Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Vorstandswahlen

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. …) » Vereinswahlrecht/Wahlrecht im Verein » Vorstandswahlen « Zurück Weiter »

  ClosedGeschlossen: Keine neuen Themen Letzter Autor Beiträge Seiten Letzter Beitrag
Archiv bis 21. Juni 2008Philipp Waelchli20 21.06.08, 17:08h 
Archiv bis 06. Januar 2010Lars Tietjen20 06.01.10, 11:06h 
Archiv bis 14. November 2011theo20 14.11.11, 20:32h 
  ClosedGeschlossen: Keine neuen Themen        

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 15. November 2011 - 18:31 Uhr:   

@theo
Das ist ein umstrittender Bereich. Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein hatte dies bis zur 17. Auflage verneint. In der aktuellen (inzwischen 19.) Auflage wird es als möglich angesehen Funktionen unbesetzt zu lassen. (Es sei denn die Satzung schreibt etwas anderes vor.)
Früher wurde dort (und auch von anderen Autoren) vertreten, dass in dem Fall die Satzung geändert werden muss (Streichung der Funktion).

Meine persönliche Sicht ist auch, dass man es akzeptieren sollte wenn einzelne Funktionen unbesetzt bleiben. Wenn es zum Dauerzustand wird sollte man aber die Satzung ändern.
 Link zu diesem Beitrag

Christina
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Januar 2012 - 09:00 Uhr:   

hallo
wir haben bei uns das problem dass der 1 Vorstand aus gesundheitlichen gründen zurück getreten ist.
es gibt einen 1. und 2. vorstand, schriftführer und kassier.

jetzt habe ich angst dass sich kein neuer 1. vorstand findet und ich als 2.vorstand kann es nicht alleine machen da mir die zeit fehlt( eigentlich kann ich es gar nicht mehr machen).
heute abend haben wir wahlen....

wir sind ein gemeinütziger eingetragener verein.

wie müssen wir verfahren wenn wir keinen 1. vorstand mehr finden?
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Januar 2012 - 18:52 Uhr:   

@Christina
Solange der Verein mit einem unvollständigen Vorstand handlungsfähig ist kann man weiter machen. Bei der Versammlung kann man dann auch nur die Positionen wählen für die Kandidaten da sind.

Wenn der Verein seine Handlungsfähigkeit verliert ist der Verein ggf. aufzulösen. (Eventuell motiviert die mögliche Auflösung aber dann auch Mitglieder für den Vorstand zu kandidieren.)

Siehe auch:
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/42/2657.html#POST57046
(und weitere Fragen die unter dem Beitrag kommen)
 Link zu diesem Beitrag

Friedemann
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 27. Februar 2012 - 20:05 Uhr:   

Hallo,

mich bewegt eine Frage zur Abwahl in einem Verein und zwar im Speziellen in einer Landesgruppe. In unserer Satzung ist dieser Fall nicht geregelt. Da aber unser Landesgruppenvorsitzender eine Richtung in seinen Handlungen einschlägt die vereinsschädigend sind, möchten wir ihn gern aus dem Amt entfernen und einen neuen Vorstand wählen. Wie geht das bzw. geht das überhaupt? Die Vereinsschädigung ist ihm schwer nachzuweisen, da diese insbesondere in Hetze auf der Tonspur gegen für ihn unbequeme Mitglieder besteht.

Schon mal besten Dank und mfg

Friedemann
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 27. Februar 2012 - 21:12 Uhr:   

@Friedemann
Es kommt auf die Satzung an. Wenn die Abwahl selber nicht geregelt ist kommt es auf die Regelungen zur Wahl und die Regelungen zur Einberufung der für die (Ab-)Wahl zuständigen Gremiums an.

Wenn die Satzung keine Regelung zur Abwahl trifft ist ggf. § 27 (2) BGB einschlägig.
 Link zu diesem Beitrag

Neuling
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2013 - 09:01 Uhr:   

Guten Tag,

unser Vereinsvorstand hat die Absicht geschlossen und vorzeitig zurückzutreten und hat demzufolge eine außerordentliche MV einberufen, in der neu gewählt werden soll. Nun ist aber zu hören dass sich genau dieser Vorstand erneut zur Wahl stellen will. Mir erschließt sich der genaue Sinn des beabsichtigten Rücktritts nicht. Ist das ganze Verfahren so zulässig?

Vielen Dank und viele Grüße
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2013 - 18:40 Uhr:   

@Neuling
"Ist das ganze Verfahren so zulässig? "
Ja
Wenn die Mehrheit der Mitglieder damit ein Problem hat können sie ja einen anderen Vorstand wählen...
 Link zu diesem Beitrag

Gartenfreund
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 05. März 2013 - 08:59 Uhr:   

hallo,
wir sind ein fast 100järiger Kleingartenverein e.V. Der 1.und 2.Vorsitzende (35 und 10 Jahre in dieser Funktion)können sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellen.Die Mitglieder fanden es bisher immer als selbstverständlich, dass wählbare Kandidaten sich zur Wahl stellten und stimmten grundsätzlich den Wahlvorschlägen zu.Hauptsache es wurde ein Vorstand gewählt.Jetzt haben wir für die Neuwahl nur zwei Kandidaten, die sich gegenseitig für den 1. und 2. Vorsitzenden vorgeschlagen haben.Diese beiden haben sich bisher massiv dem Vereinsfrieden entgegengestellt und sind, vorsichtig ausgedrückt, nicht qualifiziert und entsprechend gebildet, um eine fachlich und juristisch fundierte Vorstandsarbeit zu leisten.Es besteht nun die Gefahr, dass die Mitglieder durch Unkenntnis der mangelnden Qualifikation der Kandidaten,aus Gewohnheit und Bequemlichkeit diese beiden wählen.Massive Probleme wären zu erwarten, u.a. im Erhalt der Gemeinnützigkeit.
Hat jemand einen Rat, was der jetzige Vorstand tun kann?}
 Link zu diesem Beitrag

Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. März 2013 - 12:37 Uhr:   

@Gartenfreund
Andere bessere Kandidaten suchen und der Versammlung die eigenen Bedenken vortragen.
 Link zu diesem Beitrag

Jürgen Thiele
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 22. März 2014 - 16:58 Uhr:   

Hallo,
Bei uns waren gestern Vorstandswahlen, und es waren 2 Kandidaten nicht anwesend! Sie ließen durch andere Mitglieder ihre Stellungsnahme verlesen und wurden in Abwesenheit gewählt! Bei uns im Verein werden zum Beispiel Mitglieder nur aufgenommen, wenn sie persönlich anwesend sind!
Jetzt ist meine Frage die, ob die Wahl von abwesenden Personen überhaupt zulässig ist?
MFG Jürgen thiele
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 22. März 2014 - 17:09 Uhr:   

"Jetzt ist meine Frage die, ob die Wahl von abwesenden Personen überhaupt zulässig ist?"

Wenn nichts Anderes in der Satzung steht, dann ja.
 Link zu diesem Beitrag

pantao81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2015 - 21:42 Uhr:   

Hallo. Bei uns im Verein finden Neuwahlen des Vorstandes statt. Ich gehöre dem Wahlvorstand an und muss feststellen das der Verein in zwei Lager geteilt ist und es Absprachen unter einzelnen Mitgliedern gibt. Auch wird unsere Arbeit als Wahlvorstand in Frage gestellt und es wird versucht sie zu beeinflussen. In der Satzung findet sich noch keine Wahlordnung so das wir uns nach dem BGB richten und uns an Tipps z.B. von vereinswelt.de orientieren. Es werden Gerüchte gestreut und versucht andere Mitglieder in ihrer möglichen entscheidung zu beeinflussen. Ist das unzulässige Wahlbeeinflussung und wie kann ich dagegen vorgehen bzw es unterbinden? Lg
 Link zu diesem Beitrag

pantao81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2015 - 21:44 Uhr:   

Hallo. Bei uns im Verein finden Neuwahlen des Vorstandes statt. Ich gehöre dem Wahlvorstand an und muss feststellen das der Verein in zwei Lager geteilt ist und es Absprachen unter einzelnen Mitgliedern gibt. Auch wird unsere Arbeit als Wahlvorstand in Frage gestellt und es wird versucht sie zu beeinflussen. In der Satzung findet sich noch keine Wahlordnung so das wir uns nach dem BGB richten und uns an Tipps z.B. von vereinswelt.de orientieren. Es werden Gerüchte gestreut und versucht andere Mitglieder in ihrer möglichen Entscheidung zu beeinflussen. Ist das unzulässige Wahlbeeinflussung und wie kann ich dagegen vorgehen bzw es unterbinden? Lg
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 11. Januar 2015 - 15:00 Uhr:   

@panta01: Wie wird denn versucht, die Arbeit des Wahlvorstands zu beeinflussen?

Das Angebot von 50 € für den Fall, dass Herr X beim Stimmenauszählen garantiert vorne liegt, ist natürlich unzulässig.

Das Angebot, Euch beim Auszählen von Stimmzetteln zur Erholung Kaffee zur Verfügung zu stellen, ist dagegen zulässig.

Also musst Du schon etwas deutlicher werden. Und was an Eurer Arbeit wird denn eigentlich in Frage gestellt? Mathematische Kenntnisse? Objektivität? Ihr seid doch vermutlich irgendwann und irgendwie in den Wahlvorstand gewählt worden?

Wahlkampf ist zulässig, und dazu gehört auch das Treffen von Absprachen ("ich wähle Dich, wenn Du mich wählst") und das Streuen von Gerüchten sowie die Beeinflussung von Mitgliedern ("Frau Y kann das viel besser", "Herr Z ist zu unerfahren für die Sache" und so fort). Lars Tietjen hat hier im Thread schon 2010 Grenzen und Ausnahmen dieser Zulässigkeit erläutert.
 Link zu diesem Beitrag

Claudia64
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Januar 2015 - 13:14 Uhr:   

Hallo zusammen, dieses Jahr stehen wieder Neuwahlen für den Vorstand unseres Dart-Vereins an. Ist es möglich, ein Mitglied, welches sich als Kandidat zur Wahl stellt, im letzten Jahr allerdings aufgrund diverser Verfehlungen bis Mitte nächsten Jahres für unseren Spielbetrieb gesperrt wurde, von vorn herein abzulehnen, d.h. gar nicht erst als Kandidat zuzulassen? Die Mitgliedschaft als solche besteht noch aber wer möchte schon von jemandem 'regiert' werden, der die Regeln nicht beachtet...LG
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Januar 2015 - 18:30 Uhr:   

@Claudia64
Wenn es dafür keine Regelung in der Satzung gibt kann man Kandidatur nicht verbieten. Also für genug Kandidaten sorgen, dann wird er ja kaum gewählt werden.
 Link zu diesem Beitrag

Renate
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Februar 2015 - 22:43 Uhr:   

In unserer Satzung steht: "Der Vorstand besteht aus 5 gewählten Mitgliedern. Aus seiner Mitte wählt der Vorstand den Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter."
Nun werden erstmals MEHR als 5 Kandidaten bereit stehen.
Reicht es aus, wenn
-> die Namen aller Kandidaten auf die große Tafel geschrieben werden und -> jedes wahlberechtigte Mitglied einen Blanco-Wahlzettel erhält mit dem Hinweis: maximal 5 Namen aufschreiben/wählen.
= Mitglied gibt also nur JA-Stimme, keine Nein-Stimme.
Gelten dann die 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen als gewählt, auch wenn der letzte nur 3 Stimmen bekommt (von 40 Mitgliedern) ??
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Februar 2015 - 07:01 Uhr:   

Gibt es keine weiteren Regelungen in der Satzung?

Ich würde es dann zwar für zulässig halten würde aber empfehlen sich auf ein Wahlverfahren zu einigen wo im ersten Wahlgang zumindest eine Mehrheit der Stimmen nötig ist.

Ich persönlich finde diese zweistufige Wahl eher ungünstig und würde die Wahl des Vorsitzenden immer der Mitgliederversammlung übertragen.
 Link zu diesem Beitrag

Elsa
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2016 - 18:10 Uhr:   

Hallo,
Ich wurde zum Vorstand eines Vereinesgewählt. Die Wahl habe ich angenommen. Dochnach Sichtng aller Unterlagen möchte ich nun doch nicht Vorstand des Vereines sein. Wie komme ich aus der Sache raus? Es istnoch nichts im Vereinsregister eingetragen.
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2016 - 20:40 Uhr:   

@Elsa
Bist Du alleine Vorstand oder gibt es weitere Mitglieder im Vorstand?

Ist der Vorstand ohne Dich handlungsfähig? Wenn ja kannst Du ohne Probleme zurücktreten. Im anderen Fall ist der Rücktritt komplizierter. Du solltest dann noch zu einer Mitgliederversammlung einladen (wenn diese den Vorstand wählt) und auf die Tagesordnung die Neuwahl Deiner Vorstandsfunktion setzen. Daneben solltest Du den Rücktritt ankündigen (für die Zukunft). Was genau sinnvoll ist hängt von der Satzung ab.
 Link zu diesem Beitrag

Rosemarie
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. November 2016 - 17:29 Uhr:   

Dürfen Mitglieder des entlasteten Vorstandes bei ihrer Neuwahl mitstimmen? Sie hätten ihr Stimmrecht nur aufgrund ihres Vorstandsamtes.
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. November 2016 - 18:29 Uhr:   

Die Entlastung ist keine Abberufung vom Vorstandamt. Wenn die Satzung keine Regelung zum Ausscheiden des Vorstandes enthält dürfte er noch in Amt sein (und damit stimmberechtigt). Kommt aber auf die Details der Satzung an.
 Link zu diesem Beitrag

Anna1953
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 05. Dezember 2016 - 15:52 Uhr:   

Eine etwas verwirrende Frage zum Thema Vorstandswahl und Entlastung.
Zum einen die Frage, muss zur Entlastung des Vorstands jedes Vorstandsmitglied anwesend sein?
Zum anderen, kann jemand bei geheimer Wahl für 2 Vorstandspositionen aufgestellt werden, bzw. vorgeschlagen werden? In der Satzung steht dazu keine Regel!
Der Fall ist so, ein Mitglied des Vorstands (kein Vorsitzender bzw. Stellvertreter) wurde nach mehreren Ermahnungen für 2 Wochen aus dem Verein "beurlaubt". Durch gewalttätiges Verhalten im Verein gegenüber mehreren, zum Schluss einer fast handfesten Schlägerei mit einer älteren Dame, wurde dieses 2 wöchentliche Hausverbot für dieses Fehlverhalten von beiden Vorsitzenden besprochen und ausgesprochen.
Nun ist es aber so gewesen dass in diese beiden Wochen die Vorstandswahl gefallen ist und ein Bewerber für den Vorsitz des Vereins zusätzlich vorgeschlagen wurde für den Posten dieser anderen Person.
Auf den Wahlzetteln wurde dieser 2. Bewerber nun auch ausgeschrieben für den Vorsitz und den anderen Posten. Wir hatten also 3 Bewerber für den Vorsitz und 2 Bewerber für das andere Amt.
Dem "Beurlaubten" haben wir die Möglichkeit der Briefwahl eingeräumt, den gleichen Wahlzettel zukommen lassen und dem hat er durch seine Teilnahme und durch vorherigen Schriftwechsel auch zugestimmt.
Jetzt, da er das Amt nicht mehr bekommen hat und die Wahl sozusagen verloren hat kündigt er die Anfechtung der Wahl an.
Zum einen beharrt er darauf das zur Entlastung des Vorstands der komplette Vorstand anwesend sein musste. Was er ja durch das Hausverbot nicht konnte. Entlastung wurde aber in der MV einstimmig durch Handzeichen bestätigt.
Zum anderen hält er die Aufstellung des anderen Kandidaten für unrechtmäßig und anfechtbar.
Wir haben für diese geheime Wahl extra einen unabhängigen Wahlleiter eingeladen, welcher die Stimmen ausgezählt hat und dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat.

Angeblich gäbe es ein Wahlrecht für Vereine worin die oben genannten Klauseln stehen sollen. Ich kann ein solches Wahlrecht nicht finden bzw. selbst im BGB kein Fehlverhalten unsererseits feststellen.

Wäre wirklich um Aufklärung dieser Frage erfreut...
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2016 - 19:32 Uhr:   

"Zum einen die Frage, muss zur Entlastung des Vorstands jedes Vorstandsmitglied anwesend sein?"

Nein. Auch hat die Entlastung keine Auswirkungen auf die Wahl.

"Zum anderen, kann jemand bei geheimer Wahl für 2 Vorstandspositionen aufgestellt werden, bzw. vorgeschlagen werden?"

Grundsätzlich ja. Es kann sein, dass er aber nicht beide Vorstandsposten annehmen kann.

Wurden die Wahlen für die verschiedenen Ämter parallel durchgeführt?

Das Hausverbot ist ggf. ein gravierendes Problem. Damit hatte er nicht die Möglichkeit zur Vrstellung. Ob die Briefwahl zulässig war müsste man auch schauen.
 Link zu diesem Beitrag

Opi
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 26. März 2017 - 11:39 Uhr:   

nun muss ich doch mal hier fragen. unser vorstand war zurückgetreten und es wurde eine ausserordentliche HV einberufen. soweit so gut. abgsehen von kleinen Formfehlern wie z.Bsp. fehlende PLZ und fehlender Ort bei der Angabe des Wahllokales auf dem Anschreiben, hat mir eine Vorgehensweise des Vorstandes Kopfzerbrechen gemacht. In der Einladung ein Punkt, Wahl des 1. Vorsitzenden/Vorsitzende, weiterer Punkt: routinemässige Wahl 2. Vorsitzender/e.

Nun stelle der Vorstand 3 Kanditaten für den 1. Vorsitzenden vor und bittet jeden kurz seine Auffassung bzw. Iden der MV mitzuteilen und sich vorzustellen.Die ersten beiden Kaditaten sprechen, es folgt der Kanditat - vorgestellt zur Wahl als 1. Vorsitzender. Als er/sie die Rede ergreift, kommt sofort, ...ich stehe aber nur als 2. Vorsitzender/e zur Verfügung. Und ich nehme dieses Amt auch nur an, wenn Person "xxx" zum 1. Vorsitzenden&e gewählt wird.

Somit war klar, der zweite Kanditat war schon vor der Wahl durchgefallen, denn wenn Person " XX " nicht gewählt werden würde, war jeden von uns klar, wir haben keinen 2. Vorsitzenden/e. Also musste zwangsläufig der erste Kanditat die Mehrheit bekommen.

wie schon erwähnt, der ( alte ) Virsitzende hat 3 Voschläge von Vereinsmitgliedern für den 1. Vorsitzenden vorgelegt ( und nicht für den 2. Vorsitzenden/e)

Für mich riecht das nach Absprache und Postengeschacher bereits vor der Wahl.
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 26. März 2017 - 16:58 Uhr:   

Natürlich kann jemand seine Kandidatur für ein Amt vom Ausgang der Wahlgänge für ein anderes Amt abhängig machen. Allerdings ist es schäbig, eine Kandidatur für den 1. Vorsitzenden vorzutäuschen, um sich so eine Vorstellungsrede zu erschleichen, in der man nur für einen bereits vorgestellten Kandidaten zu werben.
Bei Lagerbildung sollte man übrigens immer auch (akzeptable) Kandidaten für die weiteren Vorstandsämter in der Hinterhand haben, um solche Nichtannahme-Drohungen auszuhebeln.
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. März 2017 - 12:47 Uhr:   

Wenn der zweite Kandidat und seine Ideen besser gefallen, hätte sich natürlich sofort jemand aus der Mitgliederversammlung (beispielsweise Opi selbst) zur Wahl als 2. Vorsitzender unter der Voraussetzung, dass Kandidat 2 der 1. Vorsitzende wird, aufstellen lassen. Damit wäre jede vermutete Absprache hinfällig gewesen und die Mitglieder selbst hätten alles in ihren Händen gehabt nebst einer echten Auswahl.

Der frühere Vorstand hätte das ganze auch beifällig begleiten müssen, schließlich hat er selbst zuvor den Kandidaten 2 als möglich ins Spiel gebracht und wenn der gleich Unterstützer auf den Plan ruft, ist das doch nur zu begrüßen.

Vereine mit einer zumindest teilweise wachen Mitgliederstruktur lassen sich da nicht vorführen. Fehlen wache Mitglieder, ist es letztlich auch nicht schlimm, denn dann passt es gut, was vorgesetzt wird.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite