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Jan
Veröffentlicht am Sonntag, 12. September 2004 - 17:36 Uhr:   

Ja. Genauso Hirngespinste wie deine Aussage, daß "ein Großteil der Ostdeutschen eigentlich germanisierte Sorben sind".
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Sonntag, 12. September 2004 - 18:01 Uhr:   

@Thomas Frings: Alle Sorben sind Slawen, aber nicht alle Slawen sind Sorben. Will sagen, es gibt wohl auch viele Deutsche, die von nicht-sorbischen Slawen (Polen, Tschechen etc.) abstammen.
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Jan
Veröffentlicht am Sonntag, 12. September 2004 - 18:12 Uhr:   

Oder von Obodriten, Wilzen, Hevellern, Dossanen, Sprewanen, Ukranen...
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 10:52 Uhr:   

Leider finde ich den Link nicht mehr, zum Thema Slawen/Germanen gibt es sehr interessante und ausführliche Ausarbeitung.

Erst einmal gab es natürlich "immer" (d.h. in historisch nachweisbarer Zeit) germanische Besiedlung in diesem Bereich (Mecklenburg, Pommern, Brandenburg, etwas Sachsen und S-H).
Als die Germanenstämme Anfang der Völkerwanderung Richtung Südwesten abrückten, blieben ein guter Teil zurück. Daneben siedelten dann mehrheitlich die (weitgehend friedlich in die leeren Flächen) nachgerückten slawischen Stämme.

Im Mittelalter kam dann die deutsche Ostkolonisation.
Und auch das war im wesentlichen eine friedliche Besiedlung neben den vorhandenen Einwohnern. Bei den diversen Kriegen ging es nicht um die Siedlung, sondern da konkurrierten der alte slawische Adel mit den deutschen Eroberern um die Herrschaft.

Die friedliche Besiedlung war möglich, weil die deutschen Einwanderer eine Agrartechnik mitbrachten (vor allem Pflüge), mit der sie auf fruchtbaren schweren Böden siedeln konnten, die für die slawischen/germanischen Einwohner vorher fast nutzlos waren.

Die Masse der heutigen Ostdeutschen sind wohl Nachfahren dieser Einwanderer. Eine Mehrheit an "germanisierten Slawen" gibt es wohl im östlichen Brandenburg und vor allem im nordöstlichen Mecklenburg-Vorpommern. Das sind aber nur Schätzungen, genau "nachrechnen" kann man das natürlich nicht - ist ja auch nicht wirklich wichtig.


Zum Sezessionsrecht:
Grundsätzlich ist es wohl allgemein anerkanntes Menschenrecht, nach eigenen Vorstellungen regiert zu werden.
Letztlich haben sich die USA mit ähnlicher Begründung damals selbständig gemacht, und das wurde akzeptiert.
Genau wie die Niederschlagung der Südstaaten-Sezession von der Welt akzeptiert wurde, obwohl deren Begründung mindestens so gut war wie die der USA-Gründer.

M. E. gibt es keine klare völkerrechtliche Definition, was denn ein sezessionsberechtigtes Volk ausmacht. Es gibt enorm viele Völker ohne Staat, und die Weltgemeinschaft findet es in der Regel praktischer, wenn das so bleibt.
Nur in seltenen Ausnahmefällen ist die Entschlossenheit eines Sezessionsgebiets und die öffentliche Aufmerksamkeit der Welt groß genug (und die Zentralgewalt so schwach oder delegimiert), daß eine Sezession anerkannt wird.

Im Falle eines deutschen Bundeslands wäre wohl weniger das GG entscheidend, als die demokratische Tradition: Wenn wirklich eine breite Mehrheit eines Bundeslands sich hartnäckig für die Unabhängigkeit engagiert, dann würde keine Bundesregierung es wagen, dies mit Gewalt niederzuhalten.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 12:24 Uhr:   

Allgemeine Anmerkung
Die Diskussion über Sezessionismus ist wirklich anregend. Ich würde gern zwei Punkte ergänzen: 1.Was geschieht eigentlich in dem Fall, dass ein Gebiet sich aus einem Staat lösen wollen würde um in einen anderen Staat überzutreten (Südschleswig an Dänemark, Bayern an Österreich,Konstanz an die Schweiz, Brandenburg an Polen)? 2. Was ist mit einer nicht-territorialen Sezession (wie die eigentlich röm. Secessio ursprünglich von den Plebejern angewandt wurde) in Form von Wehrstreik (wie in der Antike), zeitweiliger Abwanderung der Bevölkerung(muss ja nicht auf den Aventin oder Janiculum sein, geht auch Mallorca oder die Adria) Steuerstreik (wie vereinzelt in den USA),Schaffung alternativer Regierungsämter (wie Antike: Tribunen,pleb.Ädilen) und legislativer Institutionen (Antike: concilium plebis) unter Mißachtung der bestehenden Staatsinstitutionen (wieder wie in der Antike)?
Allegemein war die Frage über "Die Partei" aber weniger inhaltlich als strukturell gemeint. Wem nützt (wahltechnisch) eine solche Partei,wem schadet eine solche? Und darf (und soll) sie tatsächlich zur NRW-Landtagswahlantreten.
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Niklas
Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 12:49 Uhr:   

"1.Was geschieht eigentlich in dem Fall, dass ein Gebiet sich aus einem Staat lösen wollen würde um in einen anderen Staat überzutreten (Südschleswig an Dänemark, Bayern an Österreich,Konstanz an die Schweiz, Brandenburg an Polen)? "

Im Prinzip dürfte das genauso laufen wie bei der Unabhängigkeit (meine Threads, Thread von Ralf Arnemann), nur der aufnehmende Staat muss bereit sein, das Gebiet auch aufzunehmen. Das stelle ich mir politisch nicht unkompliziert vor.
Konkret ist hier mir der Fall der badischen Exklave/schweizerischen Enklave Büsingen am Rhein bekannt, die historisch und wirtschaftlich zu Schaffhausen neigt, sich mehrmals klar für einen Anschluss an die Schweiz aussprach. Irgendwie verliefen die Verhandlungen im Sand, man einigte sich dann auf einen Zollanschluss an die Schweiz, der Ort blieb aber dt. Hoheitsgebiet. Dazu mehr:

http://www.buesingen.de


ME war das politische Gewicht dieser kleinen Ortschaft einfach zu klein, um die gewünschte Lösung zu erreichen. Wenn sich aber eine überwältigende Mehrheit der Brandenburger für einen Anschluss an Polen aussprächen, und Polen dem zustimmen würde, würde es wahrscheinlich anders aussehen.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 14:11 Uhr:   

> Wie lange braucht der Bundeswahlleiter wohl für seine
> Entscheidung, ob er die PARTEI nun anerkennt?
Wenn ich das richtig verstanden habe, entscheidet der Bundeswahlleiter da gar nicht, sondern sammelt nur Unterlagen. Entscheiden wird faktisch der Landeswahlausschuss von Nordrhein-Westfalen, wenn er über die Zulassung einer Kandidatur der PARTEI zur dortigen Landtagswahl zu befinden hat. Er wird dann, da es sich um eine erstmalige Kandidatur dieser Gruppierung handelt, beim Bundeswahlleiter die notwendigen Informationen anfordern und erhalten. (Eine Kandidatur in Schleswig-Holstein ist anscheinend nicht geplant.)
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 15:23 Uhr:   

@Immanuel:
> 1.Was geschieht eigentlich in dem Fall, dass ein Gebiet sich aus
> einem Staat lösen wollen würde um in einen anderen Staat
> überzutreten ...
Im Prinzip gilt hier, wie Niklas schon schrieb, das gleiche wie für die Unabhängigkeit.

Aber mit einigen Komplikationen mehr.
Einerseits muß der andere Staat auch zur Aufnahme bereit sein.
Und andererseits sollte klar sein, daß der Sezessionswille nicht erst künstlich von diesem Staat geschürt wurde.

Vor allem aber: Sehr häufig zielen solche Umsortierungswünsche auf die Rückgängigmachung völkerrechtlich anerkannter Regelungen.
Sprich: Da geht es fast immer um die Rückgabe von Kriegsbeute.
Und da sind die Friedensverträge (gerade nach erstem und zweiten Weltkrieg) deutlich schwerwiegender als das Selbstbestimmungsrecht.

Nehmen wir mal ein extremes Beispiel wie Südtirol: Da war immer völlig klar, daß die komplette Bevölkerung sich mit Händen und Füßen gegen die Angliederung an Italien sträubte und auch heute noch mehrheitlich lieber zu Österreich zurück wollte. Aber selbst der über 50 Jahre stabil demokratische Rechtsstaat Italien würde das keineswegs zulassen.
Und das gilt erst recht für andere solche historischen Bereiche (Elsaß, die beiden Teile Schleswigs, Eupen-Malmedy, die ungarischen Gebiete in der Slowakei, Serbien und Rumänien, die Katalanen in Südfrankreich usw usf.).

> 2. Was ist mit einer nicht-territorialen Sezession ...
Das sind alles so Beispiele, die würde man heute als zivilen Ungehorsam einordnen. Die haben nicht wirklich was mit staatlicher Unabhängigkeit zu tun, sondern sind innenpolitische Kampfformen
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Jan
Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 16:45 Uhr:   

Faktisch wird auch in sonst demokratischen Staaten die territoriale Integrität über das Selbstbestimmungsrecht gestellt. Eine positive Ausnahme ist Quebec, das bereits zweimal über seine Unabhängigkeit abstimmen durfte. So etwas ist im sich sonst so freiheitlich dünkenden Europa etwa in den Fällen Baskenland, Korsika und in den von Ralf Arnemann genannten Beispielen leider derzeit undenkbar. Dabei könnte das sogar stabilisierend wirken, wenn etwa die ETA sehen müßte, daß sich keine Mehrheit für eine Unabhängigkeit findet (wahrscheinlich). Aber wenn noch nichtmal Büsingen zur Schweiz darf...
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Mörsberg
Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 17:25 Uhr:   

> Allegemein war die Frage über "Die Partei" aber weniger inhaltlich
> als strukturell gemeint. Wem nützt (wahltechnisch) eine solche
> Partei,wem schadet eine solche?
Eigener Anspruch ist ja: "Bevor irgendwelche Rechtsextremisten die Proteststimmen bekommen, wollen lieber wir sie." Das ist zwar nett gedacht, die Realität dürfte aber anders aussehen, da die übliche Klientel der Rechtsaußenparteien von der Titanic nicht erreicht wird - dem steht schon das enorme Bildungsgefälle zwischen beiden Gruppen entgegen. Also ist mehr als Wahlkampfkostenerstattung wohl kaum drin, und die Wählerschaft wird sich dann aus den Leuten rekrutieren, die sonst gar nicht oder eher linke Splittergruppen (in NRW inkl. PDS) gewählt haben. Mit so einem Gag über Monate im Gespräch zu bleiben dürfte das Hauptproblem sein.

> Und darf (und soll) sie tatsächlich zur NRW-Landtagswahl antreten.
Wenn sie die - in NRW eher hoch angesetzten - formalen Hürden überspringt, wird sie wohl auf dem Stimmzettel auftauchen. Näheres erfährt man wahrscheinlich nach dem Gründungsparteitag der NRW-PARTEI am 3.10. in Münster.
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 14. September 2004 - 07:33 Uhr:   

Ich denke, dass neben den "gebildeten Wählern" FDP/Grüne/PDS auch einiger Bodensatz die "Partei" wählen wird - sofern sie einen öffentlichkeitswirksamen Wahlkampf macht. Die wählen dann unabhängig von einer Titanic.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 14. September 2004 - 16:40 Uhr:   

@Jan:
> Faktisch wird auch in sonst demokratischen Staaten die territoriale
> Integrität über das Selbstbestimmungsrecht gestellt.
Das ist meistens auch sinnvoll!
Nur sehr selten ist es so, daß ein sezessionswilliges Gebiet geographisch gut abgegrenzt und (ethnisch) einheitlich ist.
Slowenien war so ein Beispiel, da hat die Sezession auch relativ problemlos funktioniert.

Meistens aber würde eine Sezession einer Minderheit einen Staat generieren, der wiederum eine Minderheit hat. Sehr oft besteht diese Minderheit aus Leuten, die vorher im Gesamtstaat noch die Teil der Mehrheit waren. Und wenn die ihrerseits dann weg will, wird es schwierig.

Beispiele gibt es reichlich:
Die baltischen Staaten mit ihrer z. T. sehr starken russischen Minderheit, Nordirland, Kroatien und weitere Jugoslawien-Stücke, ...

Oder Südtirol: Natürlich war das eine eklatante Verletzung des Selbstbestimmungsrechts. Aber inzwischen leben da ja Italiener schon in zweiter oder dritter Generation.
Wenn Südtirol heute zu Österreich zurückkäme, dann würde ihnen vielleicht mittendrin die Hauptstadt Bozen abhanden kommen, und fast komplett ihre Landesverwaltung und Polizei (wären dann alles Ausländer ...).

Oder Quebec: Wenn die selbständig würden, dann müßten sie erst einmal ihre diskriminierenden Gesetze gegen die Anglokanadier aufheben (die sind schon für einen Bundesstaat peinlich genug, bei einem selbständigen Staat gäbe das Ärger).

Oder gar das Baskenland: Mitnichten würde die ETA so einfach eine Mehrheit gegen die Unabhängigkeit akzeptieren. Die akzeptieren ja auch nicht, daß bei normalen Wahlen die gemäßigten Parteien gewinnen.
Für die ETA wäre klar, daß nur "echte Basken" abstimmungsberechtigt sein dürfen, daß aber umgekehrt der Unabhängigkeitsbeschluß für das ganze historische Baskenland zu gelten hat - also auch für Gegenden, in denen längst "Kastilier" die Mehrheit haben (durch Einwanderung oder Assimilation).

Das ist oft das Problem beim Selbstbestimmungsrecht: Der wird meist von Leuten vertreten, die irgendwelche historischen Ausgangszustände wiederherstellen wollen und dabei alle konkurrierenden, später entstandenen Rechte ignorieren.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Dienstag, 14. September 2004 - 18:45 Uhr:   

Ergänzend dazu fällt mir noch die Situation in den Abstimmungsgebieten des Versailler Vertrages ein.

Im Abstimmungsgebiet Allenstein hatte sich in drei Gemeinden eine Mehrheit für den Anschluss an Polen ausgesprochen. Da wurden dann tatsächlich diese Dörfer einzeln herausgelöst. Das war aber einfach, weil sie sowieso direkt an der (neuen) Grenze lagen.

Im Abstimmungsgebiet Oberschlesien dagegen ergab sich eine Situation, dass in einem relativ großen Teilabschnitt die Dörfer jeweils mehrheitlich für Polen votierten, die Städte dazwischen hingegen für das Deutsche Reich. Die daraufhin festgelegte Grenze kam natürlich den polnischen Wünschen etwas mehr entgegen.

In Schleswig dagegen wurden von vornherein Blöcke definiert, die nur geschlossen ihre Staatszugehörigkeit wechseln durften, was der nördliche Teil dann auch tat, der südliche nicht, weswegen es jetzt auf beiden Seiten der Grenze wechselseitig Minderheiten gibt.

Schließlich wird gerne noch unterschieden zwischen Minderheiten, die in einem Nachbarland "Staatsvolk" sind (wobei man die Zusammengehörigkeit meistens nur an der Sprache festmacht), sowie Minderheiten ganz ohne eigenen Staat.

Zwar wird man es nirgends finden, aber die "Kompaktheit" eines Territoriums stellt inzwischen auch einen Wert an sich dar. Zerstückelung von Gebieten, die als unkalkulierbare Folge totaler Selbstbestimmung eintreten kann, führt letztlich zu Mehraufwand bei Planung und Infrastruktur. Noch heute zeugen zahlreiche Eisenbahnlinien mit unglücklichem Verlauf davon.
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Jan
Veröffentlicht am Dienstag, 14. September 2004 - 23:37 Uhr:   

Ich sehe bei all dem keinen wirklich stichhaltigen Einwand gegen ein Sezessionsrecht. Natürlich kommt es zu neuen Minderheiten, aber deren Rechte können (müßten) vorab festgeschrieben werden als Bedingung für eine Sezession.

Und weil das Beispiel der baltischen Republiken gefallen ist: die sehe ich trotz der Probleme mit den russischen Minderheiten als Beispiele für eine Erfolgsgeschichte. Heute haben diese Republiken marktwirtschaftliche Reformen hinter sich gebracht, sind demokratisch verfaßt und Mitglieder der EU. Die Alternative bei einer verhinderten Sezession wäre eine Zukunft in Putins "gelenkter" Demokratur gewesen. Grade erst hat Putin angekündigt, auch noch die Republikchefs der 89 Föderationssubjekte selber einsetzen zu wollen.(Davon abgesehen sind diese Republiken in den 40er Jahren widerrechtlich von den Sowjets annektiert worden.)

Das Problem der "Zerstückelung" von Gebieten oder von "zu kleinen" Gebieten kann durch Kooperationen bei der Lösung übergreifender Aufgaben gelöst werden. Es bestünde kein zwingender Grund, etwa eine baskische oder eine saarländische Eisenbahngesellschaft zu gründen. Diese Dinge können im Vorfeld der Sezession ausgehandelt werden.
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Jan
Veröffentlicht am Dienstag, 14. September 2004 - 23:49 Uhr:   

@ Mörsberg

Zum Thema Schleswig 1920: soviel ich weiß wurde in der nördlichen Zone im Block und in südlichen Zone gemeindeweise abgestimmt (müßte irgendwo im Versailler Vertrag stehen). Als Ergebnis der der Abstimmung verblieben dann jedoch alle Gemeinden der südlichen Zone bei Deutschland.
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Jan
Veröffentlicht am Dienstag, 14. September 2004 - 23:56 Uhr:   

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Niklas
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 00:03 Uhr:   

Die beschriebenen Probleme der Zerstückelung dürften heutzutage innerhalb der EU mit den im EG-Vertrag garantierten Freiheiten weniger gravierend sein. Die italienische Mehrheit in Bozen hätte sicherlich nicht jene Probleme, die man sich früher vorstellen hätte können. Natürlich zieht hier eher das alte Kriegsbeuteargument. Das war auch 1945 bzw. 1947 mitentscheidend, als die Allierten die italienische Nation nicht übermäßig demütigen wollten (und Südtirol nicht zurückgaben). Der Vatikan und die Amerikaner hätten die drohende Übernahme Italiens durch die Commies so kaum verhindern können.

Bei einer rein innerdeutschen Sezession sehe ich dagegen wenig Probleme. Anders als bei den baltischen Staaten, die z. T. starke russische Minderheiten haben, bliebe ja alles in der EU. Für einen abgespaltenen Sachsen-Anhaltiner in Niedersachsen wäre so wie es heute mit einem Bayern in Österreich ist.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 14:48 Uhr:   

So langsam wird "Die Partei" auch für bayerische Patrioten wie mich wählbar...

Es gibt nämlich dort mittlerweile auch einen "Landesverband Bayern-Pfalz", dessen 1. Programmpunkt die Wiedervereinigung der Pfalz mit Bayern ist.
(Gar nicht rückwärtsgewandt sondern sehr fortschrittlich ist dieser Landesverband. So fordern Sie außerdem das Verbot jeglicher Volksmusik und den Fußballweltmeistertitel für Deutschland).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. September 2004 - 12:50 Uhr:   

@Jan:
> Ich sehe bei all dem keinen wirklich stichhaltigen Einwand gegen
> ein Sezessionsrecht.
Das Sezessionsrecht wird ja auch gar nicht ablehnt.
Aber es hat eben nicht automatisch höchste Priorität, sondern muß gegen eine Reihe weiterer Aspekte abgewogen werden (insbesondere die Minderheitfrage und vernünftige Modalitäten bei Grenzziehung und Eigentum).

Kritisch ist es erst dann, wenn insbesondere national motivierte ein unbedingtes Sezessionsrecht ohne Rücksicht auf die Folgen (vor allem für andere) beanspruchen. Es ist durchaus legitim, daß auch Demokratien dem entgegentreten.

Wie überhaupt der nationale Aspekt ("Selbstbestimmungsrecht der Völker") eigentlich nur ein möglicher (aber eben nicht zwingender) Sezessionsgrund ist, es gibt auch andere (siehe die Sezessionsfälle Schweiz, USA, Österreich).

Baltenbeispiel:
> die sehe ich trotz der Probleme mit den russischen Minderheiten als
> Beispiele für eine Erfolgsgeschichte.
Unbestritten - deswegen haben die Russen letztendlich auch mitgemacht (oder sich abgefunden), obwohl sie gerade anfangs erheblich diskriminiert wurden.
Aber es war schon recht forsch, wie die Balten ohne Rücksicht auf Minderheitsfragen die Unabhängigkeit durchgezogen haben. Wenn nicht die Sowjetunion ohnehin zerbröselt wäre, hätten sie mit der internationalen Anerkennung vielleicht Schwierigkeiten bekommen, trotz des Rückgriffs auf die Souveränität zwischen den Kriegen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 00:16 Uhr:   

"siehe die Sezessionsfälle Schweiz, USA, Österreich"

Österreich ist ein Sonderfall, da es gegen seinen Willen 1866 aus dem Deutschen Bund herausgedrängt wurde und sich nach 1918 entgegen dem offensichtlichen Mehrheitswillen nicht dem Deutschen Reich anschließen durft. In Tirol und im Land Salzburg waren in Volksabstimmungen 1921 98,8 bzw. 99,4% für den Anschluß- auch 1938 mußte bei der Abstimmung nicht viel manipuliert werden (wie leider auch im Rest des "Großdeutschen Reiches" nicht).
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Niklas
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 01:14 Uhr:   

Österreich:

Auch in Vorarlberg fand nach dem Ersten Weltkrieg eine Abstimmung statt, die sich allerdings zugunsten der Schweiz aussprach.

Tatsächlich relevant und von den Siegermächten genehmigt war Folgendes:
Deutsch-Westungarn (das heutige Burgenland) kam dagegen zum großen Teil an (Deutsch-)Österreich. Beim gemischt bevölkerten Ödenburg/Sopran gab es dagegen eine umstrittene Abstimmung, so dass es bei Ungarn blieb.

Es ist fraglich, ob es sich 1866 um eine Sezession Österreichs handelte.
Erstens handelte es sich bei Preußen, Österreich, Bayern etc. um souveräne Staaten. Den deutschen Bund würde ich als Staatenbund vergleichen, der loser war, als heute z. B. EU. Faktisch wichtiger war übrigens der Dt. Zollverein, der den Weg in Richtung Kleindeutschland wies.
Nimmt man den Deutschen Bund als Staatsgebilde, dann war es Preußen, das sich abspaltete (durch Austritt) und Österreich praktisch alleine dastehen ließ, als es die Süddeutschen Staaten aus dem Bund zwang.
Z. T. recht halbherzig mussten viele Staaten dann als Second-best-Lösung das Bismarck-Reich akzeptieren.


USA:
Neben der Sklavenfrage, war auch entscheidend, dass die Südstaaten einen unverhältnismäßig hohen Teil des Steueraufkommens für den Bundessäckel aufbringen mussten. Es gab im Süden einige Stimmen, die meinten, dass man erst die Sklaven freilassen hätte sollen, um dann Fort Sumter zu beschießen.
Das Argument der ungleichen Verteilung der Staatslasten halte ich für nicht unaktuell.


Schweiz:
1845 bis 1847 schlossen sich acht katholisch-konservative Kantone zusammen, um Zentralisierungstendenzen der Liberalen entgegenzuwirken. Nach der Niederlage im Sonderbundskrieg, gab es eine neue, zentralisiertere (freilich nicht zentralisistische) Verfassung.

Deutschland 1866-1871, USA 1861-65, Schweiz 1847 haben durchaus Gemeinsamkeiten, den Konflikt zwischen Unitarismus und Partikularismus, bei denen in jedem Fall die partikularistische Seite unterlag.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 10:26 Uhr:   

@Thomas:
> Österreich ist ein Sonderfall ...
Aber ganz bestimmt.
Deswegen zähle ich es ja unter die Fälle, bei denen es nicht um das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" ging.

Die eigentliche Sezession ist schon 1806 erfolgt, als der österreichische Herrscher das alte deutsche Reich eigenmächtig für aufgelöst und Österreich für souverän erklärte.

Der deutsche Bund war keine wirkliche Staatskonstruktion.
Und 1870 hätte Österreich theoretisch wohl auch beitreten können - aber natürlich nur zu Bedingungen (Unterordnung unter Preußen, Verzicht auf die nicht-deutschen Reichsteile), die für die Habsburger inakzeptabel waren.

Und dann 1918 das Beitrittsverbot durch die Alliierten, sozusagen eine von außen erzwungene Sezession, auch so ein Sonderfall in der Weltgeschichte. Und dieses Verbot wurde ja 1945 erneuert und gilt per Verfassung bis heute.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 10:52 Uhr:   

Was ist eigentlich wenn Region mit Zwang vom Staats selbst aus dem Staatskörper ausgeschieden wird? Mir fallen das speziell Venda, Ciskei, Transkei und Bophutatswana ein, die von Südafrika souveräm erklärt wurden aber international keine Anerkennung fanden?
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Niklas
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 11:18 Uhr:   

@ Immanuel Goldstein:

Diese Maßnahmen der südafrikanischen Regierung wurden mE international nie anerkannt, da dadurch faktisch eine zwangsweise Ausbürgerung der Bewohner der Homelands stattfand. In Deutschland verbietet z. B. Art. 16 I GG die Ausbürgerung. Insgesamt dürfte es sich hier meistens um grobe Grundrechtsverletzungen handeln.
In Anbetracht des Machthungers aller Regierungen dieser Welt (auch der demokratischen), sind mehr Territorium und mehr Untertanen immer erstrebenswert ("allzeitiger Mehrer des Reiches"), auch wenn das Territorium ein "Passivposten" ist.

Bis zur Neuzeit wurden ja Territorien von Landesherren auch gerne untereinander gehandelt (verkauft, verpfändet, getauscht), ohne dass die Bevölkerung befragt wurde. Das war allerings in vornationalstaatlicher Zeit und ist mE heute unrealistisch.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 17:42 Uhr:   

@Immanuel:
> Was ist eigentlich wenn Region mit Zwang vom Staats selbst aus dem
> Staatskörper ausgeschieden wird?
Interessante Frage.
Eigentlich müßte das sehr wohl genauso erlaubt sein - im Prinzip sezessioniert dann halt "Südafrika minus homelands", wäre doch sein gutes Recht.
Daß das damals wg. Anti-Apartheids-Haltung nicht anerkannt wurde, bezog sich m. W. nicht auf die Aberkennung des Sezessionsrechts selber.

Mal ein anderes Beispiel:
Wenn damals Rußland als Kern und eigentlicher Träger der SU gegen den Willen der übrigen Teilrepubliken sezessioniert hätte, wäre das wohl auch legitim gewesen.

Im Fall Deutschland ist m. E. auch nur die Ausbürgerung von Individuen verboten. Ein sezessioniertes z. B. "Deutschland ohne Saarland" hätte dann eine neue, eigenständige Staatsbürgerschaft und wäre nicht unbedingt an diesen GG-Paragraphen gebunden.

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