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201-225

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Neugliederung der Bundesländer » 201-225 « Zurück Weiter »

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c07
Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2004 - 19:54 Uhr:   

kai:
> Der Bundestag hat bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten, gegen
> Landtagsbeschlüsse, die in die Kompetenzen des Bundes eingreifen,
> tätig zu werden.

Es geht ja um solche, die nicht in die Kompetenzen des Bunds eingreifen, wie auch Einspruchsgesetze nicht in die Kompetenzen der Länder eingreifen.

Letztlich geht es darum, wer im Bund der Souverän ist. Momentan teilen sich wahlberechtigte Staatsbürger und Länder die Macht, wobei im Zweifelsfall der Status quo entscheidet. Das entspricht nicht meiner Vorstellung von Demokratie, weil es mir nicht reicht, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Es sollten auch möglichst wenig Filter zwischengeschaltet sein, die den eigentlichen Willen verzerren. Es ist schwierig genug, aus einer Masse von Einzelmeinungen eine sinnvolle Handlungsanweisung zu extrahieren. Wenn man das Ergebnis dann noch zusätzlich verwässert, bleibt eigentlich nichts mehr übrig, was sich aus dem Volk legitimieren könnte.

Im Prinzip ist das das gleiche Problem wie bei einer Mehrheitswahl. Auch da wird durch die willkürliche Zwischenschaltung von Instanzen das Wahlergebnis so gefiltert, dass am Schluss nur noch die förmliche Sukzession der Machthaber vom Volk übrigbleibt, aber der inhaltliche Bezug nicht mehr existiert.

In der EU werden die gleichen Fehler ziemlich exakt wiederholt. Und auch starre Koalitionen (insbesondere solche, die nicht mittig sind) statt wechselnden Mehrheiten fallen in dieses Problemfeld.

> Bei einem normalen Einspruch gegen ein Gesetz reicht die Mehrheit
> der Mitglieder des Bundestages. Wenn das Gesetz diese einfache
> Mehrheit bei der Wiederholungsabstimmung nicht erreicht, kann dem
> Bund auch nicht so sehr daran gelegen sein.

Mehrheit der Mitglieder ist keine einfache Mehrheit, wie sie sonst reicht.

> Wenn der Bundesrat mit 2/3-Mehrheit Einspruch einlegt, was meines
> Wissens noch nie vorgekommen ist

Es gibt allerdings Leute, die das für die Zukunft nicht ausschließen möchten oder gar den Zeitpunkt schon zu kennen meinen. Es gibt auch keinen Grund, anzunehmen, dass dann stets 151 Abgeordnete der Opposition im Bundestag abwesend wären.
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kai
Veröffentlicht am Samstag, 21. August 2004 - 13:15 Uhr:   

Der Grund, warum die Länder über den Bundesrat die Möglichkeit des Einspruches haben, ist, dass die Länder verpflichtet sind, jedes Bundesgesetz als eigene Angelegenheit auszuführen (Art. 83 GG). Damit sind sie durchaus durch jedes Gesetz in ihren eigenen verfassungsmäßigen Rechten betroffen, jedoch bei Einspruchsgesetzen typisiert nur in geringem Maße. Wenn die Länder jedoch der Ansicht sind, dass das Gesetz sie übermäßig belastet, haben sie die Möglichkeit, den Einspruch einzulegen - übrigens erst nach erfolgloser Durchführung des Vermittlungsverfahrens). Der Bundestag muss dann eben noch einmal qualifiziert darüber entscheiden, ob er den Bedenken der Länder Rechnung tragen mag oder sie überstimmt. Daran ist nichts auszusetzen.

Wenn Ihnen die politische Realität nicht gefällt, sollten Sie sich überlegen, ob es an der Verfassung oder am Personal liegt. Meines Erachtens ist das Grundgesetz gut gestrickt, nur die Politiker selbst verraten seinen Geist. Eine Verfassungsänderung hälfe hier nicht.

Übrigens finde ich es merkwürdig und unseriös, immer dem Bundesrat die unlauteren Motive zu unterstellen, dass er blockiere. Wenn die Bundesregierung Gesetze durch den Bundestag peitscht, die die Länder einfach nicht hinnehmen können, kann man mit derselben Berechtigung auch von Starrsinn der Bundesregierung sprechen.

Wie gesagt, es gibt keinen Anspruch von Bundestag und Bundesregierung auf Zustimmung im Bundesrat.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Samstag, 21. August 2004 - 13:44 Uhr:   

Ich kenne mich leider viel zu wenig in den Verfassungen anderer föderal strukturierter Staaten aus. Wie sieht das denn z.B. in den USA aus? Haben da die Bundesstaaten auch so weitreichende Möglichkeiten, direkt auf die Bundesgesetzgebung Einfluss zu nehmen wie in Deutschland?

Die Frage ist doch, ob das vom Prinzip her überhaupt sinnvoll ist. Wenn der Bundestag z.B. im Hinblick auf die Länderrechte verfassungswidrige Gesetze erließe, so könnten die Länder doch immer noch den Klageweg über das Bundesverfassungsgericht einschlagen.

Generell müssten die einzelnen Ebenen einfach viel, viel stärker entflechtet werden. Ich bin der Meinung, dass den Ländern bei uns in Deutschland zu starke Rechte zukommen - und zwar in beide Richtungen!

Denn auch die kommunalen Gebietskörperschaften können kaum noch autonom agieren, so sehr werden sie durch die Vorgaben der Länder bevormundet. Sehr schön können wir das aktuell im Bereich der Schulen bei uns in Niedersachsen erleben, wo gerade alles drunter und drüber geht. Da werden auf Jahrzehnte ausgelegte Planungen im Bau von Schulen mit einem Federstrich über Bord geworfen, nur weil es der Landeregierung gerade gefällt, die Orientierungsstufe abzuschaffen, was an vielen Standorten jetzt zu Leerständen und an anderen Orten zu gravierendem Platzmangel führt. Dutzende von Gymnasien müssen sogar noch zusätzlich aus dem Boden gestampft werden. Und die Städte und Gemeinden dürfen das Ganze ausbaden, ohne dass sie irgendetwas gegen diesen Wahnsinn hätten unternehmen können.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 21. August 2004 - 14:47 Uhr:   

"Generell müssten die einzelnen Ebenen einfach viel, viel stärker entflechtet werden."

Das ist in der Tat notwendig, die bisherige Entwicklung lief aber gerade in die umgekehrte Richtung.

"Wie sieht das denn z.B. in den USA aus? Haben da die Bundesstaaten auch so weitreichende Möglichkeiten, direkt auf die Bundesgesetzgebung Einfluss zu nehmen wie in Deutschland?"
Die amerikanischen Bundesstaaten haben mit Ausnahme von Verfassungsänderungen keinen direkten Einfluß auf die Gesetzgebung, aber sie haben weit mehr Kompetenzen. Sie haben beispielsweise jeweils ein eigenes Steuersystem, und die unterscheiden sich ganz erheblich voneinander, u.a. gibt es in einigen Staaten keine Einkommen- oder Mehrwertsteuer (in New Hampshire gibt es sogar beide nicht). Auch die Sozialleistungen sind sehr unterschiedlich gestaltet, liegen aber durchweg unter deutschem Niveau. Das Strafrecht regeln die Bundesstaaten größtenteils selbst, nur wenige Delikte sind bundesrechtlich geregelt. 11 Staaten haben z.B. keine Todesstrafe.
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c07
Veröffentlicht am Samstag, 21. August 2004 - 15:16 Uhr:   

kai:
> Übrigens finde ich es merkwürdig und unseriös, immer dem Bundesrat
> die unlauteren Motive zu unterstellen, dass er blockiere.

Tu ich ja kaum. Schließlich ist es seine Aufgabe (so ziemlich die einzige), zu blockieren. Dass sich die Länderregierungen dabei primär als Instrumente ihrer Parteien und erst sekundär als Vertreter ihrer Länder sehen, ist auch nicht unbedingt verwerflich. Nur weicht hier die Vorstellung des Grundgesetz von der Realität ab. Tatsächlich sind eben die Parteien wichtiger als die Länder.
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kai
Veröffentlicht am Sonntag, 22. August 2004 - 03:02 Uhr:   

@Martin

Das Grundgesetz hat sich entschieden, hier eben keine ganz strikte Grenze zu ziehen. Die Alternative zu den Zustimmungsgesetzen wäre, dem Bund die Gesetzgebungskompetenz in diesen Bereichen (relevant sind wie gesagt vor allem Verwaltungsverfahren und Behördenaufbau) gänzlich zu entziehen. So, wie es jetzt ist, hat er immer noch die Möglichkeit, mit der Zustimmung der Bundesratsmehrheit diese Angelegenheiten selbst (und einheitlich) zu regeln, wenn dies zweckmäßig oder wünschenswert erscheint.

@c07

Die Blockade ist nicht Aufgabe des Bundesrates. Die Aufgabe des Bundesrates ist, die Interessen der Länder beim Bund zu artikulieren und durchzusetzen. Ob ihm das derzeit gelingt, ist eine andere Frage.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Sonntag, 22. August 2004 - 12:03 Uhr:   

@Kai:
"Das Grundgesetzt", das du scheinbar wie einen Fetisch betrachtest, ist aber natürlich keine "unabhängig" entwickelte und über die Maßen gelungene Verfassung, die quasi im luftleeren Raum und ohne Hinterabsichten entstand.
Das Grundgesetzt wurde vom Parlamentarischen Rat beraten und beschlossen, dessen Mitglieder aus den Landtagen entsandt wurden und die ganz offen die Absicht vertraten, die Machtposition der Länder möglichst stark ausfallen zu lassen. Außerdem musste das Grundgesetz auch noch in Zweidritteln der Landtage angenommen werden - nicht etwa vom Volk, was eigentlich viel naheliegender wäre bei einer Verfassung.
Das alles macht natürlich klar, in welche Richtung die Reise gehen MUSSTE.
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Sole
Veröffentlicht am Sonntag, 22. August 2004 - 17:24 Uhr:   

Was ist an starken Ländern auszusetzen?
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Sonntag, 22. August 2004 - 17:52 Uhr:   

@Sole:
Siehe weiter oben, z.B. im Bezug auf die Blokadepolitik auf Bundesebene und die Knebelung der Komunen!
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kai
Veröffentlicht am Sonntag, 22. August 2004 - 22:33 Uhr:   

In einem Bundesstaat ist nach dem Subsidiaritätsprinzip an starken Ländern überhaupt nichts auszusetzen, wohl aber an einem Bund, der eine überbordende Machtposition hat, mit der er die Kompetenzen der Länder aushöhlen kann.

Und was die Kommunen betrifft, so verweise ich darauf, dass momentan zahlreiche Bundesländer (diesen Sommer erst Nordrhein-Westfalen) das Konnexitätsprinzip in ihre Verfassungen schreiben, um eben dem Rechnung zu tragen und sich selbst zu disziplinieren.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 22. August 2004 - 23:40 Uhr:   

Ich hab eigentlich gar nichts gegen starke Länder. Von mir aus braucht der Bund gar nicht zu existieren. Das Problem ist, dass die Länder als Kollektiv zu stark sind und nicht nur da Einfluss haben, wo sie auch einzeln die volle Verantwortung tragen.
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 23. August 2004 - 09:19 Uhr:   

Meiner Meinung nach verliert der Bund durch Europa sowieso zunehmend Aufgaben. Von mir aus könnte man ihn beerdigen, europaweit. Aber nicht von heute auf morgen.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Montag, 23. August 2004 - 10:16 Uhr:   

@kai:
Das Konnexitätsprinzip bezieht sich aber nur auf die Kosten und das wird schon schwierig genug. Ich prophezeie hier für die Zukunft massenhaft Ärger und damit verbunden neue Schlichtungsinstanzen, Klagen und jede Menge neue Bürokratie. Was aber irgendwie auch wieder typisch ist für Deutschland.

Warum halten sich die Länder ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzip nicht einfach aus den Angelegenheiten der Kommunen raus. Das was die Länder nämlich dem Bund vorwerfen könnten, veranstalten sie in viel schlimmeren Maße gegenüber ihren "untergebenen" Ebenen.

Wie schon gesagt, ich bin für eine ganz konsequente Entflechtung der einzelnen Ebenen. Jeder sollte sich um seinen Kram kümmern, das aber dann auch ganz - sowohl planerisch, administrativ wie auch finanziell. Dann wäre auch endlich Schluss mit den ewigen wechselseitigen Schuldzuweisungen.
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 23. August 2004 - 10:44 Uhr:   

Ohne Landeszuschüsse wären die meisten Kommunen am Ende.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Montag, 23. August 2004 - 12:15 Uhr:   

@Sole:
Das ist natürlich eine "Milchmädchenrechnung". Ich bin selber jahrelang Ratsherr gewesen und weiß deshalb nur zu gut, dass die Gelder, die die Komunen "aus eigenem Antrieb" ausgeben, nur den geringsten Teil in den Haushalten ausmachen.
Wir haben in diesem Zusammenhang dann immer von den von Bund und Land auf die Komunen abgewälzten "Pflichtaufgaben" und den restlichen "Küraufgaben" gesprochen, wobei Letztere in vielen Städten und Gemeinden praktisch kaum noch zum Zuge kommen.
Das Problem ist einfach, dass - wie man so schön sagt - die Letzten die Hunde beißen. Und in der Regel sind das bei uns immer die Städte und Gemeinden.
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 23. August 2004 - 12:18 Uhr:   

Die meisten Gemeinden haben nicht einmal das Geld für die Plichtaufgaben - die aber aus gutem Grund kommunale Aufgaben sind.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Montag, 23. August 2004 - 12:57 Uhr:   

Jetzt bis du aber doch etwas schwarmalerisch und betrachtest das Ganze wahrscheinlich doch ziemlich durch die "sächsische Brille". Der Großteil der Gemeinden ist natürlich noch nicht (ganz) pleite.

Tatsache ist aber, dass viele an sich noch relativ gesunden Kommunen z.B. bei uns in Niedersachsen gerade aufgrund einer chaotischen Schulpolitik des Landes (Auflösung der Orientierungsstufe quasi "über Nacht") in den Ruin getrieben werden. Warum sollen die Städte und Gemeinden nicht selber entscheiden können, welche Schulen sie von welchem Typ in welchem Zuschnitt anbieten, wenn sie schon für Bau, Unterhalt und Teile der Personalkosten zuständig sind. Stattdessen müssen sie immer wieder damit rechnen, dass bei jedem Regierungswechsel all das überholt ist, was man gerade für viel (geliehenes) Geld geplant und gebaut hat.

Gerade der Schulbereich ist ein Musterbeispiel dafür, wie es sich die Länder besonders einfach machen und "ihre" Politik auf dem Rücken der Kommunen betreiben. Würden die Länder aber komplett auch für Bau und Unterhalt der Schulen zuständig sein, dann würden sich Landesregierungen doppelt überlegen, welche Entscheidungen sie treffen. Deshalb bin ich ein ganz entschiedener Befürworter der Entflechtung von Zuständigkeitsbereichen. Wobei ich offen dafür wäre, wo man die Zuständigkeiten ansiedelt - ob nun beim Land oder den Kommunen. Entscheident ist aber, dass alles in eine Hand gehört, sonst wird sich nichts an unseren Zuständen ändern. Und neben dem Bereich der Schulen gäbe es noch manche ähnlich gelagerte Bereiche.

Dass Städte und Gemeinden auch sehr gut mit großen Aufgabenbereichen zurecht kommen, zeigen z.B. die Bereiche Energieversorung oder Wasserbeschaffung, wo man sich schon frühzeitig notfalls mit Nachbarkomunen zu Zweckverbänden zusammengeschlossen hat und immer noch regional - aber in Eigenregie! - auch so etwas gemeistert hat.
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 23. August 2004 - 14:15 Uhr:   

Da reden wir tatsächlich von verschiedenen Welten - ohne große Schuld.

Gerade bei der Schule kritisieren wir die bisherige Praxis im Land auch.

Bausubstanz, Personal, Material, Inhalte sollten möglichst von derselben Instanz verwaltet werden.
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Imperator rex
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 13:16 Uhr:   

Ich schlage folgende Neugliederung der Bundesländer vor. Diese soll sowohl wirtschaftliche wie auch historische Gegebenheiten berücksichtigen und positiv weiterentwickeln:

1.) Das Land Bremen geht in Niedersachsen auf.

2.) Das Saarland und Rheinland-Pfalz verbinden sich zum Rheinland.

3.) Hessen und Thüringen vereinigen sich zu Hessen-Thüringen.

4.) Aus Meckenburg-Vorpommern wird Vorpommern herausgelöst. Es entsteht das Bundesland Mecklenburg.

5.) Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und das herausgelöste Vorpommern vereinigen sich zum Bundesland Preußen.


Vielleicht würde sich noch eine Zusammenlegung im Bereich Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg zu etwaigen Nordlanden anbieten, wobei Hamburg allerdings eine zu große Tradition als Freie Stadt hat, um irgendwo aufzugehen.
Ansonsten bleibt die Struktur der Bundesländer unangetastet.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 15:41 Uhr:   

> 1.) Das Land Bremen geht in Niedersachsen auf.
OK, ärgert die Bremer. Ansonsten sinnlos.

> 2.) Das Saarland und Rheinland-Pfalz verbinden sich zum Rheinland.
Machbar, aber beidseitig unerwünscht.

> 3.) Hessen und Thüringen vereinigen sich zu Hessen-Thüringen.
Völlig absurd.

> 4.) Aus Meckenburg-Vorpommern wird Vorpommern herausgelöst.
> Es entsteht das Bundesland Mecklenburg.
Auf dieses Bundesland hat die Welt gewartet.

> 5.) Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und das herausgelöste
> Vorpommern vereinigen sich zum Bundesland Preußen.
Nostalgischer Kitsch, macht weder wirtschaftlich noch politisch Sinn.

Aber wenns hier nur um Klötzchen-Schieben fernab der Realität geht, dann hätte ich noch weitere Vorschläge:

6.) Franken wird selbständiges Bundesland.

7.) Hessen-Darmstadt, Kurpfalz, Rheinpfalz und Frankfurt ergeben das Bundesland Rhein-Main-Neckar.

8.) Schaumburg-Lippe wird wiederhergestellt.

Und so weiter ...
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Bernd aus Bayern
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 17:23 Uhr:   

@ Ralf
Du hast Lübeck vergessen. Hat auch eine große Tradition als Freie
Stadt...
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 17:53 Uhr:   

@Ralf

... und Waldeck wird wieder selbständig.
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 18:50 Uhr:   

Vergessen Sie nicht die Wiederherstellung von Lippe, Anhalt, Oldenburg, Hohenzollern, Nassau, Lauenburg, Hessen-Kassel, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Baden, Württemberg und die Aufteilung Mecklenburgs in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.
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Bernd aus Bayern
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 10:46 Uhr:   

@Kai
Braunschweig nicht zu vergessen...
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 16:12 Uhr:   

Ich bin auch für mehr Freie Reichsstädte. Und die Rekolonisierung von Neuguinea. Und überhaupt.

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