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Alexander
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Januar 2005 - 21:15 Uhr:   

Was denkt ihr über die oben gestellte Frage.
Ich bin gespannt!
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Holger Birne
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Januar 2005 - 21:26 Uhr:   

Ja. Der Wettbewerb mit Mehrheitswahl ist ein anderer als mit Verhältniswahl. Der Wettbewerb mit regionalen Sperrhürden ist ein anderer als ohne. Der Wettbewerb mit einer globalen 5 % oder 10 % (Türkei!) Hürde ist ein anderer als ohne. Der Wettbewerb mit Grundmandatsklausel ist ein anderer als ohne.
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Alexander
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Januar 2005 - 21:52 Uhr:   

Das klingt sehr annehmbar... Jedoch:
Was verstehst du denn unter "Wettbewerb" ?
Das bloße Konkurrieren der Parteien?
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Holger Birne
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Januar 2005 - 22:05 Uhr:   

Beeinflusst wird

- die Bereitschaft, sich nach regionalen Stärkeverhältnissen unter Einschränkung programmatischer "Reinheit" zu Gruppierungen zu formieren.

- Die Bereitschaft, sich flächendeckend zu organisieren gerade auch in sehr "schwachen" Regionen.

- Die Bereitschaft, sich zu einer programmatisch breiten oder vielen inhaltlich spezialisierten Gruppen zu formieren.

- Die Bedeutung eines Parteikörpers für den einzelnen Politiker

Bei der Umformung des Parteienbündnisses SLD zur Partei SLD hat auch eine Rolle gespielt, dass in Polen Parteienbündnisse 8 %, Parteien 5 % der Stimmen erreichen müssen, um in das Parlament einzuziehen.

Die derzeitige Regierung in der Türkei wäre nicht denkbar, wenn die 10 % Hürde nicht so viele Formationen ausschlösse.

Die Heraufsetzung der Registrationshürden für neue Parteien in Russland wird die Schwelle, eine neue Partei zu gründen eher erhöhen.

Die Abschaffung der bezirksweisen 10 % Hürde in Bayern hat den Aufstieg der Grünen erst möglich gemacht.

Ohne die landesweite 5 % Hürde spielte die postkommunistische PDS oder die konservative (früher tendenziell faschistische) ÖDP eine ganz andere Rolle etwa in Baden-Württemberg.

Mit den strukturellen Erfolgschancen verändert sich auch das Wesen der Parteienlandschaft.

Ich bewerte ein Wahlsystem dann als gut, wenn es einen Ideenwettbewerb möglichst gut im Parlament abbilden kann. Ob dies in Form vieler oder weniger, regionaler oder themenorientierter Parteien geschieht ist dabei zweitrangig.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Montag, 24. Januar 2005 - 11:23 Uhr:   

Man könnte sogar soweit gehen zu behaupten, dass das Wahlsystem den Parteienwettbewerb erst erschafft (schließlich gab es auch erst Wahlen und später dann erst Parteien). Unterschiedliche Wahlsysteme bringen denn dann auch unterschiedliche Parteiensysteme und -strukturen hervor (oder gar keine).
Was sollte man auch mit Parteien wenn man sie gar nicht wählen kann?
Sind dann doch nur weitere Vereine.
Eine interessantere und schwerer zu beantwortende Frage ist, ob und wie der Parteienwettbewerb Auswirkungen auf das Wahlsystem hat.
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Florian
Veröffentlicht am Montag, 24. Januar 2005 - 11:45 Uhr:   

"Eine interessantere und schwerer zu beantwortende Frage ist, ob und wie der Parteienwettbewerb Auswirkungen auf das Wahlsystem hat."

Die Frage hat sogar eine ziemlich einfache Antwort:
Die Wirkung ist stark konservierend.

Begründung:
In jedem gegebenen Wahlsystem gibt es Parteien, die von diesem Wahlsystem besonders profitieren. Diese Parteien haben entsprechend einen hohen Anteil an der politischen Macht und sitzen somit an den Hebeln, mit denen das Wahlsystem geändert werden könnte.
Welches Interesse sollten sie aber an einer Änderung haben, wenn doch gerade sie es sind, die vom Status Quo profitieren?

Ohne eine saubere empirische Basis würde ich sogar vermuten, dass die Grundlinien des Wahlrechts in vielen Ländern stabiler sind, als die zugrunde liegenden Verfassungen.
(In Deutschland gilt irgendeine Form des Verhältniswahlrechts schon sehr lange und über etliche teilweise sehr wesensverschiedene Verfassungen hinweg - selbst in der DDR gab es theoretisch im Kern ein Verhältniswahlrecht. Hingegen ist in England das Mehrheitswahlrecht auch über verschiedene faktische - wenn auch nicht so titulierte - Verfassungsänderungen hinweg erhalten geblieben).
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Holger Birne
Veröffentlicht am Montag, 24. Januar 2005 - 14:26 Uhr:   

Hat Adenauer nicht die 5 % Hürde und Grundmandatsregel absichtlich so verändert, dass von Wahl zu Wahl mehr überflüssige Koalitionspartner verschwanden?
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Montag, 24. Januar 2005 - 16:18 Uhr:   

@ Florian
England (eigentlich GB) hat gar keine Verfassung im engeren Sinne.
Man kann natürlich einen konservierenden Einfluß tlw. annehmen, aber auch wie bereits angemerkt versuchen seine bestehende Machtposition durch Wahlsystemsänderungen noch auszubauen. Außerdem produzieren viele Systeme "Koalitionszwänge" - den kleineren Partnern könnte dann tatsächlich auch an einer Verbesserung seiner eigenen Lage gelegen sein (da gibgt es sogar im erwähnten GB einige interesante Fälle: ir. Katholiken; Lib-Labs; etc.)
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Montag, 24. Januar 2005 - 16:21 Uhr:   

Nachtrag
Verzeihung ich sehe gerade dass Sie Verfassung im Zusammenhang mit England bereits eingeschränkt haben. Man muss allerdings hinzufügen dass in England erstaunlich viele Änderungen innerhalb des Mehrheitswahlsystems stattgefunden haben (trotz der Tendenz zum Zwei-Parteien-Systems).

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