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Gast023462786043783802
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 09:35 Uhr: | |
Seit einigen Tagen finden sich in den Postkästen meiner Heimatstadt Wahlempfehlungen von unserem Bürgermeister ein. Heute nun, am Sonntag, lese ich auf der ersten Seite des regionalen Sonntag-Anzeigers eine Sammelempfehlung einiger / vieler Bürgermeister. Nun meine Frage: Ist diese Wahlempfehlung zulässig oder nicht. Meiner Kenntnis nach ist der Bürgermeister als Organ der Gemeinde zu Neutralität verpflichtet - oder gilt das nur bei der Kommunalwahl? |
AeD
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 12:04 Uhr: | |
Wenn diese Empfehlung als Privatperson erfolgt - kein Problem. Wenn sie in der Funktion des Bürgermeisters erfolgt, ist das nicht erlaubt, das weiß der Bürgermeister aber sicher und wird entsprechend gehandelt haben. |
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