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Bundesrat (Ö): Wie rotiert Präsidents...

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The Joker
Veröffentlicht am Sonntag, 29. Mai 2005 - 22:37 Uhr:   

Im österreichischen Bundesrat wird am 1. Juli wohl ein ziemlicher Rechtsaußen Präsident: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,358096,00.html

Erste Frage: Wie genau funktioniert das Rotationssystem im BR? In Deutschland kann ja nur ein Ministerpräsident BR-Präsident werden.

Zweite Frage: Ist auch in Österreich der BR-Präsident die Nr. 2 hinter dem Bundespräsident? Droht also eine Art "Waldheim light"?
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2005 - 11:58 Uhr:   

Die Rotation ist in Artikel 36 des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes bestimmt.
Nach Absatz 1 wechselt der Vorsitz im Bundsrat halbjährlich unter den Ländern, und zwar in alphabetischer Reihenfolge; Burgenland ist also das erste, Wien das letzte Land in der Reihenfolge. Nach 4,5 Jahren fängt die Reihe wieder mit Burgenland an.
nach Absatz 2 ist der an erster Stelle entsandte (gewählte) Abgeordnete eines Bundeslandes amtierender Ratspräsident; die Stellvertretung wird durch die Geschäftsordnung bestimmt.
Der Präsident des Bundesrates wechselt sich mit dem Nationalratspräsidenten im Vorsitz der Bundesversammlung ab, d. i. die Vereinigung von Nationalrat und Bundesrat. Deren Kompetenzen sind allerdings gering: Angelobung des Bundespräsidenten, Abstimmung über ein Amtsenthebungsverfahren oder eine Anklage gegen den Bundespräsidenten, Kriegserklärung, wobei teilweise noch erschwerte Mehrheiten oder ein vorangehender Antrag des Nationalrates mit Mehrheitsbeschluss vorausgesetzt sind, was etwaigen Manipulationen des Vorsitzenden u. dgl. enge Grenzen setzt.
Der Bundespräsident wird nach Artikel 64 BVG bei kurzfristiger Verhinderung vom Bundeskanzler, bei längerer oder endgültiger Verhinderung durch das Präsidium des Nationalrates, das mit Mehrheit entscheidet, vertreten.
Der Bundesrat hat als Besonderheit das Recht, auf Antrag eines Landeshauptmanns (=Landesministerpräsident) unter Ausschluss der Abgeordneten des betreffenden Landes über die Auflösung eines Landtages abzustimmen; nach einem entsprechenden Beschluss kann der Bundespräsident die Auflösung des betreffenden Landtages verfügen.
Da der Bundesrat ansonsten kaum Kompetenzen besitzt und in allem dem Nationalrat nachgeordnet ist, der sich in fast jedem Fall über den Bundesrat hinwegsetzen kann, kann der Präsident des Bundesrates auch keine besondere Rolle spielen.
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The Joker
Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2005 - 22:44 Uhr:   

@Philipp
"nach Absatz 2 ist der an erster Stelle entsandte (gewählte) Abgeordnete eines Bundeslandes amtierender Ratspräsident"

Was heißt in dem Zusammenhang "an erster Stelle"?
Der Kärntner Abgeordnete, der vom Landtag die meisten Stimmen bekam? Oder der dienstälteste Kärntner MdL?
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zigzag
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juni 2005 - 18:53 Uhr:   

Rechtsaußen Kampl wird doch nicht Vorsitzender, da das Verfassungsgesetz geändert wurde.

Aus dem Standard:
"...Im Folgenden die Regelung aus Art. 36 Abs 2 Bundesverfassungsgesetz im Wortlaut:'Als Vorsitzender fungiert der an erster Stelle entsendete Vertreter des zum Vorsitz berufenen Landes, dessen Mandat auf jene Partei zu entfallen hat, die die höchste Anzahl von Sitzen im Landtag oder, wenn mehrere Parteien die gleiche Anzahl von Sitzen haben, die höchste Zahl von Wählerstimmen bei der letzten Landtagswahl aufweist...Der Landtag kann jedoch beschließen, dass der Vorsitz von einem anderen Vertreter des Landes geführt werden soll, dessen Mandat im Bundesrat auf diese Partei entfällt; ein solcher Beschluss bedarf jedenfalls der Zustimmung der Mehrheit jener Mitglieder des Landtags, deren Mandate im Landtag auf diese Partei entfallen.'
Im Klartext heißt das, dass im Gegensatz zum Ist-Zustand ein einmal gewählter Präsidentschaftskandidat doch noch verhindert werden kann. Ausschlaggebend ist dabei einzig, dass die mandatsstärkste Partei der Umreihung unter den eigenen Bundesräten mehrheitlich zustimmt. ..."
http://derstandard.at/?url=/?id=2073346

Weitere Artikel zum Thema:
http://derstandard.at/?url=/?ressort=fp

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