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dragonblu
| Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 20:53 Uhr: | |
Ein Bekannter hat heute festgestellt, dass er seinen Wahlberechtigungsschein verloren hat. Darf er trotzdem wählen? Für eine schnelle Antwort bin ich dankbar!!!! |
Bernhard Nowak
| Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 22:18 Uhr: | |
Ja, er muß aber seinen Personalausweis im Wahllokal vorzeigen. |
Empire77
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 10:53 Uhr: | |
meines Wissens sollte das auch mit einem Personalausweis funktionieren. Einfach im Wahlbüro Bescheid geben. |
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