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C.Sauter
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. Juni 2001 - 13:08 Uhr: | |
Die mir vorhandene Fachliteratur sowie die Verfassung der WR geben auf folgende Frage keine Antwort: Wie konnte Hindenburg im 2. Wahlgang am 26.04.25 zum Reichspräsidenten gewählt werden, ohne als Kandidat im 1.Wahlgang am 29.03.25 überhaupt aufgestellt worden zu sein? Dieses Frage müßte das Reichswahlgesetz eigentlich beantworten können. Dies liegt mir leider nicht vor. Gibt es im Internet eine entsprechende Seite (bzw. kann jemand diesen Sachverhalt erläutern? CS |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Montag, 25. Juni 2001 - 22:42 Uhr: | |
Ich hab das damalige Wahlgesetz nicht vorliegen, vermute aber, daß es als Wahlsystem die sogenannte romanische Mehrheitswahl vorsah, die auch in Baden-Württemberg und Sachsen bei Bürgermeisterwahlen gilt: Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Schafft dies kein Kandidat, gibt es einen zweiten Wahlgang, bei dem dann die relative Mehrheit zählt und auch neue Kandidaten hinzukommen dürfen. So geschehen gerade gestern bei der Bürgermeisterwahl in Dresden. |
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