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Gebühren für Wahlplakate

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devo
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Juni 2005 - 12:07 Uhr:   

in der zeitschrift mandat 2/2005 ist ein artikel über gebühren für wahlplakate. die stadt markneukirchen erhebt 30 cent für jedes plakat, das im bundes- oder landtagswahlkampf aufgehängt wird. beschlossen hat dies der stadtrat, um so die im stadtgebiet hängenden wahlplakate zu verringern, nebenbei legten sie auch noch fest, dass jede partei max. 50 plakate aufhängen darf.

ich habe für meine stadt nun den auftrag bekommen, zu prüfen, ob das evtl. für uns in frage käme, bzw. was es für grundlagen dafür gibt.

ich bin noch nicht wirklich fündig geworden, befinde mich aber erst am anfang meiner recherche. ich habe lediglich verschiedene sondernutzungssatzungen gefunden, wobei wahlplakate aber immer von der gebühr befreit sind.

meine frage ist nun, ob schon jemand erfahrung damit hat, bzw. ob es noch andere städte gibt in denen gebühren erhoben werden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Juni 2005 - 12:14 Uhr:   

Krasse Idee.
Ich will doch sehr hoffen, daß diese Satzung wegen klarer Rechtswidrigkeit aufgehoben wird.
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Florian
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Juni 2005 - 12:32 Uhr:   

@ Ralf:
Warum denn klar rechtswidrig?
Ein Unternehmen darf doch auch nicht irgendwo im öffentlichen Raum kostenlos plakatieren.
Und wenn Parteien auf privaten Flächen plakatieren, müssen sie ja wohl - selbstverständlich - auch zahlen.
Warum also muss eine Gemeinde Parteien Flächen kostenlos zur Verfügung stellen? Das ist letztlich doch eine versteckte Subventionierung. Wenn eine Kommune das machen will, bitteschön - aber warum soll sie dazu verpflichtet sein?
30 Cent ist da ohnehin zu wenig - es sei denn wir reden von 30 Cent pro Tag. Gewerbliche Plakatwände kosten auf jeden Fall auch an schlechten Standorten locker das doppelte.

Nur das mit dem Maximum 50 Plakate will mir auch nicht recht einleuchten.
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Terviseks
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Juni 2005 - 12:58 Uhr:   

Politische Plakatierung innerhalb der Wahlkampfzeit und zu Anlässen allgemeinen Interesses wird bei uns gebührenbefreit. Ich dachte, das sei allgemein üblich
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Juni 2005 - 15:54 Uhr:   

@ Florian

Es ist eigentlich in der wegerechtlichen Literatur allgemein anerkannt, daß es sich bei der Aufstellung von Wahlplakaten um eine zwar genehmigungspflichtige aber kostenfreie Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen handelt (wobei bei den 18/1-Großflächen die Aufgrabegenehmigung meist etwas kostet). Die Hamburger Verfahrensanweisung für die Genehmigung von Stellschildern gibt es hier: http://www.vlk-hamburg.de/verf-anw.html (bei der Stadt selbst ist sie leider nicht online zu finden).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Juni 2005 - 16:05 Uhr:   

@Florian:
Es geht doch nicht darum, daß die Stadt die Plakatflächen selber (also die Träger) zur Verfügung stellen würde!

Sondern alleine um die Nutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum.
Und die ist m. E. für die freie politische Meinungsäußerung kostenlos zu gewähren.
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AeD
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Juni 2005 - 16:16 Uhr:   

Ich halte das auf den ersten Blick auch für rechtswidrig. Eine Partei im Wahlkampf ist nun einmal kein Unternehmen, was durch Werbung Geld verdienen möchte, jedenfalls nicht primär. Ich weiß auch nicht, wie man dadurch die Zahl der Plakate eindämmen will, Parteien, die mehr Geld für den Wahlkampf haben als andere, wird es immer geben.

Zur Begrenzung der Zahl der Plakate ein Beschluß des OVG Bremen vom 9. Mai 2003 -
1 B 181/03 -.

Eine Gebühr für nach der Wahl nicht rechtzeitig entfernte Plakate halte ich durchaus für möglich.
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richards
Veröffentlicht am Samstag, 18. Juni 2005 - 21:57 Uhr:   

Ich glaube auch, dass eine Einschränkung der Plakatflächen nicht einfach so verordnet werden kann. Sachlich sinnvoll wären Begrenzungen aber zweifellos. Plakatwerbung bringt im Sinne der politischen Meinungsbildung fast nichts, sie ist aber aufgrund institutioneller Verflechtungen schwer wegzubringen. Da gibt´s den befreundeten parteinahen Druckunternehmer, den sich eine Partei nicht als Spender vergraulen will. Selbstverständlich verdienen im Wahlkampf auch parteinahe PR-Leute und Werber gutes Geld, die für ihre Interessen in der Partei Lobbying betreiben. Und vor allem gehören, zumindest in Österreich viele Plakatständer parteinahen Vereinen wie etwa der "Heimatwerbung" (ÖVP). Dort verschafft man zurückgetretenen Politikern und Parteisoldaten gerne ein angenehm gepolstertes Ausgedinge. Rechtlich legal, de facto besteht aber zwischen erbrachter Leistung und überhöhter Bezahlung aus Mitteln der Wahlkampfförderung oft ein seltsames Missverhältnis. Alle paar Jahre gibt es dann mal einen Skandal um die latente Umwandlung von Steuergeldern in Private Einnahmen von Parteifunktionären, ändern tut das aber nichts.

In einem so interessegeleiteten Umfeld ist es fast unmöglich, sinnlose Werbung, die den Wähler nur nervt und Politikverdrossenheit produziert, ohne öffentlichen Druck zu reduzieren. Kommunen können meines Erachtens aber nur freiwillige Plakatständerreduktionen der Parteien propagieren. Wer dagegen verstößt, darf aber aufgrund der Meinungsfreiheit nicht von Amts wegen sondern nur vom Wähler dafür bestraft werden.

Mein Vorschlag auf der Ebene des Bundesrechts wäre folgender. Jede Partei kann soviel plakatieren, wie sie will. Wahlkampfkostenrückerstattung erhalten aber nur Parteien, die in einem vorgegebenen Rahmen an Plakaten und Aussendungen bleiben. Wer genug hat, um mehr auszugeben, muss auf Wahlkampfförderung aus Steuermitteln verzichten.

Dass sich die lästige Plakatwerbung sehr schnell reduziert, wenn sie nicht aus Steuermitteln (über)gefördert wird, zeigen die angelsächsischen Länder, wo Plakatwerbung kaum mehr eine Rolle spielt. Es ist einfach ein Gewinn an Lebensqualität, mitten im US-Wahlkampf unbelästigt durch Kalifornien fahren zu können. In Wien wird man von Unmengen von grinsenden Politikern und noch dümmeren Politsprüchen verfolgt, die im übrigen oft genug auch die Menschenwürde verletzen und beleidigend sind.
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libi
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2005 - 22:04 Uhr:   

Ich habe den artikel vor einiger Zeit auch mal gelesen, habe ihn aber leider nicht mehr zu Hause:
War es nicht so, dass jede Partei 50 Plakate kostenfrei aufhängen darf
(womit dem Anspruch auf Möglichkeit zur Information der Wähler genüge getan wäre)und für jedes weitere Plakat 30 Cent zu bezahlen hätte?

Wenn es tatsächlich so wäre, dass jede Partei maximal 50 Plakate aufhängen darf und für jedes dieser Plakate 30 Cent zahlen muss, würden wir hier über 15,- Euro pro Partei reden reden.
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devo
Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2005 - 08:38 Uhr:   

ich schreib den artikel jetzt einfach mal ab:

gebühr für jedes plakat

für jedes wahlplakat wird in markneukirchen künftig eine gebühr bezahlt. 30 cent muss eine partei für jedes plakat zahlen, dass sie im bundes- oder landtagswahlkampf in der vogtlandgemeinde aufhängt. das beschloss der stadtrat, der so die zahl der insgesamt im stadtgebiet hängenden wahlwerbungen verringern möchte. daher legten die abgeordneten fest, dass jede partei nur noch maximal 50 plakate aufhängen darf.
___________


sicher sind 15 € wenig, aber ich denke der gemeinde geht es weniger um die einnahmen als um die verringerung der plakate.
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Hans-Dieter Brandt
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. April 2010 - 12:42 Uhr:   

Ich bin gegen jegliche Plakatwerbung am Straßenrand am Straßenrand. Sie lenkt nur ab, raubt Lebensqualität und bringt
nichts. Lachende Gesichter auf en Plakaten begeistern mich auch nicht zur Wahl, an meine Überzeugung ändern die nichts.
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Müller
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Februar 2013 - 17:25 Uhr:   

In der Gemeinde 17498 Neuenkirchen (bei Greifswald) gibt es ein Gemeindezentrum mit Hort, öfftl. Bibliothek, Sitzungsräume und Jugendclub also: ein öfftl. Gebäude. An der Eingangstür ist ein Briefkasten für Gemeindepost angebracht. Daneben hängt nun ein Briefkasten der örtl Unabhängigen Wählergemeinschaft. Ich halte das für unzulässig. Die nächste KOmmWahl ist allerdings erst 2014. Habe ich recht?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Februar 2013 - 20:34 Uhr:   

@Müller
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Es kommt z.B. darauf an ob es die Fraktion oder die Wählergemeinschaft ist. Hinsichtlich Fraktionen kommt es dann auf die getroffenen Regelungen an. Es ist durchaus möglich und auch nicht unüblich, dass Fraktionen Räumlichkeiten von Gemeinden zur Verfügung gestellt bekommen. (Erfordert aber entsprechende Regelungen in Satzungen etc.)

Grundsätzlich kann eine Gemeinde Räumlichkeiten auch an Wählergemeinschaften und Parteien vermieten. Natürlich ist dann auch ein Briefkasten zulässig. Die Gemeinde darf dabei allerdingt nicht einzelne Gruppierungen ungerechtfertigt bevorzugen.

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