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Ist die Auszählung der Stimmen öffent...

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est
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 00:58 Uhr:   

Hallo, weiß jemand, ob grundsätzlich die Auszählung der Stimmen einer Wahl in Deutschland öffentlich ist, d.h. hat jedermann das Recht das beobachten zu dürfen. Interessant wäre für mich auch die Rechtsgrundlage dafür. Konkret geht´s um einen kommunalen Bürgerentscheid in Bayern.
Vielen Dank
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ALF
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 01:11 Uhr:   

DAS hätte ich mir bei dem knappen Ergebnis der letzten BTW
(6000 Stimmen) auch gewünscht.
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AeD
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 01:12 Uhr:   

@ALF
Wo war das Ergebnis denn knapp und wo war die Auszählung nicht öffentlich?
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ALF
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 01:24 Uhr:   

Bundesweit war es bei 38,5%/38,5% ja wohl äußerst knapp und, soviel ich weiß, findet die Auszählung im Wahllokal unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.
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AeD
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 01:34 Uhr:   

@Alf
"Bundesweit war es bei 38,5%/38,5% ja wohl äußerst knapp"

Du hast schon noch mitbekommen, daß es die letzten drei Jahre eine rot-grüne Regierung in Berlin gab, oder? Die hatte aber einen "unbedeutenden" Vorsprung von 577 567 Stimmen.

"und, soviel ich weiß, findet die Auszählung im Wahllokal unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt."

Wie gut manchen Wählern, bevor sie anfangen zu meckern, doch einmal ein Tag als Wahlhelfer tun würde ...
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ALF
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 01:47 Uhr:   

Moment mal..
Ca. 6.500 Stimmen mehr für Stoiber, und mit diesem Dreck in Berlin wäre es endlich zu Ende gewesen, oder nicht?
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tg
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 07:13 Uhr:   

Moment mal..
Etwas besserer Schulunterricht im Fach Poltik, und es wäre Allgemeinwissen, daß die Auszählung der Stimmen ÖFFENTLICH ist.
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AeD
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 07:21 Uhr:   

Moment mal ...
Und außerdem etwas besser in Mathematik aufgepaßt und es wäre Allgemeinwissen, daß 6.500 Stimmen mehr für Stoiber (das war der aus dem Land mit den klugen Bevölkerungsschichten, der eigentlich versprochen hatte, nicht zu kandidieren und auch sonst viel versprochen hatte, was nicht haltbar war) nicht für dessen Kanzlerschaft ausgereicht hätten (ohnehin hätte auch dann die SPD durch Überhangmandate mehr Mandate gehabt).
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 09:38 Uhr:   

Der Vorsprung für rot-grün vor schwarz-gelb 2002 bestand hauptsächlich aus dem Vorsprung der Grünen vor der FDP. Hätte die Union ein paar 1000 Stimmen mehr bekommen, hätte sie die meisten Stimmen erhalten; das wiederum hätte eine Diskussion ausgelöst, ob die Union den Bundestagspräsidenten stellen dürfte (wenn die Union mehr Stimmen hätte, aber wg Überhang weniger Mandate), aber das wäre nicht das Ende für rot-grün gewesen, weil die immer noch einige Sitze Vorsprung gehabt hätten.
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 09:50 Uhr:   

Die Auszählung ist öffentlich.

§ 10 Bundeswahlgesetz
Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände

(1) Die Wahlausschüsse und Wahlvorstände verhandeln, beraten und entscheiden in öffentlicher Sitzung. (...)
(2) (...)

§ 31 Bundeswahlgesetz
Öffentlichkeit der Wahlhandlung

Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.

§ 54 Bundewahlordnung
Öffentlichkeit

Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
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est
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 13:45 Uhr:   

Vielen Dank an Kai für die Information.
Gilt dies Öffentlichkeit aber auch für ALLE Wahlen und Abstimmungen in Deutschland, oder nur für Bundestagswahlen?
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 16:51 Uhr:   

@est.

Für die Landtags- und Kommunalwahlen finden sich entsprechende Regelungen in den jeweiligen Wahlgesetzen der Länder. Die Öffentlichkeit der Wahlhandlung von der Versiegelung der Urnen bis zum Feststellen des Wahlergebnisses im Stimmbezirk/Briefwahlbezirk sowie die Öffentlichkeit aller Wahlausschusssitzungen, also von der Zulassung der Wahlvorschläge bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses gehört zu den als allgemein anerkannten Grundsätzen des deutschen Wahlrechtes, auch wenn sie nicht unmittelbar von den fünf geschriebenen Grundsätzen umfasst ist, sondern wohl eher als Ausprägung des allgemeinen Demokratieprinzips anzusehen ist, dass das Volk die Kontrolle über alles staatliche Handeln haben muss.
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:-
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 20:20 Uhr:   

"Was mich wirklich irritiert ist die Unkenntnis deutscher Journalisten.
Überall kann man jetzt lesen, die letzte Bundestagswahl wäre "ganz knapp" mit 6000 Stimmen entschieden worden." (K.Arnemann in einer anderen Diskussion hier)
Hier erwartet man also von einem, daß er mehr weiß, als alle deutschen Journalisten zusammen.
Darüber sollte man noch einmal nachdenken!
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Juwie
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 08:49 Uhr:   

Umgekehrt wird ein Schuh daraus:

Man sieht wie uninformiert jene sind, die uns informieren sollen! (Manches Expertenstatement wäre dem aber auch zuzuordnen)

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