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KPD- Abgeordnete in Bremen 1955-59

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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Freitag, 24. Dezember 2004 - 14:46 Uhr:   

Welchen Status hatten eigentlich die vier KPD-Abgeordneten in Bremen (5% 1955) nach dem Verbot ihrer Partei. Waren sie weiterhin Fraktion (unter anderen Namen?)? Oder galten sie als vier einzelne Unbhängige?
Als Parlamentgruppe ohne Namen? Oder verloren sie ihre Mandate?
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J.A.L.
Veröffentlicht am Freitag, 24. Dezember 2004 - 14:49 Uhr:   

Abgeordnete von verbotenen Parteien verlieren logischerweise auch ihre Mandate. Eine Lehre auch aus der Weimarer Zeit, wo Abgeordnete selbst nach Parteiverboten (die damals leichter waren, schließlich galten Parteien ohne das Privileg des Art. 21 III GG nur als zivilrechtliche Vereine) weiter in den Parlamenten und Vertretungskörperschaften saßen und so ungehemmt und an exponierter Stelle weiter agitieren konnten.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Freitag, 24. Dezember 2004 - 14:52 Uhr:   

@J.A.L
Wenn stimmt, was Sie schreiben:
Was war dann die Folge für das Parlament? Wurde es einfach um die entsprechende Zahl verkleinert oder wurden die Sitze durch andere Parteien (und wenn, ja nach welcher Methode) aufgefüllt? Hätte einer der betroffenen Abgeordneten durch einen Wechselz.B. in die SPD diesem Schicksal entgehen können?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Freitag, 24. Dezember 2004 - 20:07 Uhr:   

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 445) dazu.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Freitag, 24. Dezember 2004 - 20:52 Uhr:   

@ Cantow
Vielen Dank. In der Entscheidung ist aber leider nicht ausgeführt was das für den darausfolgenden Zustand des Bremer Parlaments bedeutet. Saßen jetzt nur noch 96 Abgeordnete dort? Dies würde ja bedeuten, dass die damalige Bremen-SPD einen (wenn auch geringen) Vorteil gegenüber den übrigen Parteien indirekt zugestanden bekommen hat.
Oder wurden (vielleicht proportional, wenn ja wie) die vier Sitze unter allen Parteien verteilt?

P.S. Mein Interesse an der Frage liegt nicht wegen der KPD vor, sondern weil es micht interessiert,was mit den Sitzen von verbotenen Parteien allgemein passiert,welche Auswirkungen dies auf die Parlamente hat und ob dies auch in all seinen Varianten vollständig gesetzlich berücksichtigt wird.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Samstag, 25. Dezember 2004 - 00:15 Uhr:   

Die Landtagssitze der KPD blieben für den Rest der Wahlperiode unbesetzt. Die Stadtbürgerschaftsmandate konnten von den KPD-Abgeordneten weiterhin ausgeübt werden.

Das Urteil des bremischen Staatsgerichtshofs war übrigens ziemlich kurios, da es letztlich nur von einem der sieben Richter getragen wurde. Drei Richter waren der Meinung, die KPD dürfe Landtags- und Stadtbürgerschaftssitze behalten. Drei andere Richter waren der Auffassung, weder Landtags- noch Stadtbürgerschaftssitze dürften der KPD erhalten bleiben.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Samstag, 25. Dezember 2004 - 11:06 Uhr:   

Genau diese Folge meinte ich auch. Das Parlament verkleinert sich, was zum Beispiel zur Folge hat, dass sich die Regierungsmehrheit verringert.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Samstag, 25. Dezember 2004 - 13:03 Uhr:   

@ J.A.L.
Regierungsmerheit verringert? Verstehe ich nicht. 52 von 96 ist doch mehr als 52 von 100, oder?
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Samstag, 25. Dezember 2004 - 13:06 Uhr:   

@ Wilko Zicht
Ich finde das Urteil auch kurios: 4 Stimmen, dass keine Landesvertretung möglich ist, aber auch 4 Stimmen, dass Stadtbürgerschaftssitze möglich sind. Irgendwie nicht konsequent.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Samstag, 25. Dezember 2004 - 19:00 Uhr:   

Aber bei 96 wäre ja schon 49 die Regierungsmehrheit, nicht erst 51. Möglicherweise könnte also eine Partei z.B. dadurch eine absolute Mehrheit erreichen, die sie vorher nicht hatte, also eine geschlossene Koalition gleichsam überflüssig werden.
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Samstag, 25. Dezember 2004 - 19:37 Uhr:   

@ J.A.L.
Ah wir unterlagen gegenseitig einem syntaktischen Mißverständniss.
Ich meinte der Vorsprung der damaligen SPD-Regirung vergrößerte sich; Sie meinten, dass eine Regierungsmehrheit weniger Sitze braucht.
Verzeihung.
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Juwie
Veröffentlicht am Montag, 27. Dezember 2004 - 09:47 Uhr:   

Kleiner Literaturhinweis:

Klocksin, Jens Ulrich, Kommunisten im Parlament, Bonn 1993, v.a. S. 311ff.
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Bernd aus Bayern
Veröffentlicht am Montag, 27. Dezember 2004 - 16:44 Uhr:   

Die Sitze wurden kassiert, wie erwähnt. Das war auch im Falle der SRP in Nds bei deren Verbot so und m. W. auch in Bremen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 27. Dezember 2004 - 22:15 Uhr:   

"Das war auch im Falle der SRP in Nds"

Da wurden die Mandate aber neu verteilt.

Im Saarland durften die beiden KP-Abgeordneten ihre Mandate nach dem Beitritt zur Bundesrepublik übrigens behalten. Einer davon kandidierte auch 1960 erfolgreich für die kommunistisch unterwanderte DDU (=DFU), die 5,02% bekam.
Aus allen anderen Landtagen war die KPD bis 1956 schon herausgeflogen.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 27. Dezember 2004 - 22:48 Uhr:   

@Thomas Frings

Wahrscheinlich sah man die KPD im Saarland nicht als die KPD der Bundesrepublik an, die 1956, also vorm Beitritt des Saarlandes, verboten wurde.
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Bernd aus Bayern
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Dezember 2004 - 11:20 Uhr:   

@ Thomas Frings:
D. h. vermutlich erhielten die anderen Parteien anteilig mehr Sitze, oder? Daß der LT verkleinert, und die Parteien weniger Sitze erhielten
kann ich mir gar nicht vorstellen.
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Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Dezember 2004 - 12:30 Uhr:   

@Bernd aus Bayern

Für den Bundestag regelt es § 46 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes:

Wird eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, verlieren die Abgeordneten ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und die Listennachfolger ihre Anwartschaft, sofern sie dieser Partei oder Teilorganisation in der Zeit zwischen der Antragstellung (§ 43 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) und der Verkündung der Entscheidung (§ 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) angehört haben. Soweit Abgeordnete, die nach Satz 1 ihre Mitgliedschaft verloren haben, in Wahlkreisen gewählt waren, wird die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten in diesen Wahlkreisen bei entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 2 bis 4 wiederholt; hierbei dürfen die Abgeordneten, die nach Satz 1 ihre Mitgliedschaft verloren haben, nicht als Bewerber auftreten. Soweit Abgeordnete, die nach Satz 1 ihre Mitgliedschaft verloren haben, nach einer Landesliste der für verfassungswidrig erklärten Partei oder Teilorganisation einer Partei gewählt waren, bleiben die Sitze unbesetzt. Im übrigen gilt § 48 Abs. 1.

D.h.
- ein Abgeordneter, der für die verfassungswidrige Partei gewählt ist, aber vor der Antragstellung des Verbotsverfahrens aus ihr ausgetreten ist, behält seinen Sitz
- ein Abgeordneter, der für eine anderer Partei gewählt ist, aber irgendwann im Laufe des Verbotsverfahrens der verfassungswidrigen Partei angehört hat, verliert seinen Sitz
- ein Abgeordneter, der für die verfassungswidrige Partei gewählt ist und ihr während des Verbotsverfahrens irgendwann angehört hat, verliert seinen Sitz.

Ist der Abgeordnete direkt gewählt, findet zu seinem Ersatz eine Wiederholungswahl statt (auch dann, wenn er für eine andere Partei gewählt war.)

Ist der Abgeordnete über die Landesliste der verfassungswidrigen Partei gewählt, bleiben die Sitze unbesetzt und die gesetzliche Mitgliderzahl des Bundestages verringert sich um diese Sitze.

Ist der Abgeordnete über die Landesliste einer anderen Partei gewählt, wird er durch einen Nachfolger von dieser Partei ersetzt.

Die Wahlgesetze der Länder sind m.W. im Wesentlichen dieser Regelung nachgebildet, z.B. in Nordrhein-Westfalen § 38 des Landeswahlgesetzes, aber auch § 46 des Kommunalwahlgesetzes.
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Fragender
Veröffentlicht am Sonntag, 02. Januar 2005 - 21:00 Uhr:   

@Thomas Frings
"Im Saarland durften die beiden KP-Abgeordneten ihre Mandate nach dem Beitritt zur Bundesrepublik übrigens behalten. Einer davon kandidierte auch 1960 erfolgreich für die kommunistisch unterwanderte DDU (=DFU), die 5,02% bekam."

Wie kommst Du denn auf den Trichter? 1) Da gabs nichts zu unterwandern, denn die waren Kommunisten durch und durch. 2) Mit der DFU (die tatsächlich kommunistisch beeinflußt war), besteht nun wirklich keine Identität, wie Dein Gleichzeichen suggeriert. Vielen DDU'lern war die DFU viel zu pazifistisch. Gewisse personelle Überschneidungen gabs aber durchaus.

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