Autor |
Beitrag |
Gordon Shumway
| Veröffentlicht am Mittwoch, 17. April 2002 - 12:10 Uhr: | |
Ich habe mich schon manches Mal gefragt, wie und nach welchen Kriterien die Sitzordnung in Bundes- und Länderparlamenten festgelegt werden. So sitzen m. E. GRÜNE & FDP im deutschen Bundestag "falsch", die GRÜNEN in der Mitte zwischen SPD & CDU/CSU sowie die FDP rechts außen. In früheren Fernsehausschnitten von Sitzungen der kurzlebigen DDR-Volkskammer (1990) kann man feststellen, daß die PDS-Fraktion rechts von der SPD sitzt. Wer oder was legt so etwas fest? |
Jan
| Veröffentlicht am Freitag, 19. April 2002 - 04:14 Uhr: | |
Das koennen sich die Parteien selber aussuchen. Wenn ich mich recht erinnere hat als die Gruenen 1983 in den Bundestag kamen der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD Hans-Joachim Vogel darauf bestanden, weiter links aussen zu sitzen um zu zeigen, dass die SPD allein die Linke vertritt und nicht diese "Gruenen Chaoten". Bei der FDP ist zu beruecksichtigen, das sie 1949 im Allgemeinen wesentlich weiter rechts war als zumindest die Ahlener CDU-Truppe. Die FDP hatte ja auch einen organisierten Nationalen Fluegel. Bei der jetzigen Sitzordnung ist natuerlich auch die Symmetrie schoen: Zwei kleine aussen, eine in der Mitte, die grossen dazwischen. |
Stefan Müller
| Veröffentlicht am Samstag, 30. November 2002 - 04:41 Uhr: | |
In den meisten Parlamenten ist das Verhandlungssache und eine Frage von Mehrheiten im Ältestenrat oder ähnlichen Organen. So sitzt z.B. die PDS in Thüringen ganz rechts, die CDU in der Mitte und die SPD links. In Schleswig-Holstein sitzen die Grünen links, die SPD daneben und in fast der gesamten letzten Sitzreihe von links bis rechts, links vom Mittelgang sitzt der SSW, in der rechten Hälfte die CDU und ganz rechts die FDP. Im Endeffekt sitzt die CDU wohl immer rechts von der SPD und die FDP rechts von den Grünen. Alles andere ist Verhandlungssache. Ein ganz anderes System hat sich dagegen in Großbritannien etabliert. Denn da sitzt die Regierungspartei rechts und die Oppositionsparteien der größe nach geordnet von ganz links bis mehr oder weniger zur Mitte hin. Zudem gibt es da nicht eine kreis- oder halbkreisförmige Sitzordnung, sondern 2 "Bänke" ("benches"), die sich gegenüber stehen und in mehreren Reihen stufenförmig aufsteigen. Vorne sitzen die "wichtigen" Abgeordneten und besonders Minister, Staatssekretäre (und Abgeordnete im Rollstuhl), während hinten die "Hinterbänkler" ("backbenchers") sitzen. Wieder in anderen Parlamenten, wie dem schwedischen Reichstag, sitzen die Abgeordneten streng alphabetisch geordnet, ohne eine Sortierung nach Parteien, Fraktionen oder Regierung und Opposition. Historisch hat sich wohl die Sitzordnung der französischen Nationalversammlung (rechts-links-Schema, ähnlich dem im Bundestag praktizierten System) am weitesten durchgesetzt. Vielleicht gibt es ja noch ganz andere Sitzordnungen, die jemand hier nachtragen kann. Mir sind spontan keine weiteren bekannt. |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Montag, 02. Dezember 2002 - 12:38 Uhr: | |
In Norwegen sitzen die Abgeorneten nach Provinzen (die mit den Wahlkreisen identisch sind) sortiert. |
|