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Welche Wahl haben wir?

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Albert Kleffmann
Veröffentlicht am Montag, 12. März 2001 - 11:17 Uhr:   

Wenn eine Mannschaft die Kommandobrücke erstürmt, liebe Freunde dieser Runde, dann ist das Meuterei, und wenn Saatsdiener die Kontrolle über sich selbst erobern, auch.

ceterum censeo: Ein Wahlrecht muß der Gewaltenteilung und der Chancengleichheit Geltung verschaffen, wenn es seinen Zweck erfüllen soll. Wenn wir mangels Alternative mehrheitlich Staatsdiener in eine gesetzgebende Versammlung wählen und die sich dann auch noch als verfassunggebende mißversteht (138 Verfassungsänderungen) dann sind wir faktisch einem totalitären System ausgeliefert, »DDR light«. Wann wollen wir endlich den Artikel 137 GG (in Verbindung mit Artikel 20, Abs. 4) anwenden? Fragen wir doch unseren derzeitigen Außenminister, wie man das macht!? Der versteht etwas vom (außerparlamentarischen) Widerstand, der APO, welche die Verfassung gebietet, wenn die nicht legitimen aber real existierenden Mehrheitsverhältnisse so sind, wie sie sind.

Wahlrecht? Wozu? Welche Wahl haben wir?
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 20. Mai 2002 - 13:02 Uhr:   

Natürlich hat man eine Alternative, nämlich die Parteien zu wählen, die im jeweiligen Einzelfall kaum Staatsdiener aufstellen. Bei der Hamburg-Wahl 2001 stellte die FDP z.B. von 25 Kandidaten lediglich ein Mitglied der Hamurger Verwaltung auf. Somit besteht die Fraktion derzeit auch aus fünf Selbständigen und einem Angestellten (in einem Privatbetrieb).

Bei der Bundestagswahl ist es nicht anders. Damit von der Hamburger FDP ein Staatsdiener (Professor an der Uni Kiel) in den Bundestag kommt, bräuchte die FDP ca. 30% der Stimmen. Ein Angehöriger des Bundesdienstes - und nur der wird vom Bundestag kontrolliert - steht garnicht auf der Liste.
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Albert Kleffmann
Veröffentlicht am Montag, 20. Mai 2002 - 14:15 Uhr:   

Das ist im Einzelfall erfreulich, wenn die Behördeninsassen einmal nicht alles dominieren, es geht aber um die große Zahl. Und da ist ohne den Artikel 137 GG nichst zu machen

Gruß, Albert
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 20. Mai 2002 - 14:17 Uhr:   

Natürlich ist da etwas zu machen, indem man sich informiert, wer wo kandidiert. Und zum anderen sind auch Staatsbedienstete in erster Linie Bürger mit allen Rechten und Pflichten (nein, ich bin kein Behördenmitarbeiter).
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Albert Kleffmann
Veröffentlicht am Montag, 20. Mai 2002 - 15:03 Uhr:   

Vergiß es! Wo keine direkte, da muß es wenigstens repräsentative Demokratie geben. Die dritte Form, die Nomenklatura in der »DDR« war nur eine nominelle Demokratie.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Freitag, 24. Mai 2002 - 13:59 Uhr:   

Wir haben doch eine repräsentative Demokratie. Und wenn Du keine Staatsdiener im Parlament haben willst, dann mußt Du halt die Parteien wählen, die möglichst wenige aufstellen. Und wenn Du keine findest, mußt Du in eine Partei eintreten und für Veränderung sorgen.
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Albert Kleffmann
Veröffentlicht am Samstag, 25. Mai 2002 - 00:42 Uhr:   

¡Exactamente!, junger Mann, repräsentativ muß sie sein!

Von C.-J. Dickow schrieb am Freitag, den 24. Mai 2002 - 13:59 Uhr:

Wir haben doch eine repräsentative Demokratie. Und wenn Du keine Staatsdiener im Parlament haben willst, dann mußt Du halt die Parteien wählen, die möglichst wenige aufstellen. Und wenn Du keine findest, mußt Du in eine Partei eintreten und für Veränderung sorgen.


Und genau deshalb steht der Artikel 137 im Grundgesetz und nicht, damit man ihn nicht anwendet. Denn in allen Parteien schallt es Ihnen entgegen: »Ick bin all do!« Die Hasen haben verloren, wenn nicht die Population der Igel auf ein sozial verträgliches Maß; reduziert wird. Und dreimal dürfen Sie raten, wer als erster auf der Matte steht, wenn Sie eine neue Partei gründen.

Gruß, Albert
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Sonntag, 09. März 2003 - 00:53 Uhr:   

Sehr geehrter Herr Kleffmann,

ich brauche keine Partei zu gründen, denn ich bin in meiner Partei recht zufrieden. Und das liegt noch nicht einmal daran, daß der Anteil der Staatsdiener so gering ist, sondern daran, daß die Politik gut ist (ob zwischen beidem ein Zusammenhang besteht, mögen Sie beurteilen). Die Zusammensetzung der Fraktion haben Sie ja schon nachlesen können, aber auch in den Vorständen sieht es ähnlich aus:
Bezirksvorstand:
2 Bürodienstleister(innen)
2 Rechtsanwälte
1 Kaufmann
1 Sekretärin
1 Redakteur
1 Ruheständler
1 Verwaltungsangestellter
1 Student
= lediglich 1 Staatsdiener, aber 5 Selbständige.
Kreisvorstand:
2 Rechtsanwälte
1 Sekretärin
1 Geschäftsführer
1 Architekt
1 Journalist
= sogar 0 Staatsdiener, aber 3 Selbständige.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Dezember 2003 - 00:16 Uhr:   

Man merkt, kaum wird Alberto widerlegt, dann reagiert er nicht mehr. Ist schon blöd, wenn die Fakten einem die Fundamentalopposition widerlegen, nicht wahr Herr Kleffmann.
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Fragender
Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2004 - 18:44 Uhr:   

@ C.-J. Dickow

Die Zahlen glauben Sie doch selbst nicht, oder? Zumindest die Rechtsanwälte sind als "Organe der Rechtspflege" ja auch dem Staat verpflichtet (wer ist hier denn wohl für die Rechtspflege zuständig), so daß in der - nicht mehr vorhandenen - FDP-Fraktion also doch wieder 5/6 quasi staatsabhängig waren.
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alberto
Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2004 - 19:06 Uhr:   

Die Zahl der Juristen zu beschränken

quote:

Von Fragender am Sonntag, den 01. August 2004 - 18:44 Uhr: @ C.-J. Dickow Die Zahlen glauben Sie doch selbst nicht, oder? Zumindest die Rechtsanwälte sind als "Organe der Rechtspflege" ja auch dem Staat verpflichtet




das ist der nächste Schritt; der geht nicht vor dem ersten. Ohne eine beschlußfähige Volksvertretung, die diesen Namen verdient, geht nixx. Denn wer soll das beschließen?
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2004 - 20:15 Uhr:   

Fragender: Bist du oder irgendwer unabhängig vom Staat?
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Good Entity
Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2004 - 22:54 Uhr:   

Zählen Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger denn dann auch als Öffentlicher Dienst? Die sind ja auch dem Staat verpflichtet und von ihm mehr als reichlich abhängig.

Allerdings sind damit dann wohl nicht nur die Gewählten, sondern auch die Wähler bald allesamt Ödies. Schwierig.

Immerhin, Hartz IV stellt sich damit als großartiger Schritt bei der Reduzierung der Ausgaben für den Öffentlichen Dienst heraus, wer hätte das gedacht.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 02. August 2004 - 13:20 Uhr:   

... nicht zu vergessen die Soldaten, BAföG-Empfänger, Nutzer von Strom, Wasser, Eisenbahn, Lizenzinhaber in bewilligungspflichtigen Gewerbezweigen, Mitglieder eingetragener Vereine, Automobilisten, Unternehmer, die Staatsaufträge erhalten, Mitglieder von Parteien mit Zuschüssen aus dem Staatshaushalt, Steuerberater, Mitglieder öffentlicher Versicherungskassen, Sparer bei der öffentlich-rechtlichen Landesrentenbank usw. usf. ...
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Gisela Deutschland
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 08. Mai 2009 - 16:24 Uhr:   

Sorry, das passt jetzt vielleicht net ganz ins thema, aber :
Wollt ihr mit 14 euer wahlrecht haben??
Sozusagen, als ob ihr eine wahl hättet!!

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