Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Doppelmitgliedschaften/Parteiengesetz

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Parteien (Organisation, Finanzierung, Mitgliedschaft usw.) » Doppelmitgliedschaften/Parteiengesetz « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

TinagirlSII
Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 09:08 Uhr:   

Neulich behauptete wer, die Mitgliedschaft in zwei Parteien sei von Parteiengesetz oder BGB verboten. Tatsächlich erlauben die meisten Parteien keine Doppelmitgliedschaft. Die PDS tat das bis zu ihrem Rostocker Parteitag Ende der 90er. Sie hat bis heute einige Doppelmitglieder (zB mit der DKP) mit Bestandsschutz und will die Regel, dass es verboten sei, wieder kippen. Ich will den Sinn einer Doppelmitgliedschaft nicht beurteilen. Ist sie nun aber rechtens?
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 09:47 Uhr:   

Ich denke, wenn es im Parteiengesetz verboten wäre, wären entsprechende Stellen in der Satzung unnötig, und erlaubende Stellen dort verboten.
 Link zu diesem Beitrag

Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 12:33 Uhr:   

Es gab solche Fälle auch zwischen CDU und CSU (zumindest in den 60'er Jahren).
 Link zu diesem Beitrag

Kai
Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 18:08 Uhr:   

In den §§ 2 und 10 Parteiengesetz, den einzigen Normen, die die Parteimitgliedschaft betreffen, findet sich jedenfalls kein derartiges Verbot. Genauso wenig im BGB, da dort Vereine (rechtsfähige und nichtrechtsfähige) nur allgemein geregelt sind. Die Mitgliedschaft in zahlreichen Vereinen ist aber bekanntlich deutscher Volkssport.

Tatsächlich schließen die Parteien in der Regel die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Partei aus, sodass ein Mitglied, das hiergegen verstößt, aus der Partei ausgeschlossen werden kann.
 Link zu diesem Beitrag

Wahlpraktiker
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 23. April 2013 - 09:26 Uhr:   

Nach dem Bundeswahlgesetz dürfen Wahlbewerber einer Partei keiner anderen Partei angehören. Das Parteiengesetz oder das normale Vereinsrecht verbieten ein Fremdgehen nicht. Die Parteien können wie jeder Verein selber den Kreis ihrer Mitglieder bestimmen. Lediglich eine allgemeine Aufnahmesperre ist durch das Parteiengesetz verboten.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 05. Mai 2013 - 03:31 Uhr:   

Das mit dem Bundeswahlgesetz war aber 2004 noch anders.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite