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Perversion der Wahlwerbung

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Florian
Veröffentlicht am Dienstag, 23. August 2005 - 17:12 Uhr:   

"Die Partei", ein Spin-Off des Satire-Magazins, muss man natürlich ohnehin nicht sonderlich ernst nehmen.

Etwas verwundert war ich aber schon, dass "Die Partei" eine Zulassung zur Bundestagswahl erhalten hat. Denn bei Licht betrachtet ist deren primäres Wahlziel ("die Mauer wieder aufbauen" bzw. in den Worten des Parteiprogramms "bauliche Trennung der SBZ") wohl klar verfassungswidrig.
(Oder gibt es hier im Forum eine andere Meinung dazu? Würde mich interessieren).

Richtig entsetzt bin ich jetzt aber über folgende Versteigerung bei eBay:
http://cgi.ebay.de/25-Sekunden-Werbezeit-im-ZDF-am-14-9-05_W0QQitemZ7540737218QQcategoryZ32148QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Da versteigert "die Partei" ihre Gratis-Wahlwerbezeiten.
Zitat: "Wenn Sie für Waffen, Tabakwaren, Branntwein etc. werben möchten, platzieren wir Ihr Produkt gut sichtbar und werbewirksam über die ganze Spotlänge von 90 Sekunden".
Klar: Das soll natürlich witzig sein. Es stellt m.E. auch ganz gut die Perversion des derzeitigen Zwangswerbezeiten-Systems bloß.
So besonders geschmackvoll finde ich das ganze aber trotzdem nicht.

Was ist denn nun hier die Meinung der Experten?
Ist sowas eigentlich zulässig?
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MMA
Veröffentlicht am Dienstag, 23. August 2005 - 18:00 Uhr:   

Sagt Ihnen der Name Alexandra Hildebrandt etwas?

Es ist im Übrigen nicht verboten, ironische Wahlprogramme zu haben.
Das, was die Anarchistische Pogo-Partei (in Hamburg auf Platz 7 der Wahlzettel) fordert ( www.appd.de ), kann man wohl auch nicht ernst nehmen.
Ähnlich wäre eine veräußerte "Die Partei"-Wahlwerbesendung, bei der eine Privatperson Unsinn erzählt, doch auch nur ein öffentlich sichtbares Zeichen gegen die Wahl dieser Partei (ebenso wie eine bekannt werdende Nichtvergabe der Sendezeit an die Ersteigerer).

Was wäre die Alternative? Sollen die Landeswahlleiter sich mit der Exegese (evtl. ungewollt) satirischer Texte abmühen müssen?
Immerhin scheitern die Spaßbewerber ja doch meist an den erforderlichen Unterschriften.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 23. August 2005 - 18:31 Uhr:   

Die Partei ist als Partei zur Wahl zugelassen worden, nur in Hamburg und Berlin hat sie auch die Kandidaturhürden geschafft.
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Klaus
Veröffentlicht am Dienstag, 23. August 2005 - 18:59 Uhr:   

"Etwas verwundert war ich aber schon, dass "Die Partei" eine Zulassung zur Bundestagswahl erhalten hat."

Sie hat halt alle formalen Hürden übersprungen.

"Denn bei Licht betrachtet ist deren primäres Wahlziel ("die Mauer wieder aufbauen" bzw. in den Worten des Parteiprogramms "bauliche Trennung der SBZ") wohl klar verfassungswidrig.
(Oder gibt es hier im Forum eine andere Meinung dazu? Würde mich interessieren)."

Sehe ich auch als verfassungswidrig (Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet, Art.11 GG).

Nur: eine Partei darf verfassungswidige Ziele haben, das GG ist ja änderbar. Sie darf nur nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung aggresiv-kämpferisch umstürzen wollen. Und selbst dann müsste man erst ein Parteiverbotsverfahren vor dem BVerfG durchführen, der Bundes- oder Landeswahlleiter kann da nicht einfach die Anerkennung als Partei verweigern.
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 01:44 Uhr:   

Der Aufbau einer Mauer alleine schränkt die Freizügigkeit noch nicht ein. Die Freizügigkeit würde erst durch eine ergänzende Gesetzgebung, die den Übertritt vom eingemauerten ins ausgemauerte Gebiet oder umgekehrt behindert, beschränkt.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 13:02 Uhr:   

Mir ging es in meinem Beitrag eigentlich v.a. um die Verwendung der freien Wahlwerbe-Zeit.

Noch einmal konkret:
Es ist m.W. verboten, für Zigaretten Fernseh-Werbung zu machen.
Ist das nun in einem Wahlwerbespot auf einmal erlaubt?
Und: Ist es einer Partei grundsätzlich erlaubt, ihre kostenlosen Wahlwerbezeiten kommerziell zu verkaufen?
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Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 16:39 Uhr:   

Es kann nicht etwas nur deswegen nicht erlaubt sein, weil es einigen hier oder anderswo nicht gefällt. Jedem steht es frei, die Grenzen bestehender Regelungen voll auszunutzen. Und da das Vorgehen der PARTEI nicht ausdrücklich verboten ist, ist es doch wohl erlaubt.

Das Stichwort Zigaretten taucht in dem Angebot nur im Zusammenhang mit der Möglichkeit des Product Placement auf, nicht aber als Option für den 25-Sekunden-Spot.

Von einer Verfassungswidrigkeit der Ziele der PARTEI zu sprechen, ist sogar völlig übertrieben. Auch hier empfiehlt sich genaues Lesen der Forderungen. Die PARTEI fordert da eine administrative Neugliederung des Bundesgebietes (das machen andere auch), sowie eine bauliche Abtrennung, die in erster Linie optischer und symbolischer Natur wäre und außerdem auch als staatliches Infrastrukturprogramm zur Konjunktbelebung verkauft werden kann (anderen fallen da nur immer mehr immer sinnlosere Straßenbauprojekte ein).
Eine Einschränkung der Freizügigkeit oder gar repressive Maßnahmen lehnt die PARTEI in ihrem Programm ausdrücklich ab.

Die Kandidaturhürden haben neben den beiden erwähnten Landeslisten auch einige Direktkandidaten in verschiedenen Wahlkreisen genommen.

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