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Sole
| Veröffentlicht am Montag, 17. Januar 2005 - 10:18 Uhr: | |
Gibt es ein Beispiel in der Geschichte der BRD für den kompletten Ersatz einer Landesverfassung? Welche demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten und Verfahren wurden dazu verwandt? |
Kai
| Veröffentlicht am Montag, 17. Januar 2005 - 11:13 Uhr: | |
Ja, die vorläufige Verfassung Niedersachsens von 1951 ist entsprechend ihrer Schlussbestimmung nach der Wiedervereinigung durch eine neue Verfassung vom 19. Mai 1993 (GVBl. S. 107) ersetzt worden. Formal wurde die neue Verfassung wie ein verfassungsänderndes Gesetz erlassen. Die schleswig-holsteinische Landessatzung von 1949 wurde nach der Barschel-Affäre eine Totalrevision unterzogen und vollständig durch verfassungsänderndes Gesetz vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391) im Text als Verfassung neugefasst. Beide Verfassungsrevisionen fanden indessen ohne Volksbeteiligung statt. |
C.-J. Dickow
| Veröffentlicht am Dienstag, 18. Januar 2005 - 18:02 Uhr: | |
@Sole und Kai auch in Hamburg ersetzte die Verfassung von 1952 die vorläufige Verfassung von 1947 komplett. Ebenfalls ohne Volksabstimmung. |
Kai
| Veröffentlicht am Dienstag, 18. Januar 2005 - 20:45 Uhr: | |
@CJD: Laut Art. 76 der Hamburgischen Verfassung von 1952 datierte die vorläufige Verfassung aber vom 15. Mai 1946. Wissen Sie gerade, welchen Umfang diese hatte? Handelte es sich um eine vollständige Verfassung oder nur um ein auf die allernotwendigsten Regelungen beschränktes Übergangsstatut? Die vorläufige Niedersächsische Landesverfassung von 1951 ersetzte bspw. ihrerseits das vorläufige Landesstatut mit 13 Pragrafen; ähnlich verlief die Verfassunggebung nach 1990 in den Neuen Ländern. |