Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Prüfungskompetenz des Wahlleiters

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Prüfungskompetenz des Wahlleiters « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Martin
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 14:30 Uhr:   

Hi,

ich habe da ein kleines Problem bezüglich der Prüfungskompetenzen des Bundeswahlleiters. Hier der Fall: Eine Partei reicht eine Kandidatenliste ein, die satzungsgemäß aufgestellt wurde. Die Satzung der Partei verstößt allerdings gegen das BWG bzw. EuWG auf Grund eines Verstoßes gegen das Einzelvorschlagsrecht. Formelle Vorschriften sind eingehalten. Kann der Bundeswahlleiter nur formell prüfen oder darf er auch materiell den Wahlvorschlag prüfen?
Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet.
 Link zu diesem Beitrag

Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 21. September 2004 - 10:03 Uhr:   

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 2 BWG muss ein Kreiswahlausschuss einen derart rechtswidrig aufgestellten Kreiswahlvorschlag bzw. gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 27 Abs. 5 und § 21 Abs. 3 Satz 2 BWG ein Landeswahlausschuss eine derartige Landesliste zurückweisen.

Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 BWG kann der Bundeswahlleiter gegen die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages Beschwerde zum Landeswahlausschuss einlegen. Gegen die Zulassung einer Landesliste ist nach § 28 Abs. 2 Satz 3 nur der Landeswahlleiter, nicht aber der Bundeswahlleiter beschwerdebefugt. Im Falle einer derartigen Beschwerde entscheidet dann freilich der Bundeswahlausschuss, dem der Bundeswahlleiter als Vorsitzender angehört.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite