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TinagirlSII
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 09:08 Uhr: | |
Neulich behauptete wer, die Mitgliedschaft in zwei Parteien sei von Parteiengesetz oder BGB verboten. Tatsächlich erlauben die meisten Parteien keine Doppelmitgliedschaft. Die PDS tat das bis zu ihrem Rostocker Parteitag Ende der 90er. Sie hat bis heute einige Doppelmitglieder (zB mit der DKP) mit Bestandsschutz und will die Regel, dass es verboten sei, wieder kippen. Ich will den Sinn einer Doppelmitgliedschaft nicht beurteilen. Ist sie nun aber rechtens? |
Frank Schmidt
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 09:47 Uhr: | |
Ich denke, wenn es im Parteiengesetz verboten wäre, wären entsprechende Stellen in der Satzung unnötig, und erlaubende Stellen dort verboten. |
Immanuel Goldstein
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 12:33 Uhr: | |
Es gab solche Fälle auch zwischen CDU und CSU (zumindest in den 60'er Jahren). |
Kai
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 18:08 Uhr: | |
In den §§ 2 und 10 Parteiengesetz, den einzigen Normen, die die Parteimitgliedschaft betreffen, findet sich jedenfalls kein derartiges Verbot. Genauso wenig im BGB, da dort Vereine (rechtsfähige und nichtrechtsfähige) nur allgemein geregelt sind. Die Mitgliedschaft in zahlreichen Vereinen ist aber bekanntlich deutscher Volkssport. Tatsächlich schließen die Parteien in der Regel die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Partei aus, sodass ein Mitglied, das hiergegen verstößt, aus der Partei ausgeschlossen werden kann. |
Wahlpraktiker Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 23. April 2013 - 09:26 Uhr: | |
Nach dem Bundeswahlgesetz dürfen Wahlbewerber einer Partei keiner anderen Partei angehören. Das Parteiengesetz oder das normale Vereinsrecht verbieten ein Fremdgehen nicht. Die Parteien können wie jeder Verein selber den Kreis ihrer Mitglieder bestimmen. Lediglich eine allgemeine Aufnahmesperre ist durch das Parteiengesetz verboten. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 05. Mai 2013 - 03:31 Uhr: | |
Das mit dem Bundeswahlgesetz war aber 2004 noch anders. |