| Autor |
Beitrag |

briefwähler
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 31. August 2005 - 21:13 Uhr: | |
Ich hab ein großes Problem, ich weiß nicht ob meine Stimmabgabe gültig ist. Ich habe per Briefwahl in Thüringen gewählt. Da muss man ja immer die Versicherung an Eides Statt ausfüllen. Das habe ich getan, aber ich weiß nicht ob korrekt. Meine Frage ist: Bei der Versicherung an Eides Statt stand Unten "Unterschrift", drüber war freier Platz. Unter dem Wort "Unterschrift" war aber auch freier Platz und ca. 1,5 cm weiter unter dem Wort "Unterschrift" stand "Vornahme- Name". So nun habe ich überlegt über oder unter dem Wort "Unterschrift" unterschreiben ??? Ich habe dann drüber und drunter unterschrieben, unten wesentlich sauberer, in der Hoffnung dass man unten nochmal seinen Namen angeben muss, und bei "Unterschrift" drüber unterschreiben. Falls ich da was falsch gemacht habe, also 2mal unterschrieben, ist dann meine gesamt Stimmabgabe noch gültig ? Mache mir da große Sorgen. |

J.A.L.
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 01. September 2005 - 00:24 Uhr: | |
Die Stimme ist fraglos gültig, da in jedem Fall du als Wahlberechtigter die eidesstattliche Erklärung unterschrieben hast. Du könntest auch quer über das Formular unterschrieben haben, auch dies hätte an dem Urkundscharakter des Zettels nichts geändert. |
|