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leiterweiter
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Mai 2005 - 10:13 Uhr: | |
Ich moechte bei der Landtagswahl NRW am kommenden Wochenende mal das Geschehen im Wahllokal - nur aus Neugierde - einmal naeher betrachten. Im Landeswahlgesetz heisst es ja: § 25 (1) Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Heisst das, dass ich zur Auszaehlung einfach hingehen und zuschauen kann? Oder muss ich mich vorher irgendwo dafuer anmelden? |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Mai 2005 - 10:19 Uhr: | |
Nein, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Du kannst in ein beliebiges Wahllokal gehen und die Auszählung "überwachen". Häufig sind übrigens mehrere Wahllokale in der gleichen Räumlichkeit. Dort gibt's dann also am meisten zu sehen. |
leiterweiter
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Mai 2005 - 10:37 Uhr: | |
prima. Nach einem "grossen" Wahllokal werde ich nicht suchen, denn "meines" ist direkt nebenan :-) Danke fuer die fixe Antwort! |
Kai
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Mai 2005 - 19:32 Uhr: | |
Es bietet sich an, etwas vor 18 Uhr zum Wahllokal zu gehen, da gerne um 18 Uhr die Türen geschlossen werden (was an und für sich nur zur Regelung des Zuganges zulässig ist, wenn sich um 18 Uhr noch Wähler im Wahlraum befinden, bis diese ihre Stimme abgegeben haben). |
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