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50% ungültige Stimmen- was dann?

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Volki
Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2001 - 17:39 Uhr:   

Was passiert, wenn 50 % der Bevölkerung eine ungültige Stimme abgeben? Muß die Wahl aufgrund von Gesetzen oder des zu erwartenden Druckes aus der Bevölkerung wiederholt werden?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2001 - 18:02 Uhr:   

Von Gesetzes wegen wäre die Wahl gültig. Aber das muß im Falle von revolutionsartigen Zuständen natürlich nicht viel heißen. ;)
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Wahnfried
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2001 - 15:49 Uhr:   

Wenn sich die Hälfte der Bevölkerung derart schusselig anstellt, dann: Gute Nacht, Demokratie!
;-)
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Stefan Müller
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2001 - 15:09 Uhr:   

Gerade bei Kommunalwahlen kommt eine Wahlbeteiligung von unter 50% oefter vor. In anderen Europaeischen Laender ist das teilweise auch normal (siehe Unterhauswahlen in GB, oder auch Wahlen in den USA). Also normalerweise kein Hinderungsgrund die Wahlen trotzdem als legitim anzusehen (legal ja sowieso). Wer halt meint, nicht waehlen zu muessen, der solls halt sein lassen. Besser als Faschos zu waehlen.
Aber abgesehen davon, in manchen Laendern, gerade in der GUS, gibt es Regelungen, die besagen, dass die Wahl in einem Wahlkreis, in dem weniger als die Haelfte der Wahlberechtigten waehlen gegangen sind, ungueltig ist und wiederholt werden muss. Bei Nachwahlen kommt diese Mindestbeteiligung jedoch gegebenenfalls auch nicht zu stande, so dass die Wahl erneut wiederholt werden muss. So kam es auch dazu, dass bei der vorletzten Parlamentswahl in Weissrussland durch Wahlboykottaufrufe der demokratischen Opposition die Wahl in 62(?) der 260 waehrend der gesamten Wahlperiode verhindert werden konnte.
Diese Regelungen gelten aber wie gesagt nicht in der BRD.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Mai 2001 - 20:18 Uhr:   

Etwas ähnliches kann auch in Deutschland bei Bürgermeister/Landratswahlen passieren. Wenn nur ein Kandidat antritt, benötigt er 25% Stimmen der Wahlberechtigten.

Das dürfte zur Zeit die Chancen der Kandidatin für den Landratsposten im Kreis Rügen schmälern, deren Gegenkandidat bei der Stichwahl nicht antritt.
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Rudolf Herrmann
Veröffentlicht am Samstag, 28. Juli 2001 - 16:45 Uhr:   

Die Wahlbeteiligung nimmt von Mal zu Mal in den letzten Jahren ab, weil die Bevölkerung die Nase von den Parteien und ihren Bonzen voll hat. Falls die Beteiligung unter 50% sinkt, müßte die Wahl für ungültig erklärt werden, die Bonzen abgesetzt und die Regierung von einer Art Länderkammer oder drgl. aus Politikwissenschaftlern gebildet werden.
Dies müßte in die Verfassung aufgenommen werden.
Natürlich käme eine Zweidrittelmehrheit nie zustande, da die Parteien, die sich bekanntlich den Staat zur Beute gemacht haben, sich nicht das Wasser abgraben lassen wollen.
MfG R.Herrmann
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Eike Biehler
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2002 - 19:34 Uhr:   

Au ja, Räterepublik !
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Mario
Veröffentlicht am Samstag, 20. April 2002 - 05:08 Uhr:   

"Länderkammer aus Politikwissenschaftlern" :) So einen Schwachsinn hab ich lange nicht gehört! Und wo soll die bitte herkommen? Irgendjemand muß die ja schließlich auch wählen!

Und was ist, wenn die Leute irgendwann die Nase von den "Politikwissenschaftlerbonzen" voll haben? Soll dann ins Grundgesetz, daß diese auch abgesetzt werden? Und was für eine "Kammer" soll sie dann ersetzen? Oder kehren wir dann endgültig zur Anarchie zurück ;)

Träum schön weiter!
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michael
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 22:13 Uhr:   

Nichtwählen bringt gar nichts. Dann schon eher ungueltig weaehlen.
Und zu Wahnfried: Das hat nicht unbedingt etwas mit schusselig zu tun. Ich sehe mich weder dur CDU (überhaupt gar nicht, viel zu Rechts) noch durch SPD vertreten. Beide wollen Krieg in Afghanistan. Ungueltig waehlen ist eine Form des Protestes. Noch besser ist natürlich persönliches Engagement.
http://www.bundestagswahl.de.tt
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Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 01:52 Uhr:   

@Michael: Eine Form des Protests, die nur auf die Sitzverteilung keinerlei Auswirkung hat, sondern vielmehr die Parteien stärkt, die du ablehnst.
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ich
Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2002 - 08:38 Uhr:   

In Bayern ist eine Bürgermeister- oder Landratswahl ungültig, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig ist (Art. 46 GLKrWG). Unklar ist mir dabei, ob es überhaupt mehr als 50% sein müssen, oder ob schon die relative Mehrheit reicht.

Denkbar wär ein solcher Fall durchaus, wenn auf dem Stimmzettel kein Kandidat zur Auswahl steht (das kommt immer wieder mal vor), aber mir ist kein Fall bekannt, dass es tatsächlich passiert ist.
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Stoiber
Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2002 - 16:42 Uhr:   

Solche Fälle sind vor kurzem durch die regionalen Nachrichten gegangen, an Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern.

Ein CSU Kandidat wurde offenbar zu spät zur Wahl angemeldet in einem kleinen Ort (ca. 400 Einwohner), er sollten gegen den Kandidat von den Freien Wählern antreten. Auf dem Stimmzettel gab es dann nur den Bürgermeister und einen SPD-Kandidaten. Die CSU hat dazu aufgerufen, daß ihre Anhänger ungültige Stimmen abgeben sollen um vermutlich Neuwahlen zu erzwingen, soweit ich mich erinnern kann wurden dann zu einem Drittel ungültige Stimmen abgegeben, dies hat aber nicht gereicht, der alte war der neue Bürgermeister.

Ich habe auch von einen Fall gehört, daß sich in einen kleineren Ort niemand bereit erklärt hat sich zur Wahl zu stellen, der bisherige Bürgermeister wollte nach 12 Jahren nicht mehr und es gab keinen anderen.
Der Stimmzettel war leer, man konnte nun einen beliebigen Namen auf den Stimmzettel schreiben, der Bürger in dem Ort, der am häufigsten auf dem Stimmzettel auftauchte sollte das Amt zwangsweise übertragen bekommen. Ich weiß nicht wie der ausgegangen ist, vermutlich ist der bisherige Bürgermeister am häufigsten auf dem Stimmzettel aufgetaucht und mußte erneut ran.
Er hat allerdings im Vorfeld schon angekündigt das Amt zu verweigern, auch wenn ihm dadruch eine Strafe droht.
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Ruedi Lais
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Januar 2003 - 22:16 Uhr:   

Ein Quorum von zB 50% Wahlbeteiligung für die Gültigkeit kann nicht nur fatale Folgen haben, wie jüngst Serbien und Montenegro beweisen. Die gleiche Hürde gilt für die Annahme von Referenden in Italien. Sie hat auch zur Folge, dass die Nein-Seite einen Boykott ausrufen und damit faktisch das Wahlgeheimnis aufheben kann. Wer an die Urne geht, ist dann ein Befürworter, resp. ein Parteigänger der rel. Mehrheitspartei.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Januar 2003 - 16:17 Uhr:   

Wie wäre es mal mit dieser Überlegung: wenn mehr als 66,7% der Wahlberechtigten gar nicht oder ungültig stimmen, wird der Staat aufgelöst (sic!). In Deutschland gingen dann die Befugnisse an Länder (und Kommunen) über. Möglicherweise könnten diese dann auch den unverbindlichen Auftrag bekommen, eine neue Verfassung zu entwerfen...

Ich meine, wenn zwei Drittel nicht zur Wahl gehen (bzw. ungültig wählen), ist das schon ein sehr klares Votum gegen die bestehende Ordnung. Zweidrittelmehrheit des Volkes muß höher stehen als 2/3-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat, also zur Auflösung der bisherigen Verfassung führen.

Schon bei 50% Nichtbeteiligung könnte man ein Plebiszit (mit Abstimmungspflicht) über die Verfassung machen, das dann allerdings 2/3- Mehrheit der Wahlberechtigten braucht, um die Verfassung aufzulösen (50% also praktisch Antragsquorum).

Näheres könnte man ausarbeiten. In Deutschland sind wir davon ja (glücklicherweise?) weit entfernt, aber einigen Ländern (in SO-Europa) würde das bestimmt gut tun.
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Jan
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Januar 2003 - 18:39 Uhr:   

"Wie wäre es mal mit dieser Überlegung: wenn mehr als 66,7% der Wahlberechtigten gar nicht oder ungültig stimmen, wird der Staat aufgelöst (sic!)."

Die Idee gefällt mir. Aber wer übernimmt die Staatschulden, falls kein neuer Bund zustande kommt? Die Länder / Kommunen anteilig nach Bevölkerungszahl? Wird sich ja niemand 'drum reißen ;-)
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ich / c07
Veröffentlicht am Freitag, 03. Januar 2003 - 03:56 Uhr:   

> Aber wer übernimmt die Staatschulden

Wenn man schon solche Überlegungen macht, dann natürlich niemand. Für das Risiko bekommen die Gläubiger ja schließlich Zinsen. Was nicht ausschließt, dass es z.B. die Länder für zweckdienlicher erachten, in eine richtige Rechtsnachfolge einzutreten.

Aber abgesehen davon find ich es sinnvoller, dass das Volk ausdrücklich (und nicht durch Boykott) direkte verfassungsgebende Gewalt hat.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 03. Januar 2003 - 12:05 Uhr:   

Den Staatsschulden stehen (immer noch) einiges an Staatsvermögen gegenüber. Das ergäbe also einen recht interessante Konkurs.
Ich bin mir übrigens nicht sicher, ob die Länder in diesem Fall überhaupt das Recht hätten, eine Rechtsnachfolge zu beanspruchen.

Ziemlich in die Röhre schauen dann natürlich Pensionäre und Rentner, deren Ansprüche wären dann nichtig.

Aber solche Szenarien (Staatsauflösung über schlechte Wahlbeteiligung) sind wohl ziemlich abwegig.
Es gäbe bei einem Verzicht auf Staatlichkeit (falls diese überhaupt zu machen wäre) soviel an Übergangsregelungen zu treffen, das kann nicht im luftleeren Raum oder per Faustrecht passieren.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 03. Januar 2003 - 22:25 Uhr:   

Was heißt hier "das Recht hätten"? Welches Recht sollte da greifen? Selbst wenn es internationale Vereinbarungen dazu gäbe, wären sie in diesem hypothetischen Fall absolut obsolet. Der luftleere Raum kann beliebig gefüllt werden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 04. Januar 2003 - 16:44 Uhr:   

@c07:
Ich beziehe mich auf folgendes Zitat:
> Was nicht ausschließt, dass es z.B. die Länder für zweckdienlicher
> erachten, in eine richtige Rechtsnachfolge einzutreten.
Und da frage ich, ob es reicht, daß die Länder das für "zweckdienlich" halten.
Es gibt dieses Recht m. E. nicht, und deswegen dürfen die Länder erst einmal gar nichts.

> Der luftleere Raum kann beliebig gefüllt werden.
Nein.
Wo kein Recht ist, kann nur bei allgemeinem Konsens eines geschaffen werden.
Alles andere wäre doch Wegelagerei.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Samstag, 04. Januar 2003 - 19:58 Uhr:   

Ändere in meinem Beitrag "unverbindlichen Auftrag" in "verbindlichen Auftrag, innerhalb von 12 Monaten (z.B. in einer verfassungsgebenden Versammlung)" ; bis zur Annahme einer neuen Verfassung durch 2/3 der Länder bleibt die bisherige bestehen, dann geht das schon irgendwie.

Wobei da natürlich der extreme deutsche Föderalismus (man beachte Artikel 30 GG!) sehr hilfreich ist. In Frankreich wäre eine entsprechende Regelung schon viel schwieriger, weil nach Auflösung der Zentralregierung (inkl. Präsident) niemand da ist, der die Macht übernimmt oder auch nur die Autorität hätte, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. In GB müßte man damit drohen, daß das Königshaus die Macht übernimmt.

Ich halte meinen Gedanken trotzdem für gut, weil er sogar die Verfassung nur so lange legitimiert, wie das Volk sie beibehalten will (und hierfür reicht sogar eine Sperrminorität von 1/3). Interessant: hier kollidiert das Prinzip "Rechtsstaat" mit dem Prinzip "Demokratie": Wer herrscht im Zweifelsfall, "das Recht" oder "das Volk"?
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 05. Januar 2003 - 10:37 Uhr:   

Ralf:
> Wo kein Recht ist, kann nur bei allgemeinem Konsens eines geschaffen werden.

Das hab ich natürlich vorausgesetzt, soweit es den Konsens innerhalb Deutschlands betrifft. International gibt es in dieser Beziehung kein Recht, das ich als rechtmäßig betrachten würd.

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