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Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Neugliederung der Bundesländer » 151-175 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 17:45 Uhr:   

"das Medienwesen ist als Teil des Kulturwesens ausschließliche Landeskompetenz und soll es auch bleiben."

Naja, zumindest bei den elektronischen Medien ziemlich anachronistisch. Was z.B. für bayrische Kinder jugendgefährdend ist, müßte es in Schleswig -Holstein eigentlich auch sein.

Gegen die Blockade im Bundesrat könnte auch dessen direkte Wahl durchs Volk sein, am besten mittels STV und gleichzeitig mit der Bundestagswahl, um für möglichst kongruente Mehrheiten zu sorgen. Dann müßte man auch uneinheitlches Abstimmen der Vertreter eines Bndelandes zulassen. Schon Adenauer hatte im Parlamentarischen Rat eine Senatslösung favorisiert, sich aber leider nicht durchgesetzt.

Aber auch ohne große Änderungen kann man das Regieren erleichtern. Diie Enführung eier echten Enthaltung würde schon reichen. Derzeit wirkt ja jedes nicht zustimmende Votum wie eine Nein-Stimme.
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kai
Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2004 - 18:03 Uhr:   

Das Regieren würde viel leichter, wenn mehr Gesetze zustimmungsfrei geschrieben würden. Beim Lebenspartnerschaftsgesetz hat es uns Rot-Grün vorgemacht, wie einfach das geht. Freilich widerstrebt das gerade den Jungs von der SPD, die meinen, die allgemeingültige Wahrheit gepachtet zu haben und daher alles in einem Aufwasch für alle gleich regeln zu müssen.

Wie gesagt, wen kümmert es, wenn Gesetz A im Land B vom Landrat auf Formular C und im Land D vom Bürgermeister formlos durchgeführt wird?
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Robert
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 05:43 Uhr:   

@Thomas Frings

Eine Enthaltung im Bundesrat wirkt wie eine Enthaltung, nicht wie ein Nein.

Sie wirkt wie ein Nein, wenn Zustimmung nötig ist (bei zustimmungspflichtigen Gesetzen). Sie wirkt wie ein Ja, wenn Ablehnung nötig ist (bei Einspruch gegen nichtzustimmungspflichtige Gesetze).

Eine Enthaltung ist eben keine Zustimmung. Wie sollte bitte eine "echte Enthaltung" aussehen?
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 08:34 Uhr:   

[b]Länderfinanzausgleich[/b]

Hier würde ich unbedingt vor billigem Populismus warnen. Bayern z.B. war über drei/vier Jahrzehnte ein ganz schlimmer Hungerleider, der ohne Unsummen aus dem Finanzausgleich (die anfangs übrigens vor allem das damals reiche Nordrhein-Westfalen aufbrachte) seinen Strukturwandel hin zu einem High-Tech-Standort niemals hinbekommen hätte.
Würden wir noch die vielen von erfolgreichen CSU-Interessenpolitikern auf Bundesebene eingesammelten Milliarden für Atom- und Rüstungsindustrie (um nur zwei besonders krasse Bereiche hervorzuheben) dazurechnen, die heute übrigens größtenteils als Fehlinvestitionen abgehackt werden müssen, dann könnte Bayern noch Jahrzehnte in den Finanzausgleich einzahlen, bevor man seine "Schulden" abgetragen hätte. Von dem Bereich Landwirtschaft, wo in Bayern mit (EU-)Subeventionen auch heute noch künstlich Strukturen am Leben gehalten werden, die jenseits von Gut und Böse sind, will ich überhaupt nicht sprechen.
Das alles würde aber nie dazu führen, dass man jetzt behauptet, Bayern wäre ein hoffnungsloser Fall. Denn im Grunde wurden die Gelder - trotz vieler Ausreißer - in Bayern ja ganz gut investiert. Und ich bin mir sicher, dass der Osten eine ähnliche Erfolgsgeschichte würde, wenn man den Menschen dort die drei/vier Jahrzehnte Zeit gäbe, die z.B. Bayern hatte.
Soll heißen, alles ist im Fluss, mal ist der eine oben, dann der andere. Und wer gerade der Stärkere ist, der hilft dem Schwächeren in der Hoffnung, dass es auch mal wieder umgekehrt sein könnte. Gleichzeitig wird so ein Gemeinschaftsgefühl geschaffen, das für ein funktionierendes Gemeinwesen zwingend notwendig ist. Sonst könnten wir die Bundesrepublik ja gleich ganz auflösen.


[b]Direktwahl des Bundesrates[/b]

Volle Zustimmung meinerseits. Mit einer im Grunde ziemlich einfachen (und in anderen Ländern bewährten) Änderung könnten wohl viele Blokaden auf einen Schlag gelöst werden.
Alternativ könnte ich mir als "kleine" Lösung auch eine proportionale Entsendung von Landtagsmitgliedern aller in den Landtagen vertretenen Parteien vorstellen. Diese würden sich zwar immer noch in einer gewissen Loyalität gegenüber ihren "örtlichen" Koalitionen sehen, die teilweise natürlich konträr zur Bundesebene stehen, durch die Vertretung oppositioneller Landespolitiker würde sich aber vieles ändern, da jetzt nicht mehr ausschließlich Regierungsvertreter im Bundesrat sitzen.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 08:42 Uhr:   

Und das richtige Formatieren lerne ich auch noch J
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kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 08:59 Uhr:   

Sinn und Zweck des Bundesrates ist nicht, primär eine zweite Parlamentskammer zu schaffen - wie bspw. der US-Senat eine ist. Der Bundesrat ist zwar ein mächtiges Gesetzgebungsorgan, aber in diesem Sinne noch nicht einmal eine voll ausgebaute Parlamentskammer. Das kommt unter anderem auch dadurch zustande, dass das Grundgesetz im Bundesrat ein imperatives Mandat zulässt - wenn auch nicht dessen zwangsweise Durchsetzung -, Stellvertretung und Stimmendelegation auf andere Vertreter desselben Bundeslandes zulässt und die Einheitlichkeit der Stimmabgabe im Bundesrat fordert.

Sinn des Bundesrates ist es, die Länder an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen, da grundsätzlich jedes Bundesgesetz in die Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 GG, in jedem Falle aber in die Verwaltungskompetenz der Länder gemäß Art. 83 GG eingreift. Die Länder haben im Bundesrat die Möglichkeit, gegen ihres Erachtens sinnlose oder undurchführbare Bundesgesetze zu opponieren. In den Fällen, in denen die Verfassungsväter grundsätzlich einen besonders bedeutsamen Eingriff in die Länderkompetenzen sahen, wie bspw. bei Gesetzen, die Behördenaufbau und Verwaltungsverfahren regeln (Art. 84 Abs. 1 GG), haben sie die Notwendigkeit der positiven Zustimmung der Länder zu den Gesetzen festgelegt, für die übrigen Fälle haben sie dem
Bundesrat eine Art aufschiebendes Veto zugebilligt.

Die Ausgestaltung des Bundesrates als Vertretung der Länderexekutive und nicht der Legislativen oder einer selbständig gewählten Parlamentskammer ist aus dieser Konzeption heraus absolut konsequent.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 09:13 Uhr:   

@kai:
Wie du gerade so schön formuliert hast geht es immer nur um "Länder" und nicht etwa um "Landesregierungen".
Warum Länderinteressen auf Bundesebene von Vertretern der Landesregierungen besser vertreten werden können, als von "unabhängigen" Länderabgeordneten leuchtet mir - gerade bei Betrachtung der traurigen PARTEIpolitisch geprägten Wirklichkeit im Bundesrat - nicht ein. Schlimmer geht's zumindest nimmer.
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uwe s.
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 11:23 Uhr:   

Die Diskussion hier ist ja ganz nett, aber:

1.) Die vorgeschlagenen Länder sehen aus wie auf der Landkarte mit dem Lineal gezogen. Das wird nie durchsetzbar sein.

2.) Die 8 Länder haben eine Größe, die eine Mittelebene erfordert. Wir sollten nun die Regierungsbezirksgrenzen diskutieren ...

3.) Warum müssen die neuabgegrenzten Länder größenmäßig zu anderen kleinen Nationen der EU kompatibel sein? Will man Deutschland dann auflösen?

4.) Wenn eine Neuaufteilung der Steuern diskutiert wird, dann ist es common sense unter Ökonomen, dass die nationale Ebene eher die indirekten Steuern erheben sollte, während die unteren Ebenen eher die direkten Steuern zugesprochen bekommen. Wir hätten andernfalls bald die Problematik Ursprungsland- vs. Bestimmungslandprinzip (wie in der EU) auf die nationale Ebene transferiert.

5.) Große Lösung für Berlin-Brandenburg: Die meines Erachtens einfachste Lösung wäre eine Struktur wie sie früher in Preußen ähnlich anzutreffen war. Man vereinige M-V, S.-Anhalt, Berlin und Brandenburg zu einem Bundesland (Fläche wäre ähnlich zu Bayern, Bevölkerung in etwa so wie BaWü, Wirtschaftskraft etwa wie Hessen) und behalte die bisherigen Ländern als 4 Provinzen bei. Ferner richte man auf Landesebene nur wenige Ministerien (Finanzen, Inneres, Raumordnung, etc.) ein, der Rest der Kompetenzen (Bildung, Landwirtschaft, etc.) bliebe bei Provinzen mit einer kleinen Provinzialregierung. Die Stimmverteilung im Bundesrat müsste für diesen Fall neu definiert werden (bspw. wenn der Oberpräsident von M-V nicht der selben Meinung ist wie sein Ministerpräsident), aber das ließe sich auch regeln.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 12:47 Uhr:   

uwe s.
"Die vorgeschlagenen Länder sehen aus wie auf der Landkarte mit dem Lineal gezogen."
Das fiel mir auch gleich auf, als ich die Karte von Kai schließlich auf dem Schirm gesehen habe. Abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen (z.B. Birkenfeld oder Main-Tauber-Kreis) hat es aber keine bewussten "Abrundungen" gegeben. Zu ganz großen Teilen ergibt sich das tatsächlich schon durch die "natürlichen" Grenzen der Länder und Regierungsbezirke. Deutschland ist offensichtlich schon jetzt ziemlich ordentlich strukturiert (wenn es auch noch nicht mit den vielen "graden" Grenzen der USA) vergleichbar ist.

"Die 8 Länder haben eine Größe, die eine Mittelebene erfordert. Wir sollten nun die Regierungsbezirksgrenzen diskutieren ..."
Hier würde mich einmal der Aufbau amerikanischer Mammutstaaten wie Kalifornien oder Texas interessieren. Haben die auch eine Mittelebene? Ist die wirklich nötig?

"Will man Deutschland dann auflösen?"
Ob man will oder nicht, wird wohl kaum die Frage sein. Die Frage ist vielmehr, welche Strukturen einmal in einem föderalen Europa der Zukunft am angemessensten sein werden. Und wenn ich mir die Europapolitik aller großen deutschen Parteien derzeit anschaue, wird es auf dieses föderale (Kern-)Europa wohl unweigerlich Schritt für Schritt hinaus laufen - egal wie man derzeit persönlich dazu steht.
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 13:00 Uhr:   

@Martin:

Die Antwort ist recht einfach: weil unabhängige Abgeordnete des Bundesrates eben ausschließlich Mitglieder eines Bundesorganes wären und damit gerade nicht - abgesehen von ihrem Wahlkreis - besonders mit dem Land verbunden wären. Als Vertretung der Länder als Staatsgebilde kann der Bundesrat nur bestehen, wenn die Mitglieder entweder von den Landesregierungen oder von den Landtagen aus ihrer Mitte bestimmt werden.

Ich gestehe Ihnen zwar zu, dass die Verfassungsrealität die verantwortungsvollen Ministerpräsidenten und Landesminister, die die Interessen des Landes, und nicht ihrer Partei im Auge haben, derzeit nicht kennt. Das Problem des Personals können Sie aber nicht durch eine Verfassungsreform beseitigen.

Wenn die Landtage die Bundesratssitze nach Parteiproporz besetzen, dann haben Sie ja erst recht eine parteipolitische Ausrichtung dieses Organs. Dadurch wäre also auch gar nichts gewonnen.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 13:32 Uhr:   

Robert:
> Wie sollte bitte eine "echte Enthaltung" aussehen?

Wie fast überall sonst halt auch: Sie wird einfach nicht mitgezählt, weder bei Ja noch bei nein.

Kai: Das Problem ist, dass die Länder faktisch an sich schon Bundesorgane sind. Als souveräne Einheiten existieren sie in der Realität nicht, und selbst in der Theorie ist das nur sehr eingeschränkt der Fall, insbesondere weil der Austritt aus dem Bund nicht möglich ist.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 16:54 Uhr:   

"Und wenn ich mir die Europapolitik aller großen deutschen Parteien derzeit anschaue, wird es auf dieses föderale (Kern-)Europa wohl unweigerlich Schritt für Schritt hinaus laufen - egal wie man derzeit persönlich dazu steht."

Entschuldigung, aber das ist ein rein innerdeutscher Blickwinkel. Nur weil es in Deutschland ein relativ weit verbreitetes Unbehagen bei dem Begriff "Nationalstaat" gibt sollte man nicht annehmen, dass das im restlichen Europa auch so gilt. Die Vision von einem "Europa der Regionen" ist vor allem eine deutsche Vision. In den etwas "nationaler" gesinnten Ländern (z.B. Frankreich und England, ich glaube auch Spanien und Polen) wird diese Vision sicherlich nicht geteilt.
Ein "föderales Kerneuropa" ist somit alles andere als unvermeidlich - es ist vielmehr eine (deutsche) Utopie, die an sehr starken Widerständen in z.B. Frankreich scheitern wird.

Und hieraus irgendwelche Notwendigkeiten zur Umstrukturierung der Bundesländer abzuleiten halte ich schon erst recht für abenteuerlich.
Wenn es wirklich einmal zu einem "Europa der Regionen" kommt (d.h. zu einer Stärkung der Regionen zu Lasten der Nationalregierungen) dann ist das derzeitige deutsche Modell ohnehin wesentlich besser darauf vorbereitet als z.B. die Gebietsstrukturen in Großbritanien (wo die "Region" England mehr Einwohner hat als alle anderen Regionen zusammengenommen) oder in Frankreich (wo die Departements im Schnitt vielleicht so groß sind wie Bremen) oder in Spanien (wo die Rechte der einzelnen Regionen nicht einheitlich sondern sehr verschieden sind).

Und noch etwas:
Eine Umgestaltung der Bundesländer entlang des derzeitigen Diskussionsstandes in diesem Forum halte ich schon für kaum durchsetzbar.
Wenn man aber allen Ernstes so etwas auf europäische Ebene nach "landsmannschaftlichen" Kriterien ausdehnen will (mit z.B. Flächen-Verschiebung zwischen Dändemark, Niederlande und Deutschland) dann stellen sich mir angesichts der da lauernden Probleme die Nackenhaare auf.
Denn was man da öffnet, wenn man in Grenzgebieten entsprechende Volksabstimmungen durchführt ist wirklich ein Büchse der Pandorra in der Konflikte lauern, wie wir sie in den letzten Jahren auf dem Balkan zur Genüge erlebt haben.

Ein Beispiel:
Es gibt m.W. in der Slowakei Gebiete mit einem hohen Anteil ungarischer Bevölkerung. Es könnte sein, dass bei einer Volksabstimmung in einem Bezirk (sagen wir mal) 55% für einen Wechsel zu Ungarn stimmen. Das bedeutet aber, dass man eine neue slowakische Minderheit in Ungarn hat (von 45% der Bevölkerung dieses Bezirks), die gegen ihren Willen in ein anderes Land gepresst wurde. Glaubt wirklich jemand, dass so etwas die Harmonie des Zusammenlebens fördert?

Fazit:
Die in diesem Thread vorgeschlagenen Gebietsreformen "am grünen Tisch" halte ich je nach Stossrichtung für naiv-illusorisch bis brandgefährlich.
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Jan
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 17:18 Uhr:   

@ Florian

Wenn sich eine Mehrheit - egal wie knapp - für einen Gebietswechsel zu einem anderen Land oder Staat findet, mit welchem Recht könnte man es ihr verbieten? Warum sollte der Mehrheitswillen der Bürger eines bestimmten Gebietes der Harmonie geopfert werden? - Was die Bundesrepublik betrifft, sind Länder-Neuordnungen ja ohnehin nur mit Volksabstimmungen möglich.
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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 17:23 Uhr:   

Also ich sehe eher das wir ein Europa der Nationen bekommen. Das entspricht mehr den britischen Vorstellungen und auch der der neuen Mitglieder. Das zentrale Entscheidungsorgan bleibt der Ministerrat (das heißt eben die Vertreter der nationalen Regierungen die in Zukunft dann möglicherweise nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit entscheiden (d.h. Mehrheit der Staaten 55% (minimal 15), die eine Bevölkerungsanteil von 65% der EU haben) anstelle der jetzigen Systems nachdem es eine Staatenmehrheit sein muß und eine Stimmenmehrheit, wobei hier Deutschland trotz seiner höheren Einwohnerzahl nur 29 Stimmen hat, wie Frankreich, GB und Italien (mit je rund 60 Millionen Einwohner). Spanien und Polen hatten mit 40 Millionen sogar 27 Stimmen. Das war der Vertrag von Nizza der wirklich schlecht ausgehandelt worden war. Vorher war es aber auch nicht besser. Die sog. Doppelte Mehrheit ist aus deutscher Sicht ein voller Erfolg).
Die Betonung der Rolle des Ministerrats und der inter-gouvermentalen Kooperation - um zu unterstreichen das es ein Europa der Nationen ist und kein Superstaat - als auch die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in der Außen- Verteidiguns,- und Steurpolitik ist hingegen ein eindeutiger britischer Erfolg. Wenn in Großbritanien die anti-europäischen Stimmungen nicht so groß wären, würde man dort auch erkennen, dass die britische Regierung recht erfolgreich verhandelt hat und viele ihrer Vorstellungen durchsetzen konnte.
Aber zurück zur Föderalismusreform. Ich denke ich zunächst mal an eine klarerer Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, die Auflösung von Gemeinschaftsaufgaben (um hier zu einer Trennung zu kommen und die Länder an sich zu stärken anstelle in nur ein Mitspracherecht über den Bundesrat zu geben), eine Trennung der Steuereinnahmen, wobei ein Modell indirekte Steuern zum Bund, andere zu den Ländern das Problem aufwirft das die direkten Steuereinnahmen zurückgehen, bzw. die indirekten steigen. Eine vollständige Entflechtung dürfte hier daher nicht möglich sein. Aber eine Reduzierung der Gemeinschaftssteuern sollte zumindest machbar sein.
Die Vorschläge zur Neuaufteilung des Bundesgebietes sind weitgehend Luftschlösser. Das einzige was seit 1952 geändert wurde ist Artikel 29 GG, der die Voraussetzungen regelt. Eine solche Änderung erforder Volksabstimmungen. Und eine Fusion von Bundesländern, die ja jetzt immerhin mehr als 50 Jahre Geschichte haben (zumindest in Westdeutschland) dürfte kaum möglich sein. Man muß dafür die Menschen überzeugen.
Ich sehe von daher hauptsächlich die Fusion von Berlin und Brandenburg als realistisch an. Ob die anderen Staatstaaten (Hamburg, Bremen) dann vielleicht auch zur Einsicht kommen das eine Fusion mit Niedersachsen bzw. Schleswig-Holstein sinnvoll ist, ist schon fraglich. Das gleiche gilf für das Saarland, das mit Rheinland-Pfalz fusionieren könnte. Ob Sachsen-Anhalt irgendwie zwischen Niedersachsen und Berlin-Brandenburg aufteilbar wäre (mit der Zustimmung der Bevölkerung) sehe ich auch als schwierig an.
Aber das Thüringer und Sachsen sich vereinigen glaube ich überhaupt nicht. Und das ostdeutsche MV und das westdeutsche Schleswig-Holstein sind auch kaum zusammenzubringen. Das ist ja selbst in Berlin-Brandenburg schon einmal gescheitert, obwohl es sich bei Berlin ja immerhin auch um ein Halb-ostdeutsches Bundesland handelt. Alles weitere sehe ich als vollkommen unrealistisch an.
Also wenn man auf 10-13 Bundesländer käme (eher 13 als 10), dürften die realistischen Fusionsmöglichkeiten schon aufgebraucht sein.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 17:59 Uhr:   

@Robert
"Eine Enthaltung im Bundesrat wirkt wie eine Enthaltung, nicht wie ein Nein."

Falsch, für die Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz ist die absolute Mehrheit erforderlich. Daher ist jede Form der Nichtzustimmung faktisch eine Neinstimme. Ansonsten wäre z.B. das ZUwanderungsgesetz auf der beüchtigten Bundesratssitzung 2002 durchgekommen.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 18:03 Uhr:   

Jan:
> Wenn sich eine Mehrheit - egal wie knapp - für einen Gebietswechsel zu einem
> anderen Land oder Staat findet, mit welchem Recht könnte man es ihr verbieten?

Mit demselben Recht, mit dem jedem Einzelnen verboten wird, sich mit seinem Grundstück einem anderen Staat anzuschließen, selbst wenn er eine 100%-Mehrheit in seinem Haushalt erreicht.

Jedenfalls werden kulturelle Konflikte durch eine Abstimmung über die gemeinsame Zugehörigkeit sicher nicht gelöst. Das Problem ist ja, dass es sowas in Mischgebieten eigentlich gar nicht geben kann. Die eigene Identität an etwas festzumachen, was dem Territorialprinzip unterliegt, ist sowieso was, was keine Zukunft hat.
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Robert
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 20:47 Uhr:   

@Thomas Frings

> "Eine Enthaltung im Bundesrat wirkt wie eine Enthaltung, nicht wie
> ein Nein."
>
> Falsch, für die Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz ist die
> absolute Mehrheit erforderlich. Daher ist jede Form der
> Nichtzustimmung faktisch eine Neinstimme.

Nein.

> Ansonsten wäre z.B. das ZUwanderungsgesetz auf der beüchtigten
> Bundesratssitzung 2002 durchgekommen."

Nochmal:

Sie [die Enthaltung] wirkt wie ein Nein, wenn Zustimmung nötig ist (bei zustimmungspflichtigen Gesetzen). Sie wirkt wie ein Ja, wenn Ablehnung nötig ist (bei Einspruch gegen nichtzustimmungspflichtige Gesetze).

@c07

> Wie sollte bitte eine "echte Enthaltung" aussehen?
>
> Wie fast überall sonst halt auch: Sie wird einfach nicht mitgezählt,
> weder bei Ja noch bei nein.

So ist es bei uns doch auch. Aber wenn die Zustimmung der Mehrheit der Stimmen erforderlich ist (was nur bei zustimmungspflichtigen Gesetzen der Fall ist und nicht "immer"), dann gilt ein "Nein" halt ebenso wie eine "Enthaltung" oder ein ungültiges Abstimmen nicht als Zustimmung. Wie bitte sollte das anders gehen? Wo bitte ist das anders (angeblich ja "fast überall", also bring bitte mal ein Beispiel)?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 20:58 Uhr:   

@Robert:
>Sie [die Enthaltung] wirkt wie ein Nein, wenn Zustimmung nötig ist
>(bei zustimmungspflichtigen Gesetzen). Sie wirkt wie ein Ja, wenn
>Ablehnung nötig ist (bei Einspruch gegen nichtzustimmungspflichtige
>Gesetze).

Auch bei Einspruchsgesetzen wirkt eine Enthaltung wie ein Nein zur Abstimmungsfrage. Gefragt wird da nämlich nicht, ob dem Gesetz zugestimmt wird, sondern ob Einspruch eingelegt wird.

>Aber wenn die Zustimmung der Mehrheit der Stimmen erforderlich ist,
>dann gilt ein "Nein" halt ebenso wie eine "Enthaltung" oder ein
>ungültiges Abstimmen nicht als Zustimmung.

Eben darum, daß nicht mehr die absolute Mehrheit erforderlich sein soll, geht es doch. Mit "echter" Enthaltung ist selbstverständlich (!) gemeint, künftig die relative Mehrheit entscheiden zu lassen.
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Robert
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 21:02 Uhr:   

zur Diskusion, ob Bundesratsmitglieder direkt gewählt werden sollten oder der Bundesrat proportional zu den Landesparlamenten besetzt werden sollte:

Das halte ich für nicht sinnvoll, auch wenn es momentan "in" ist. Im Bundesrat würden sich dann Fraktionen wie im Bundestag bilden, also Union, SPD, Grüne, FDP, PDS usw. Diese würden nur noch parteipolitisch entscheiden, die Blokade würde vermutlich nur noch verschlimmert.

Die richtige Lösung dieser Blokade-Probleme ist eine Zurückdrängung der konkurierenden Gesetzgebung, ein Schlußstrich unter die permanente Einmischung des Bundes in die Verwaltung der Länder (wodurch auch viele Gesetze, für die nur der Bund zuständig ist, zustimmungspflichtig werden) und eine Aufteilung der Steuerarten auf Bund und Länder.

Bemerkung zum Länderfinanzausgleich: Hierbei wird den Südländern ja gerne vorgeworfen, daß sie unsolidarisch seien. Es ging aber nur um zwei Fragen: (vereinfacht)
1) Wieso wurde der Prozentsatz (bezogen auf den Durchschnittshaushalt aller Länder), auf den jedes Bundesland gehoben werden muß, permanent erhöht und landete schließlich bei lächerlich hohen 99%? Wo bleibt der Anreiz für gutes Wirtschaften?
2) Ist es richtig, wenn durch den Länderfinanzausgleich Länder mehrere Tabellenplätze (Rangliste aufgestellt nach Haushaltsstärke) verlieren oder gewinnen? Offenbar ist dann der Finanzausgleich falsch konstruiert, wenn sowas passiert, oder?
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Robert
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 21:24 Uhr:   

@ Wilko Zicht:

Gut, dann war die Formulierung "es sollten endlich Enthaltungen wie Enthaltungen gezählt werden" gelinde gesagt missverständlich, im Bundesrat werden Enthaltungen nämlich, wie schon gesagt, genauso gewertet wie sonst auch überall.

Es geht also um die "Mehrheit der Stimmen", die man laut GG braucht. Das wollt ihr durch "mehr Ja- als Nein-Stimmen" ersetzen.

Ich denke, Gesetze sollten nur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden können, nicht mit weniger. Ich wüsste jetzt auch kein Organ, wo das anders wäre.

Es geht also nicht darum, daß im Bundesrat endlich so abgestimmt werden soll wie sonst auch überall (das ist schon so), sondern um die Enführung einer völlig neuen Abstimmungsmethode, die es sonst nirgendwo gibt und die dem Mehrheitsprinzip widerspricht.

Ich sehe das Problem der Bundesratsblokade ja auch, aber man sollte es anders lösen (siehe vorheriges Posting).
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 21:54 Uhr:   

@ Robert:
Du wolltest ein Beispiel, hier ist eines:

Im BundesTAG werden Gesetze in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen.

Im BundesRAT benötigt man für einen Beschluss hingegen die Mehrheit ALLER Stimmen des Bundesrats, ganz egal ob abgegeben oder nicht.

Entsprechend wirkt eine Enthaltung im Bundesrat - anders als im Bundestag - wie ein Nein.

Das politische Problem dabei ist, dass faktisch alle Länder mit "gemischten" Regierungen (d.h. mit 2 Partnern, von denen je einer im Bund in der Regierung und einer in der Opposition ist) sich regelmäßig enthalten und somit die gleiche Wirkung entfalten wie eine Nein-Stimme.
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Jan
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 21:57 Uhr:   

@ c07

"Jedenfalls werden kulturelle Konflikte durch eine Abstimmung über die gemeinsame Zugehörigkeit sicher nicht gelöst. Das Problem ist ja, dass es sowas in Mischgebieten eigentlich gar nicht geben kann. Die eigene Identität an etwas festzumachen, was dem Territorialprinzip unterliegt, ist sowieso was, was keine Zukunft hat"

Identität ist hierbei nicht mein Hauptfokus. Aus welchen Gründen ein Gebiet den Staat bzw. das Bundesland wechseln will - kulturell, wirtschaftlich, politisch - lasse ich hier mal ganz außen vor. Ganz abstrakt gesprochen: wenn ein Gebietswechsel eine Mehrheit findet, wird er von dieser Mehrheit als vorteilhaft angesehen. Das sollte man dann respektieren - natürlich ebenso wie die Rechte der Minderheit. Es ist doch schon merkwürdig, daß das demokratische Prinzip des Mehrheitsentscheides gerade bei so einer grundlegenden Frage nicht anerkannt wird.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2004 - 22:23 Uhr:   

Robert:
> Ich denke, Gesetze sollten nur mit der Mehrheit der abgegebenen
> Stimmen beschlossen werden können, nicht mit weniger.

Was in der Regel mit "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" bezeichnet wird, ist aber nicht das, was du darunter verstehst, sondern nur die einfache Mehrheit. Enthaltungen werden dabei einfach nicht als abgegebene Stimmen betrachtet. Ihr Zweck ist ja eigentlich auch die Zählung der Leute, die eben keine Stimme abgeben wollten.

> Ich wüsste jetzt auch kein Organ, wo das anders wäre.

Und ich weiß keins außer dem Bundesrat, wo es so ist. Nur in bestimmten Situationen ist das anderswo erforderlich, etwa im Bundestag bei der Kanzlerwahl. Wobei dann genau genommen die Mehrheit der Mitglieder notwendig ist, egal ob sie überhaupt anwesend sind und abstimmen oder nicht.

Jan:
> Es ist doch schon merkwürdig, daß das demokratische Prinzip des
> Mehrheitsentscheides gerade bei so einer grundlegenden Frage nicht
> anerkannt wird.

Es sind eben gerade die grundlegenden Fragen, die ausgeschlossen bleiben. Die Frage ist höchstens, wie eng der als unabänderlich geltende Rahmen sein sollte. Aber jedenfalls würd ich in einem Volksentscheid, ob ein derartiger Volksentscheid überhaupt stattfinden sollte, mit Nein stimmen, wenn es primär um kulturelle Unterschiede geht.
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Florian
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2004 - 08:15 Uhr:   

Jan:
"Ganz abstrakt gesprochen: wenn ein Gebietswechsel eine Mehrheit findet, wird er von dieser Mehrheit als vorteilhaft angesehen. Das sollte man dann respektieren - natürlich ebenso wie die Rechte der Minderheit. Es ist doch schon merkwürdig, daß das demokratische Prinzip des Mehrheitsentscheides gerade bei so einer grundlegenden Frage nicht anerkannt wird."

Was ist bei Deiner Überlegung ein "Gebiet"?
Das ist eine ganz zentrale Frage.
Denn sonst wird fast zwangsläufig folgendes Problem auftauchen:
- Region A stimmt mit 55% dafür, dass es von Land X zu Land Y wechselt.
- Innerhalb von A gibt es dann 45%, die gegen den Wechsel waren. Sicherlich gibt es dann einige Landkreise in denen die Wechselgegner eine Mehrheit hatten. Dort lassen sie dann die nächsten Abstimmungen stattfinden. Im Landkreis B stimmen 60% für einen Wechesl zurück zu Land X (wobei der Landkreis nicht unbedingt ein Grenz-Landkreis sein muss sondern auch eine Exklave sein kann!).
- Innerhalb von Landkreis B fühlt sich nun aber wieder die Stadt C übergangen. Sie stimmt mehrheitlich für Rückkehr zu Land Y.
- Das Spiel kann man weitertreiben bis auf Stadtteil, Straßenzug, einzelner Häuserblock.

Chaos ist da doch programmiert.
Und ganz abgesehen davon halte ich es einfach für brandgefährlich weil man mit diesen Abstimmungen doch nur schlafende Nationalismus-Hunde weckt.
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Jan
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2004 - 09:49 Uhr:   

@ Florian

Grundsätzlich kann man die Selbstbestimmungsrechte auch auf Gemeindeebene zugestehen, darunter zu gehen halte ich für wenig sinnvoll.

Ich sehe zwei Einwände
a) Exklavenbildungen und
b) Nationalismus

zu a) Die Betroffenen würden ja vorher wissen, daß sie mit ihrer Entscheidung eine Exklave schaffen könnten. In den allermeisten Fällen würde es deshalb wohl keine Mehrheit dafür geben. Wenn sie dennoch dafür stimmen, heißt das also, daß sie die Vorteile eines Gebietswechsels noch höher einstufen als die Nachteile der Exklavenbildung. Das kann man unvernünftig finden, sollte aber respektiert werden. Zudem lassen sich diese Nachteile durch Bildung von grenzüberschreitenden Kooperationen abmildern.

zu b) Wenn es um Abspaltungen aus ethnischen bzw. kulturellen Motiven geht, kann durch umfangreiche Minderheitenrechte ein Ausgleich gefunden werden. Zudem ist in der Vergangenheit der Nationalismus gerade durch *verweigerte* kulturelle Selbstbestimmung hochgekocht (Bsp. Kosovo, Kurdistan, Tamilen). Dieses friedliche Prinzip kann also gewaltsame nationalistische Auseinandersetzungen im vorhinein verhindern helfen.

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