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Herbert
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Februar 2005 - 15:46 Uhr: | |
Dass ich bei einem bayerischen Landes Sportverein auf der Mitgliederversammlung wählen darf wenn nichts in der Satzung steht? |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Februar 2005 - 17:02 Uhr: | |
Normalerweise gilt bei allen Vereinen: Eine Sekunde. Soll heißen, gleich nach dem Aufnahmebeschluß des zuständigen Gremiums (meist der Vorstand) hat man als Neumitglied alle Rechte. |
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