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Sole
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Januar 2005 - 17:46 Uhr: | |
In einer Diskussion berichtigte mich jemand, nach der gekippten "3x 1 % Neuregelung" bei der Zugangsbedingung zur staatlichen Parteifinanzierung gelte nun die Regel, dass 2 Landtagswahlen mit 1 % (oder die anderen bekannten Voraussetzungen) nun nötig sein. Bisher ging ich davon aus, es reiche aus, bei einer aktuellen Landtagswahl 1 % erreicht zu haben. Was stimmt? |

Kai
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Januar 2005 - 00:11 Uhr: | |
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte selbst noch keine unmittelbare rechtsgestaltende, sondern nur eine deklaratorische Wirkung. D.h. der § 18 Abs. 4 des Parteiengesetzes, wie er am 1. Januar hätte in Kraft treten sollen, verletzte die klagenden Parteien in ihren Rechten, wurde aber nicht als verfassungswidrig aufgehoben. Durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 - BGBl. I S. 3673 - ist die Änderung des § 18 Abs. 4 aufgehoben worden. D.h. es gilt grundsätzlich die alte Regelung, die also bis zum 31.12.2004 galt, fort, allerdings mit einer Änderung (gem. Art. 2 Nr. 1 lit. b des vorbezeichneten Gesetzes), nämlich, dass nicht bei der letzten Bundes- und Europawahl, sondern der letzten Bundes- oder Europawahl 0,5 % der Stimmen erreicht sein mussten. Es reicht aber weiterhin eine Landtagswahl mit 1 %. |

Bernd aus Bayern
| | Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 10:43 Uhr: | |
Die "1x1%"-Regelung ist mMn auch sinnvoller, da es eben einige Regionalparteien gibt, die nur in einem Bundesland antreten, zB die Bayernpartei. |

John_Rawls
| | Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 15:17 Uhr: | |
Tritt die Bayernpartei nicht mehr in Rheinland-Pfalz an? |

Bernd aus Bayern
| | Veröffentlicht am Samstag, 22. Januar 2005 - 09:13 Uhr: | |
@John: Die Fráge ist doch nicht ernst gemeint, oder? Warum sollte sie dort antreten? |

Martin Jurgeit
| | Veröffentlicht am Samstag, 22. Januar 2005 - 10:15 Uhr: | |
"Warum sollte sie dort antreten?" Vielleicht deshalb, weil sie sich immer wieder für die Rückgliederung der Pfalz an Bayern ausgesprochen hat - und schließlich hält man da ja auch weiterhin viel auf seine Bayerischen Brauereien ;-) Wir sollten in diesem Zusammenhang übrigens nicht das Saarland vergessen, das früher auch teilweise zu Bayern gehörte. Und zumindest der BP-Ableger CBV hatte bei der Europawahl '79 mal eine "kleine Hochburg" in der Region Saarland/Pfalz. |

Kai
| | Veröffentlicht am Samstag, 22. Januar 2005 - 13:25 Uhr: | |
@Martin Viel Erfolg scheint die Bayernpartei mit ihren Bemühungen aber nicht gehabt zu haben. Denn 1975 war die Pfalz der einzige Teil des Landes Rheinland-Pfalz, in dem nicht über die Rückgliederung in das alte Land bzw. dessen Nachfolger (die ehemaligen Regierungsbezire Koblenz und Trier nach Nordrhein-Westfalen, die ehemaligen Regierungsbezirke Montabaur und Rheinhessen nach Hessen) nach Art. 29 Abs. 2 GG a.F. abgestimmt wurde. Nach der neuen Fassung des Art. 29 GG käme eine Umgliederung der Pfalz wenn überhaupt nur noch zu Baden-Württemberg zwecks Vereinigung des Ballungsraumes Rhein-Neckar in Betracht. Insofern hat die Bayernpartei in der Pfalz nicht mehr so viel verloren. |

Martin Jurgeit
| | Veröffentlicht am Samstag, 22. Januar 2005 - 14:01 Uhr: | |
@Kai: Viel Erfolg scheint die Bayernpartei mit ihren Bemühungen aber GENERELL nicht gehabt zu haben ;-) |
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