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Martin Wilke
| Veröffentlicht am Samstag, 08. September 2001 - 18:44 Uhr: | |
Kann man ein Wahlergebnis auch anfechten, wenn es um das Überspringen der Hürde geht, ab der man Wahlkampfkosten-Erstattung erhält? Für Einzelbewerber bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus liegt diese Hürde bei 10%. Nehmen wir mal an sie läge bei 5%, weil sie dann für mich relevant gewesen wäre. Ich bin 1999 als parteiunabhängiger Direktkandidat zur Abgeordnetenhauswahl angetreten und habe von 19507 gültigen Stimmen 967 erhalten, was 4,96% der Erststimmen sind. Zu den 5%, in diesem Etstattungsszenario relevant wären, fehlten mir 8 Stimmen. Nun gab es in zwei von 41 Stimmbezirken Unregelmäßigkeiten: Die Wähler hatten Stimmzettel aus einem Wahlkreis in Schöneberg erhalten und der Fehler wurde erst nach mehr als drei Stunden bemerkt. Dadurch waren in diesen Stimmbezirken etwa 40% der abgegebenen Stimmen ungültig. Wie seht Ihr das? |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Samstag, 08. September 2001 - 19:25 Uhr: | |
Anfechten kann man ein Wahlergebnis immer, wenn es Unregelmäßigkeiten gegeben hat. Allerdings geht es dabei regelmäßig um die Frage, ob sich die Unregelmäßigkeiten auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben könnten. Die Fragestellung Wahlkampfkosten-Erstattung dürfte dagegen sekundär sein. |
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