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Wie viele Personen zur Gründung einer...

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Parteien (Organisation, Finanzierung, Mitgliedschaft usw.) » Wie viele Personen zur Gründung einer Partei mind. erforderlich? « Zurück Weiter »

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MP
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Januar 2002 - 16:26 Uhr:   

Hallo,

Ich brauche einige spezielle Kriterien, die eine Partei haben muss, um als Partei öffentlich anerkannt zu werden. Unter http://www.bundestag.de/gesetze/pg/ konnte ich bereites viele nützliche Infos sammeln, allerdings fand ich dort keine angaben über mindeste Anzahl von Mitglieder und Kapital, den man braucht. Weiß es jemand?

Dakne im Voraus!

MP
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Januar 2002 - 16:39 Uhr:   

laut
http://www.statistik-berlin.de/wahlen/aghbvvwahl-2001/info/partei.htm
sind mind. 3 Personen notwendig.
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Februar 2003 - 08:29 Uhr:   

Wobei man mit 3 Personen wohl kaum viel erreichen wird.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Januar 2007 - 12:27 Uhr:   

Hallo!
wir hätten gerne informationen zu: Gründung einer partei, aufbau einer partei, was macht die partei, wo bzw. wie ist sie vertreten? und Wahlkampf...
vielen dank!!}
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Januar 2007 - 12:43 Uhr:   

@unregistrierter
("was macht die partei?")

Sie hat uns alles gegeben,
Sonne und Wind, und sie geizte nie.
Wo sie war, war das Leben.
Was wir sind, sind wir durch sie.
Sie hat uns niemals verlassen.
Fror auch die Welt, uns war warm.
Uns schützt die Mutter der Massen.
Uns trägt ihr mächtiger Arm.

Die Partei, die Partei, die hat immer Recht.
Und Genossen, es bleibet dabei.
Denn wer kämpft für das Recht, der hat immer Recht
gegen Lüge und Ausbeuterei.
Wer das Leben beleidigt, ist dumm oder schlecht.
Wer die Menschheit verteidigt, hat immer Recht.
So aus Leninschem Geist wächst, von Stalin geschweißt, die Partei, die Partei, die Partei.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 29. Januar 2007 - 09:34 Uhr:   

"Die meisten in der CDU kennen das Lied ja noch" - Kommentar in der TLZ von 23.01.07
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. November 2007 - 08:49 Uhr:   

übel du brauchst mehr als 55 personen dafür steht in wiki
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. November 2007 - 22:59 Uhr:   

Naja, wiki ist gut und recht, aber eine Quelle für das Urteil habe ich dort nicht gesehen. Daher ist das schwer nachprüfbar und auch schwer auf die konkreten Umstände hin zu interpretieren. Denn eine Partei nach dem Parteiengesetz ist eben ein Bürger-Verein, der auf Landes- oder Bundesebene aktiv ist, und zwar definiert durch die Beteiligung an Wahlen.
Nun ist aber das Bundesgbiet erheblich grösser als das Gebiet einzelner Länder, im Bund leben so um die 80 Mio. Leute, die Länder hingegen sind unterschiedlich gross, unterschiedlich dicht bevölkert usw. Eine genaue Zahl ist also kaum auszumachen, sie sollte aber doch wohl in einem sinnvollen Verhältnis zur Zahl der Wahlberechtigten im betreffenden Gebiet stehen. Und dann dürften z. B. im Saarland weniger Personen genügen als in NRW oder gar im Bund. Mangels gesetzlicher Fixierung und richterlicher Präzisierung ist das aber eben kaum eindeutig auszumachen.
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Marc K.
Veröffentlicht am Freitag, 30. November 2007 - 16:14 Uhr:   

Es gibt für das Urteil keine Quellenangabe.
Bezog sich das auf eine "bundesweite Partei"? Oder auf eine "Landesweite"?
Das PartG differenziert auch hiernach.
Bezogen auf Bundesebene erscheint mir eine höhere Zahl vertretbar. Zu dem - angeblichen Urteil gibt es keinen Link. Pauschal läßt sich eine Grenze sicher nicht festlegen. § 2 I PartG spricht pauschal vom "Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten."

Wenn ich diese Definition zugrunde legen, habe ich doch Probleme z.B. die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands als "ernsthaft" anzusehen. Das dies dennoch der Fall ist, zeigt doch eine eher laxe und wenig restriktive Handhabung des Parteiengesetzes.
Es mag sein, dass im Urteil die Ablehnung der Parteieigenschaft gar nicht primär auf die Mitgliederzahl, sondern auf die mangelnde Festigkeit der Organisation abgestellt wurde, wobei die geringe Mitgliederzahl nur als Indiz hierfür genommen wurde.
Jedenfalls dürfte diese Grenze so pauschal nicht gelten - etwa für lediglich in einem Bundesland aktive Parteien (Bremen hat z.B. nur 700.000 Einwohner im Vergleich zum Bundesgebiet).

Die absolute Mindestgrenze für eine Parteigründung dürfte allerdings bei 7 liegen. Unterhalb dieser Zahl ist ja noch nicht einmal die Eintragung eines Vereins möglich (vrgl. § 56 BGB).
Die Grenze dürfte sogar eher höher liegen, da Parteien faktisch eine Sonderform eines Vereins sind. Ist einer Vereinigung die Eigenschaft als Partei abzusprechen, so ist sie deshalb allerdings kein rechtliches Nullum. Sie kann als eingetragener oder nicht eingetragener Verein weiterbestehen.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 01. Dezember 2007 - 19:09 Uhr:   

Es ist doch jammerschade, dass eine Vereinigung ohne Partei-Stuss kein rechtliches Nullum ist. Eine orgiastische Auslegung bzw. Extermination des Parteiengesetzes täte daher dringend not. Wahrscheinlich müsste man es auch nivellieren, um zu einem equitablen Ergebnis zu kommen. Ansonsten müsste man natürlich die laxen Gerichtsentscheide kasernieren, damit auch diese zum rechtlichen Nullum werden. Auf diese Weise anuliert, liesse sich dann endlich eine
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Marc K.
Veröffentlicht am Sonntag, 02. Dezember 2007 - 15:59 Uhr:   

lol, also das eine Partei, die diese Eigenschaft verliert, als Verein weiterbesteht halte ich für richtig. Insofern ist diese sarkastische Unterstellugn verfehlt.

Ob die Gerichtsentscheidungen in Bezug auf die "Ernstlichkeit" nicht in einige Fällen etwas lax waren und man mit ebenso guten Argumenten zu anderen Ergebnissen hätte kommen können ist wohl nicht wirklich bestreitbar.

Das Parteiengesetz ist bei der Frage der Voraussetzungen sehr vage formuliert. Das ließe sich durch den Gesetzgeber durchaus präzisieren, ohne dass damit Grundrechte verletzt würden. Ob nun etwa eine Mindestmitgliederzahl von 7, 20, 50 oder 60 festgelegt wird halte ich nun noch für eine Frage gesetzgberischen Ermessens, das mangels klarer Vorgaben eben nun durch eine richterliche Ermessensentscheidung ausgeübt wird.
Ob man eine so wichtige Frage dem Richter überlassen sollte, oder ob hier nicht ein gesetzliche Regelung besser wäre (Gesetze werden immerhin durch das Parlament als unmittelbar demokratisch legitimierten Organ entschieden: alle wesentlichen Fragen müssen daher durch Parlamentsgesetz entschieden werden (sog. Wesentlichkeitstheorie) ist daher de lege ferenda schon diskussionswürdig.

De lege lata ist die Regelung wohl nicht zu beanstanden: Das Parlament ist dem durch eine generalklauselartige Formulierung im Parteiengesetz seiner Verpflichtung als Gesetzgeber nachgekommen. Diese dürfte noch den Bestimmtheitsgrundsatz genügen (- trotz ihrer Vagheit). Was aber eine Diskussion über das Einfügen klarerer Kriterien (etwa eine kokrete Zahl) keineswegs obsolet macht.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 02. Dezember 2007 - 22:37 Uhr:   

@ all jene, die vielleicht bei meinem letzten Posting nicht ganz nachgekommen sein sollten:

Eigentlich wollte ich nur zart andeuten, dass man sich vielleicht nicht zu weit aus dem Fenster lehnen sollte, wenn man mit Fremdwörtern nicht sattelfest ist. Ansonsten könnte man am Ende unversehens als Nullum mitten im Antibarbarus landen ...
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 03. Dezember 2007 - 02:17 Uhr:   

Man muss freilich die Bedeutung auch von Fremdworten nach dem gegenwärtigen und tatsächlichen Sprachgebrauch bewerten, sonst kommt man z.B. in die Verlegenheit Pedant in der Bedeutung "Schullehrer" und Idiot in der Bedeutung "Zivilist" verwenden zu müssen und verfehlt nebenbei auch die letzten paar Jahrzehnte des Fortschrittes der Sprachwissenschaften. Denn statt einem Antibarbarus schreibt ein moderner Linguist ja lieber eine Kampfschrift gegen die Anmaßungen der präskriptiven Linguistik.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 03. Dezember 2007 - 18:16 Uhr:   

Oh, da ist augenscheinlich ein wahrer Kenner am Werk, vermutlich sogar ein jünger der deskriptiven Grammatik. Diese gibt sich zwar modern, ist aber de facto vielleicht noch schlimmer als die "präskriptive Linguistik" (wir nannten das noch "normative Grammatik", aber was soll's? So ein paar hochtrabende Einsprengsel tun ja immer gut, abgesehen davon, dass man Linguistik, Grammatik, Philologie und historisch-vergleichende Sprachwissenschaften als Disziplinen unterscheiden sollte, aber dies nur sehr nebenbei). Für die lateinische Sprache vergleiche man nur einmal den "alten" (oder auch nur: DEN) Menge mit dem "Neuen Menge", dessen Autoren ganz deskriptiv nur das gelten lassen, wofür sie Belege haben. (Ihr persönliches Urteil lassen sie dann doch durch die Hintertür durch den Zusatz "nicht zur Nachahmung empfohlen) wieder ins Haus ...) Da wir es also gewisslich mit einem ausgewiesenen Kenner der Materie zu tun haben, wird er uns auch deskripitve Belege für substantivischen Gebrauch eines anonsten nur als Adjektiv belegten lateinischen Wortes beibuttern können, oder nicht?

Im übrigen wollte ich einem gewissen Poster nur einmal vorführen, wie lästig es ist, wenn einem dauernden an jeden Beitrag eine Cauda angehängt wird, in der des längsten und breitesten mit allerlei Schwulst und Zitationen angereichert hochtrabenderweise recht eigentlich nur das wiedergegeben wird, was zuvor kurz und in gewöhnlicher Diktion gesagt wurde, ohne dabei wesentlichen Erkenntnisfortschritt beizufügen.
Ich habe in meiner Laufbahn (um nicht Karriere sagen zu müssen) recht viele junge Akdademiker angetroffen, die genau so handeln zu müssen vermeinten: Sie lassen eine Meinung erst dann gelten, wenn sie dazu Autoritäten gefunden haben; diese kennen sie über weite Strecken auswendig, einschliesslich der genauen bibliographischen Angaben und der Seitenzahl, Randnummer usw. Dabei kleben sie an den Begriffen und bestehen darauf, dass etwas nur so und genau so richtig ausgedrückt sei usw.
Was dabei allerdings meist auf der Strecke bleibt, sind der gesunde Menschenverstand, der unvoreingenommene Blick und - der eigene Standpunkt. Meine persönliche Erfahrung kann ja trügen, aber mir will scheinen, dass dieser Typus Jungakademiker gerade in Deutschland weit verbreitet sei.

Im übrigen stellte sich bei Ausgangsproblem gar nicht die Frage, ob X entweder Y oder nichts sei, sondern was X sei, wenn es nicht Y sei. Das hat aber der eben erwähnte verstellte Blick nicht bemerkt.
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Dezember 2007 - 00:45 Uhr:   


quote:

Oh, da ist augenscheinlich ein wahrer Kenner am Werk, vermutlich sogar ein jünger der deskriptiven Grammatik. Diese gibt sich zwar modern, ist aber de facto vielleicht noch schlimmer als die "präskriptive Linguistik" (wir nannten das noch "normative Grammatik", aber was soll's? So ein paar hochtrabende Einsprengsel tun ja immer gut, abgesehen davon, dass man Linguistik, Grammatik, Philologie und historisch-vergleichende Sprachwissenschaften als Disziplinen unterscheiden sollte, aber dies nur sehr nebenbei). Für die lateinische Sprache vergleiche man nur einmal den "alten" (oder auch nur: DEN) Menge mit dem "Neuen Menge", dessen Autoren ganz deskriptiv nur das gelten lassen, wofür sie Belege haben. (Ihr persönliches Urteil lassen sie dann doch durch die Hintertür durch den Zusatz "nicht zur Nachahmung empfohlen) wieder ins Haus ...) Da wir es also gewisslich mit einem ausgewiesenen Kenner der Materie zu tun haben, [...]



Ich behaupte nicht, ein ausgewiesener Kenner der Materie zu sein. In der Tat ist mein Sprachwissen theoretisch wie praktisch eher dürftig. Ich behaupte allerdings, dass aufgrund der Unvollkommenheit aller Menschen jeder, der über einen Anderen spottet, im sprichwörtlichen Glashaus sitzt. Besonders peinlich ist das beim Spott über den Sprachgebrauch, dem Internetäquivalent des Spottes über das Aussehen, also einer Verhaltensweise derer man spätestens mit Beginn der Schulpflicht entwachsen sein sollte. Und ich halte es für einen natürlichen und angemessenen Sanktionsmechanismus in solchen Fällen deutlich auf das Loch im Glashausdach hinzuweisen. Um das Loch zu sehen muss ich kein Experte sein. Ich muss ja auch kein Klempner sein um zu wissen, dass aus der Decke meines Wohnzimmers nicht regnen sollte.

quote:

[...], wird er uns auch deskripitve Belege für substantivischen Gebrauch eines anonsten nur als Adjektiv belegten lateinischen Wortes beibuttern können, oder nicht?



Das lateinische Wort ist wie gesagt völlig gleichgültig. Auch dass seine Wortart eine andere war ist egal, das ist schließlich auch der Minute und der Sekunde passiert. Das deutsche Wort Nullum ist allerdings unzweifelhaft ein Substantiv. Dafür hatte ich oben schon Verwendungsbeispiele verlinkt, Google kennt noch ein paar hunderttausend mehr. Auch das Duden Fremdwörterbuch (man kann auf Duden.de darin suchen, Verlinken des Suchergebnisses scheint aber leider nicht zu funktionieren) und die (zugegeben mit Skepsis zu betrachtende aber doch als Indiz verwendbare) Wikipedia sehen das so. Und in gedruckten juristischen Texten ist es mir auch schon begegnet, wenn Sie es bestreiten kann ich mich gerne in die Bibliothek bemühen. (Und nein, auch auf dem Gebiet bin ich kein Experte. Gerade deshalb finde ich Beiträge wie den von Marc K. erhellend, gerade in Rechtsfragen interessiert mich neben dem Endergebnis auch das Argumentationsmuster.)


quote:


Im übrigen wollte ich einem gewissen Poster nur einmal vorführen, wie lästig es ist, wenn einem dauernden an jeden Beitrag eine Cauda angehängt wird, in der des längsten und breitesten mit allerlei Schwulst und Zitationen angereichert hochtrabenderweise recht eigentlich nur das wiedergegeben wird, was zuvor kurz und in gewöhnlicher Diktion gesagt wurde, ohne dabei wesentlichen Erkenntnisfortschritt beizufügen.




Marc K. hat allerdings Erkenntnisfortschritt beigefügt. Im übrigen muss eine juristenartige Ausdrucksweise kein Zeichen von Arroganz oder Pedanterie sein, es gibt viel naheliegendere Erklärungen, z.B. dass der Autor Jurist ist.


quote:

Ich habe in meiner Laufbahn (um nicht Karriere sagen zu müssen) recht viele junge Akdademiker angetroffen, die genau so handeln zu müssen vermeinten: Sie lassen eine Meinung erst dann gelten, wenn sie dazu Autoritäten gefunden haben;




Ja, ich auch, diese Vorgehensweise nennt sich Wissenschaft.


quote:

diese kennen sie über weite Strecken auswendig, einschliesslich der genauen bibliographischen Angaben und der Seitenzahl, Randnummer usw.



So jemand ist mir noch nicht begegnet, ich finde den zweifellos dahinter stehenden Fleiß aber bewunderungswürdig.


quote:

Dabei kleben sie an den Begriffen und bestehen darauf, dass etwas nur so und genau so richtig ausgedrückt sei usw.



Sie machen sich also z.B. über andere Leute lustig, wenn diese Fremdworte verwenden die gegenüber dem lateinischen Original die Wortklasse gewechselt haben?

quote:

Was dabei allerdings meist auf der Strecke bleibt, sind der gesunde Menschenverstand, der unvoreingenommene Blick und - der eigene Standpunkt.



Und womit? Mit Recht! Denn einen gesunden Menschenverstand und unverstelleten Blick hat man schon selbst bevor man einen Wissenschaftler um Rat fragt oder eine Hochschule besucht. Und den eigenen Standpunkt hat ein Wissenschaftler auch nicht als Wissenschaft zu verkaufen. Wissenschaft ist für überprüfbare Fakten zuständig, und dafür betreibt der Staat mit dem Geld seiner Bürger Universitäten.

quote:

Meine persönliche Erfahrung kann ja trügen, aber mir will scheinen, dass dieser Typus Jungakademiker gerade in Deutschland weit verbreitet sei.



Das wäre ja mal eine gute Nachricht

quote:

Im übrigen stellte sich bei Ausgangsproblem gar nicht die Frage, ob X entweder Y oder nichts sei, sondern was X sei, wenn es nicht Y sei. Das hat aber der eben erwähnte verstellte Blick nicht bemerkt.




Das hat Marc K. nicht nur bemerkt sondern auch beantwortet: Sie kann als eingetragener oder nicht eingetragener Verein weiterbestehen.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Dezember 2007 - 22:49 Uhr:   

Auf einen groben Klotz gehört bekanntlich ein grober Keil. Hier erübrigt er sich allerdings weitestgehend, weil die Ausführungen sich selbst voll und ganz qualifizieren.

Ich hebe nur mal zwei Abschnitte hervor:

1.)
quote:
Ich habe in meiner Laufbahn (um nicht Karriere sagen zu müssen) recht viele junge Akdademiker angetroffen, die genau so handeln zu müssen vermeinten: Sie lassen eine Meinung erst dann gelten, wenn sie dazu Autoritäten gefunden haben;


--------------------------------------------------------------------------------



Ja, ich auch, diese Vorgehensweise nennt sich Wissenschaft

2.)

quote:
Was dabei allerdings meist auf der Strecke bleibt, sind der gesunde Menschenverstand, der unvoreingenommene Blick und - der eigene Standpunkt.


--------------------------------------------------------------------------------


Und womit? Mit Recht! Denn einen gesunden Menschenverstand und unverstelleten Blick hat man schon selbst bevor man einen Wissenschaftler um Rat fragt oder eine Hochschule besucht. Und den eigenen Standpunkt hat ein Wissenschaftler auch nicht als Wissenschaft zu verkaufen. Wissenschaft ist für überprüfbare Fakten zuständig, und dafür betreibt der Staat mit dem Geld seiner Bürger Universitäten

Jeglicher Kommentar dazu erscheint mir überflüssig.
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mma
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Dezember 2007 - 13:33 Uhr:   

Toll, endlich mal ein Philipp-Wälchli-Text mit vielen Leerzeilen und kurzen Absätzen. Welch eine Erholung für die Augen!
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. April 2009 - 14:05 Uhr:   

"Ja, ich auch, diese Vorgehensweise nennt sich Wissenschaft"

Dem würde ich widersprechen. Ich habe jedenfalls immer gedacht, dass man bei der Wissenschaft Daten sammelt und systematisch mit reproduzierbaren, nachvollziehbaren Operationen auf denen operiert, um Wissen herauszufinden oder nachzuprüfen. Dabei kommt es eher darauf an, dass man richtig vorgeht - nicht, wer da irgendwie vorgeht. Autoritätsgläubigkeit ist ein populärer Denkfehler.

Ich will hier aber nicht dem Bauchgefühl oder dem "gesunden Verstand" den Vorzug geben, sondern nur die Autorität von der Wissenschaft unterscheiden.}
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Der Stecker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. November 2010 - 05:41 Uhr:   

Genüsslich. Selten erlebt, hier gefunden. Wer der beteiligten ist denn noch an einem weiteren Disput interessiert? ... Oder war dies bereits das Omega?
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kraehe
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 18. März 2012 - 02:40 Uhr:   

kann nun jemand sagen ob es festgesetzte Mitgliederzahlen geben muss,bei einer Parteigründung
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 19. März 2012 - 00:27 Uhr:   

Eine Partei muss bei ihrer Gründung keine Partei (im Sinn des PartG) sein, insofern ist es praktisch egal. Wenn sie allerdings mal als Partei agieren will, sollte sie bis dahin die Anforderungen erfüllen. Die konkrete Grenze lässt sich nur im Einzelfall ermitteln. Je aktiver die Mitglieder sind, desto weniger werden ausreichen, um insgesamt den Eindruck einer Partei zu erwecken.

http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__2.html
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egal
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 23. März 2012 - 08:04 Uhr:   

Bei der DVU haben seinerzeit immer ein paar aktive Hanseln pro Landesverband gereicht, den Rest hat die Zentrale per Fax erledigt

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