Autor |
Beitrag |
Timon Gremmels
| Veröffentlicht am Montag, 25. Dezember 2000 - 18:27 Uhr: | |
Gibt es in der Hamburger Verfassung einen Passus, der große Koalitionen verbietet? Dies war zumindest die Aussage in einem Uni-Seminar. Der Referent konnte allerdings keine Fundstelle und Begründung nennen. Wer kann helfen? |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2001 - 08:52 Uhr: | |
Das wäre mir neu. Vielleicht gab es sowas früher einmal. Hamburg war m.W. das letzte Bundesland, das von einem Mehrheitswahlrecht zu einem Verhältniswahlrecht gewechselt ist. In der gültigen Verfassung findet sich jedenfalls nichts dergleichen: http://www.hamburg.de/StadtPol/Brgschft/html/regieru/i_verfas.html |
C.-J. Dickow
| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Mai 2003 - 19:43 Uhr: | |
Natürlich gibt es sowas nicht und hat es auch nicht gegeben. Wie sollte ich Koalitionen welcher Art auch immer verbieten, da es sie verfassungsrechtlich ohnehin nicht gibt. Es gibt immer eine Notwendigkeit, eine bestimmte Mindeststimmenzahl im Parlament für den Regierungschef (manchmal auch für die Minister resp. Senatoren) zu finden. Ob diese nun durch große, kleine oder ohne Koalitionen erreicht wird, ist verfassugnsrechtlich irrelevant. |
Der Intelligente
| Veröffentlicht am Freitag, 16. Mai 2003 - 17:42 Uhr: | |
Und wenn solcher offensichtliche Scheiß auch noch in deutschen Hochschulen gelehrt wird, dann muss man sich nicht wundern, wie es um das Land bestellt ist. |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2003 - 12:17 Uhr: | |
@Der Intelligte: > Und wenn solcher offensichtliche Scheiß auch noch in deutschen > Hochschulen gelehrt wird, ... Im Prinzip Zustimmung - aber es ist nicht sicher, ob das gelehrt wurde. Es ist nur die Rede von einem Referenten im Seminar - das kann auch ein schlecht vorbereiteter Student mit seinem Seminarvortrag sein. |
|