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Frank Bokelmann
| Veröffentlicht am Sonntag, 23. Oktober 2005 - 00:00 Uhr: | |
Moin, nun kann man den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nach der termingerecht abgewickelten Prozeßlawine rund um die Auflösung des 15. Deutschen Bundestags im August / September 2005 sicherlich nicht vorwerfen, faul zu sein. Aber es ist nicht ein Skandal, daß Wahlbeschwerdeverfahren nicht innerhalb eines Jahres (oder noch besser innerhalb von 6 Monaten) rechtskräftig abgeschlossen werden? Diese Woche hat sich der 16. Deutsche Bundestag konstituiert und damit die Beschwerdeverfahren gegen die Wahl des 15. Deutschen Bundestages gegenstandslos gemacht, weshalb diese nun nicht mehr fortgeführt werden können. Denn Auswirkungen auf die Mandatsverteilung im 16. Deutschen Bundestag wird man der 2002er-Wahl wohl nur äußerst indirekt zubilligen. Einen ähnlich dummes Ende dürfte eine Wahlbeschwerde gehen die Schleswig-Holstein-Wahl 2000 im Juni erfahren haben. Und da war nun insgesamt deutlich mehr als 3 Jahre Zeit zum Beraten. Was sagt uns das über den derzeitigen Zustand der Wahlprüfungsverfahren in Deutschland? Gruß Frank Bokelmann |
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