden; in Deutschland im Gegensatz zu Direktmandaten, die durch Gewinn eines Wahlkreises besetzt werden (aber, ausser bei Überhangmandaten, auf die Listenmandate angerechnet werden). Ähnlich z. B. auch in Russland (Direktmandate in Einerwahlkreisen, dazu zusätzlich Listenwahl mit Verhältniswahlrecht, aber keine Verrechnung zwischen beiden wie in Deutschland). Direktmandat: In Deutschland und in ähnlichen Wahlsystemen Mandate, die direkt durch Gewinn eines (Einer-)Wahlkreises besetzt werden (an den Gewinner gehen), nicht über eine Liste. In der Regel dann relatives Mehrheitswahlrecht (wer am meisten Stimmen hat, gewinnt). |
TOMEKK
| Veröffentlicht am Sonntag, 23. Oktober 2005 - 15:38 Uhr: | |
Kann mir jemand sagen was eine Sperrklausel ist? >Tomekk< |
The Joker
| Veröffentlicht am Sonntag, 23. Oktober 2005 - 20:40 Uhr: | |
@Tomekk Eine Sperrklausel markiert eine Prozent-Hürde, die von einer Partei erreicht werden muss, um an der Sitzverteilung teilzunehmen. |
|