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Zugang Staatliche Parteifinanzierung

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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Januar 2005 - 17:46 Uhr:   

In einer Diskussion berichtigte mich jemand, nach der gekippten "3x 1 % Neuregelung" bei der Zugangsbedingung zur staatlichen Parteifinanzierung gelte nun die Regel, dass 2 Landtagswahlen mit 1 % (oder die anderen bekannten Voraussetzungen) nun nötig sein.

Bisher ging ich davon aus, es reiche aus, bei einer aktuellen Landtagswahl 1 % erreicht zu haben. Was stimmt?
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Januar 2005 - 00:11 Uhr:   

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte selbst noch keine unmittelbare rechtsgestaltende, sondern nur eine deklaratorische Wirkung. D.h. der § 18 Abs. 4 des Parteiengesetzes, wie er am 1. Januar hätte in Kraft treten sollen, verletzte die klagenden Parteien in ihren Rechten, wurde aber nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

Durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 - BGBl. I S. 3673 - ist die Änderung des § 18 Abs. 4 aufgehoben worden.

D.h. es gilt grundsätzlich die alte Regelung, die also bis zum 31.12.2004 galt, fort, allerdings mit einer Änderung (gem. Art. 2 Nr. 1 lit. b des vorbezeichneten Gesetzes), nämlich, dass nicht bei der letzten Bundes- und Europawahl, sondern der letzten Bundes- oder Europawahl 0,5 % der Stimmen erreicht sein mussten.

Es reicht aber weiterhin eine Landtagswahl mit 1 %.
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Bernd aus Bayern
Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 10:43 Uhr:   

Die "1x1%"-Regelung ist mMn auch sinnvoller, da es eben einige Regionalparteien gibt, die nur in einem Bundesland antreten, zB die
Bayernpartei.
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John_Rawls
Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 15:17 Uhr:   

Tritt die Bayernpartei nicht mehr in Rheinland-Pfalz an?
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Bernd aus Bayern
Veröffentlicht am Samstag, 22. Januar 2005 - 09:13 Uhr:   

@John: Die Fráge ist doch nicht ernst gemeint, oder? Warum sollte sie
dort antreten?
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Samstag, 22. Januar 2005 - 10:15 Uhr:   

"Warum sollte sie dort antreten?"

Vielleicht deshalb, weil sie sich immer wieder für die Rückgliederung der Pfalz an Bayern ausgesprochen hat - und schließlich hält man da ja auch weiterhin viel auf seine Bayerischen Brauereien ;-)
Wir sollten in diesem Zusammenhang übrigens nicht das Saarland vergessen, das früher auch teilweise zu Bayern gehörte. Und zumindest der BP-Ableger CBV hatte bei der Europawahl '79 mal eine "kleine Hochburg" in der Region Saarland/Pfalz.
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Kai
Veröffentlicht am Samstag, 22. Januar 2005 - 13:25 Uhr:   

@Martin

Viel Erfolg scheint die Bayernpartei mit ihren Bemühungen aber nicht gehabt zu haben. Denn 1975 war die Pfalz der einzige Teil des Landes Rheinland-Pfalz, in dem nicht über die Rückgliederung in das alte Land bzw. dessen Nachfolger (die ehemaligen Regierungsbezire Koblenz und Trier nach Nordrhein-Westfalen, die ehemaligen Regierungsbezirke Montabaur und Rheinhessen nach Hessen) nach Art. 29 Abs. 2 GG a.F. abgestimmt wurde.

Nach der neuen Fassung des Art. 29 GG käme eine Umgliederung der Pfalz wenn überhaupt nur noch zu Baden-Württemberg zwecks Vereinigung des Ballungsraumes Rhein-Neckar in Betracht. Insofern hat die Bayernpartei in der Pfalz nicht mehr so viel verloren.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Samstag, 22. Januar 2005 - 14:01 Uhr:   

@Kai:

Viel Erfolg scheint die Bayernpartei mit ihren Bemühungen aber GENERELL nicht gehabt zu haben ;-)

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