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peter rueben
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Dezember 2004 - 17:44 Uhr: | |
Habe da eine Unklarheit bezüglich der Gemeindeordnung: Wer führt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl, wenn ein Bürgermeister zurücktritt oder das Amt aus anderen Gründen aufgeben muß? Der Beigeordnete, der zum allgemeinen Vertreter bestimmt ist, oder der stellvertretende Bürgermeister? |

peter rueben
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Dezember 2004 - 18:09 Uhr: | |
Ergänzung: Habe vergessen zu sagen, daß es um NRW geht! |

J.A.L.
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Dezember 2004 - 19:10 Uhr: | |
Eigentlich sehr logisch und aus der allgemeinen und nur in der Person des Bürgermeisters selbst aufgehobenen Trennung zwischen repräsentativem und administrativem Geschäft folgend: der stellvertretende Bürgermeister leitet die Ratssitzungen und führt die Repräsentation weiter, der Erste Beigeordnete / Gemeinde-/Stadtdirektor wie immmer er sich auch nenne leitet die Verwaltung der Gemeinde. |

peter rueben
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Dezember 2004 - 11:01 Uhr: | |
Danke! |
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