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Neues Wahlrecht für Schleswig-Holstei...

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001-025Martin Fehndrich25 18.03.05, 20:52h 
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 18. März 2005 - 23:56 Uhr:   

Nun ja, "systematisch" bedeutet eigentlich (dem Wortsinne nach) nur, dass etwas ein System hat. Ein System baut aber immer auf bestimmten Grundsätzen, Prinzipien, Dogmen,Axiomen o. dgl. auf.
Mich interessiert persönlich und völlig unmassgeblich nicht sonderlich, ob etwas System hat (systematisch ist/auftritt/verläuft), sondern WAS FÜR EIN System bzw. nach welchen Grundsätzen (Prinzipien, Dogmen, Axiomen) und auf welche Absichten hin es gestaltet ist.
Da Systeme im allgemeinen von Menschen gemacht zu werden pflegen, steckt dahinter auch immer menschliche Willkür, insofern Menschen mit ihren individuellen und nicht letztbegründbaren (resp. "beweisbaren") Willensentscheidungen sie gestaltet haben.

In dem von mir aufgeführten Beispiel treten Disproportionalitäten zwar systematisch bzw. systembedingt auf, ich kann mich allerdings mit den dahinter zu vermutenden Absichten (Prinzipien) nicht sonderlich anfreunden.
Anders gesagt: Auch der Nationalsozialismus, dass DDR-Regime oder die Roten Khmer waren Systeme und somit "systematisch". Ich halte es allerdings für unwahrscheinlich, dass eine überwiegende Mehrheit der Menschheit diese Systeme als gut befinden würde.
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John Rawls
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 13:28 Uhr:   

Soll ich jetzt mal beckmessern und auf den Unterschied von "systemisch" und "systematisch" verweisen? Besser nicht.... ;-)
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 15:29 Uhr:   

"Das ist aber ein Effekt der Verzerrung durch zwei Wahlkreise und kann genauso auch bei Imperali passieren."

Bei mehrfacher Anwendung kann das natürlich passieren. Aber Ausgangspunkt war ja die einmalige Anwendung.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 17:29 Uhr:   

@Thomas
Bei einmaliger Anwendung ist der Mehrheitserhalt auch bei d'Hondt (ungerade) oder einem System mit Mehrheitsklausel zu gewährleisten. Ich seh noch nicht den zwingenden Punkt für Imperiali.
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median
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 21:18 Uhr:   

Man sollte auch weiterhin, die Sitze nur an Parteien vergeben, die landesweit die Fünf-Prozent-Klausel überwinden und dem SSW davon befreien. Die Trennung in ein schleswigsches und ein holsteinisches Wahlgebiet finde ich allerdings gut. Der SSW dürfte nur im schleswigschen Landesteil antreten dürfen, da es nur dort eine nationale Minderheit gibt. Ansonsten gibt es eine Ungleichgewichtung zwischen den holsteinischen Zweitstimmen des SSW und den holsteinischen Zweitstimmen von Parteien, die an der Sperrklausel gescheitert sind. Die anderen Parteien hätten die Möglichkeiten mit jeweils zwei Landesteillisten oder einer Landesliste anzutreten (analog zur Regelung in Rheinland-Pfalz, wo Bezirkslisten möglich sind).
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Görd
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2005 - 23:27 Uhr:   

Es gibt sicher auch Dänen und Friesen die in Holstein wohnen und was macht man mit Kiel? Ich sehe nicht, dass man das Wahlgebiet so einfach trennen kann. Lassen wir's doch so wie's ist.
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median
Veröffentlicht am Sonntag, 20. März 2005 - 07:41 Uhr:   

Es gibt sicher auch Dänen und Friesen die in Hamburg oder einem anderen Bundesland wohnen und genau deshalb kein Sonderrecht haben. Und gleiches muss wenn man konsequent sein will auch für Holstein gelten.
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Sascha
Veröffentlicht am Sonntag, 20. März 2005 - 20:49 Uhr:   

@median

Genau diese Teilung des Wahlgebietes hat der SSW immer befürwortet. So bleibt ihm keine andere Möglichkeit als auch in Holstein zu kandidieren.
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uwe s.
Veröffentlicht am Montag, 21. März 2005 - 09:20 Uhr:   

Wäre es rechtlich möglich per Gesetzesänderung die Landesliste einer Partei nur in den Wahlkreisen auf dem Wahlzettel erscheinen zu lassen, in denen auch ein Direktkandidat antritt (also quasi eine Verbindung der Wirkungen eines Einstimmenwahlrechts mit den Vorzügen eines Zweistimmenwahlrechts)?
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 21. März 2005 - 09:45 Uhr:   

uwe s.

Nein. Es wäre nur möglich, so mit den Landeslisten ALLER Parteien zu verfahren. NRW praktiziert das. Besonders toll ist diese Regelung - vom SSW abgesehen - aber nicht. Wobei sie als Alternative (nicht Ergänzung!) zur 5 % Hürde ihren Reiz hat.
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Holsteiner
Veröffentlicht am Montag, 21. März 2005 - 17:43 Uhr:   

@Sole

So wie Uwe S. es vorschlägt war die Regel (natürlich für alle Parteien) bis vor der Landtagswahl 2000, dann ist der SSW gegen seinen Willen (und übrigens auch gegen den Willen der FDP, die auch gegen das Zwei-Stimmen-Wahlrecht war) zwangsbeglückt worden. Treibende Kraft waren die Grünen, aber SPD und wenn ich mich nicht irre auch CDU haben mehr oder wenig freudig mitgezogen.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. Dezember 2007 - 18:04 Uhr:   

Was machen wir mit den Parteien, die zwischen dem Ergebnis des SSW und der 5 %-Hürde liegen?
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. Dezember 2007 - 13:32 Uhr:   

In Schleswig-Holstein gibt es viele Beispiele für meine gestellte Frage!

LTW 1962: GB/BHE 4,2 % und 0 Sitze, SSW 2,3 % und 1 Sitz
LTW 1971: FDP 3,8 % und 0 Sitze, SSW 1,4 % und 1 Sitz
LTW 1979: Grüne 2,4 % und 0 Sitze, SSW 1,4 % und 1 Sitz
LTW 1983: Grüne 3,6 % und 0 Sitze, FDP 2,2 % und 0 Sitze, SSW 1,3 % und 1 Sitz
LTW 1987: Grüne 3,9 % und 0 Sitze, SSW 1,5 % und 1 Sitz
LTW 1988: FDP 4,4 % und 0 Sitze, Grüne 2,9 % und 0 Sitze, SSW 1,7 % und 1 Sitz
LTW 1992: Grüne 4,97 % und 0 Sitze, SSW 1,9 % und 1 Sitz
LTW 1996: DVU 4,3 % und 0 Sitze, SSW 2,5 % und 2 Sitze

LTW 2010: Linke vor dem SSW, aber ohne Sitze?
LTW 2010 oder schon 2009?

Quelle:
http://www.wahlrecht.de/ergebnisse/schleswig-holstein.htm

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