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BW: Bürgermeister in Kreistagen

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Josef
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2004 - 23:57 Uhr:   

Nachdem Baden-Württemberg wohl des erste Bundesland war, in dem die Bürger den Bürgermeister wählten, ist es jetzt wohl der letzte Flächenstaat, in dem die Kreistage den Landrat wählen.
Nun sitzen in den Kreistagen ja auch etliche Bürgermeister.
Das pikante dabei: Der Landrat ist auch Chef des staatlichen Landratsamtes, das die Gemeindeaufsicht ausübt.
Vereinfacht gesagt: Die Kontrollierten wählen sich ihren Kontrolleur.
Das finde ich schon recht problematisch.

Nun gibt es ja die Idee, dass Bürgermeister nicht mehr den Kreistagen angehören dürfen. Auch wenn ich es POLITISCH nicht gut finde, wenn der Kreistag ein Tummelplatz der Bürgermeister ist, die im Zweifel die Einzelinteressen ihrer Gemeinden vertreten werden, so habe ich doch RECHTLICH ziemliche Bedenken: das (passive) Wahlrecht ist schließlich ein Grundrecht!
Meine Antwort wäre also, die Landräte auch vom Volk wählen zu lassen (da gehen die Bürgermeister in der Masse der Wähler zahlenmäßig unter). Dies nicht nur wegen des "Kontrollproblems", sondern weil ich generell für die Urwahl bin.

Und noch ein bisschen Exkurs:
In der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart ist die FW-Fraktion ganz überwiegend von Bürgermeistern besetzt. Die halten ihre Kirchtums-Fahne hoch und sind irgendwo die Anti-Regions-Fraktion in der Regionalversammlung.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2004 - 01:04 Uhr:   

Das Problem liegt zum einen in der gewaltigen Stärke, die "Freie Wählergemeinschaften" gerade in den süddeutschen Ländern haben. In meiner Stadt und auch in den umliegenden Städten und Kreisen gibt es kein einziges Mandat für die, da sitzen halt nur die bekannten "richtigen" Parteien.

Daneben sind in Baden-Württemberg ja die Gemeinden nicht so aufgeräumt worden wie in NRW, BW hat ja soweit ich weiß die schöne Zahl von 1111 Gemeinden, NRW seit der großen Eingemeindungswelle im Jahre 1975 nur noch 357.
Es gibt also noch kleine Dörfer als politische Einheit, wo jeder jeden kennt. In so einer Umgebung ergibt sich ein personalisiertes Wahlsystem, das ohne Parteien auskommt, quasi von alleine. Der jeweilige Großkopfet wird halt ehrenamtlicher Bürgermeister.
Diese Gemeinden werden oft genau einen Abgeordneten in den Kreistag senden, wiederum eine Aufgabe für den größten Honoratioren.

Aufbrechen könnte man diese Struktur nur durch Volkswahl des Landrates oder durch eine Eingemeidung und Zusammenlegung, die keine Gemeinden unter 5000 Einwohnern mehr zulässt. Sonst entsteht durch die äußeren Bedingungen dieses Zusammenspiel zwangsläufig.
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Juwie
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2004 - 08:02 Uhr:   

Wenn ich den Thread unter "Wahlergebnisse" korrekt verfolgt habe, kommt in BaWü noch dazu, dass jede Gemeinde einen eigenen Wahlkreis bildet und nicht etwa wie in anderen Ländern einen einheitlichen Wahlkreis.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2004 - 10:25 Uhr:   

Das sind ja zwei Themen.
Die Direktwahl auch der Landräte halte ich für völlig richtig und auch konsequent - die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind ja auf vergleichbarer Ebene und werden auch vom Volk gewählt.

Und die Kandidatur von Bürgermeistern (bzw. allgemein: Hauptamtlichen Magistratsmitgliedern/Stadträten/Beigeordneten) für den Kreistag sollte man auch verbieten.
Ganz unabhängig von der Person des Landrats und seine Vorgesetztenfunktion gibt es zuviele Interessengegensätze zwischen Kreis- und Gemeindeebene. Und die Kreistagsabgeordneten sollten m. E. in erster Linie den Kreisinteressen verpflichtet sein, das wird bei Bürgermeistern etc. nie der Fall sein.

Die Einschränkung des passiven Wahlrechts halte ich für sachlich begründet und damit für unproblematisch.
Schließlich dürfen generell die Bediensteten einer Gemeinde- oder Kreisverwaltung nicht für die Gemeinde- bzw. Kreisvertretung kandidieren, da wäre das Bürgermeisterverbot nur eine kleine, aber notwendige Erweiterung
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Mörsberg
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2004 - 13:05 Uhr:   

Dass man die Landräte besser direkt wählen sollte, scheint auch mir unstrittig. Zu den anderen Punkten:
> Das Problem liegt zum einen in der gewaltigen Stärke, die "Freie
> Wählergemeinschaften" gerade in den süddeutschen Ländern haben.
Auf der Ebene vor allem kleinerer Gemeinden (d.h. unter 20000 Ew.) sehe ich das Problem nicht. Da werden eben so oder so die "lokalen Eliten" in die Räte gewählt, und an sich ist ja gegen die Rechtsanwälte, Sportvereinsvorsitzenden und Sparkassenfilialleiter nichts einzuwenden. Das Wahlsystem finde ich zwar nicht optimal, weil man durch die Stimmen für "seinen" Kandidaten auch andere unterstützt, die man nicht leiden kann, aber halt auf der selben Wählerliste angetreten sind. Die Effekte des wilden Hin-und-her-Panaschierens sollte man in diesem Zusammenhang mal erforschen. Auch die willkürliche Dreistimmenobergrenze fürs Kumulieren ist ein Problem. Mit STV könnte man seinem Wählerwillen exakter Ausdruck verleihen. Die bekannten Parteien an sich sind aber in den Gemeinderäten nicht notwendig. In den größeren Städten ist der Anteil der Wählergemeinschaften auch geringer.
Bei den Kreistagswahlen dagegen bleiben als "lokale Eliten" nur noch die Bürgermeister übrig. Die werden dann auch gewählt, weil man in erster Linie die eigene Gemeinde "vertreten" wissen möchte und sich über die Interessenskonflikte (FWV-Fraktionen stimmen natürlich immer gegen jede Erhöhung der Kreisumlage, unabhängig von der Sachlogik) nicht bewusst ist.

> Daneben sind in Baden-Württemberg ja die Gemeinden nicht so
> aufgeräumt worden wie in NRW, BW hat ja soweit ich weiß die schöne
> Zahl von 1111 Gemeinden, NRW seit der großen Eingemeindungswelle im
> Jahre 1975 nur noch 357.
Das ist nicht der entscheidende Punkt. Die hohe Zahl der Gemeinden in BaWü ist sehr ungleichmäßig übers Land verteilt. Es gibt einige Gegenden - Alb-Donau-Kreis, Federsee, Südschwarzwald - wo sich die Minigemeinden ungemein häufen. Woanders sind zumeist recht sinnvolle Strukturen erreicht worden (abgesehen von den blödsinnigen Doppelnamen).

> Wenn ich den Thread unter "Wahlergebnisse" korrekt verfolgt habe,
> kommt in BaWü noch dazu, dass jede Gemeinde einen eigenen Wahlkreis
> bildet und nicht etwa wie in anderen Ländern einen einheitlichen
> Wahlkreis.
Meistens bilden größere Gemeinden, so ab etwa 20000 Ew., alleine einen Wahlkreis, sind die Dörfer kleiner, werden mehrere zu einem Wahlkreis zusammengefasst. Die sind oft nur lose verbunden, weil man manchmal einfach noch das zusammenfassen musste, was noch übrig war. Das Problem ist nun die unterschiedliche Größe der Wahlkreise und die daraus resultierende unterschiedliche Stimmenzahl in Verbindung mit der gedeckelten Kumulation. In einem Sechssitzer gehen in den meisten Dörfern schon mal drei Stimmen, also die Hälfte, an den eigenen Bürgermeister. Die Hemmschwelle, so zu stimmen, ist umso geringer, je parteiloser der Schultes ist. Um die Liste des Bürgermeisters zu stützen, werden häufig auch noch die übrigen Stimmen auf dieser verteilt, entweder auf die Bürgermeister der Nachbarorte, je nach lokaler Rivalität, oder an Ortsvorsteher bzw. ehemalige Bürgermeister, die die Liste gekonnt vervollständigen. In größeren Wahlkreisen ziehen Bürgermeister zwar auch Stimmen, aber bei maximal drei von 24 (in Reutlingen als größter kreisangehöriger Gemeinde) ist der Effekt wesentlich geringer.

Es liegt also einerseits ein grundsätzliches Problem vor, resultierend aus den Interessenskonflikten, andererseits wird es durch die Konstruktion des Wahlsystems noch verschärft. Das Wahlsystem halte ich selbst dann noch für schlecht, wenn man die Bürgermeister aus den Kreistagen verbannt und die Landräte direkt wählt.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2004 - 23:28 Uhr:   

Mörsberg:
> Mit STV könnte man seinem Wählerwillen exakter Ausdruck verleihen.

Nicht unbedingt. Das hängt davon ab, wie der Wille eines Wählers strukturiert ist. STV geht im Gegensatz zu allen Häufelsystemen (inkl. Borda) davon aus, dass der Wähler einen einzigen Favoriten hat. Falls das möglich ist, wird er zu 100% gewählt. Nachrangige Präferenzen kommen erst dann zum Zug, wenn es gar nicht anders geht.

Ein Wähler, der den Wunsch hat, dass von mehreren Kandidaten, die er alle in ziemlich gleichem Maß für geeignet hält, möglichst viele gewählt werden, fährt mit einem passenden Häufelsystem oder Approval Voting wesentlich besser.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Juni 2004 - 09:47 Uhr:   

@c07:
> Das hängt davon ab, wie der Wille eines Wählers strukturiert ist.
Es hängt wohl eher davon ab, was zu wählen ist.

Wenn (wie eben bei einer Bürgermeisterwahl) nur eine Person zu wählen ist, dann ist STV schon ideal.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Juni 2004 - 11:20 Uhr:   

STV bezieht sich meistens auf die gleichzeitige Wahl mehrerer Personen; sonst gibt es ja außer bei gestrichenen Kandidaten nichts zu transferieren. Den Sonderfall einer Einpersonenwahl nennt man eher IRV, sofern die Standardstreichungsregel verwendet wird.

Übrigens sind umgekehrt Borda und sogar Approval Voting eigentlich für die Wahl einer einzelnen Person konzipiert, lassen sich aber meiner Meinung nach tendenziell eher bei Mehrpersonenwahlen sinnvoll anwenden.

Hier ist es doch primär um die Kreistagswahl gegangen, also eine Mehrpersonenwahl.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Juni 2004 - 14:11 Uhr:   

> > Mit STV könnte man seinem Wählerwillen exakter Ausdruck verleihen.

> Nicht unbedingt. Das hängt davon ab, wie der Wille eines Wählers
> strukturiert ist. STV geht im Gegensatz zu allen Häufelsystemen
> (inkl. Borda) davon aus, dass der Wähler einen einzigen Favoriten
> hat. Falls das möglich ist, wird er zu 100% gewählt. Nachrangige
> Präferenzen kommen erst dann zum Zug, wenn es gar nicht anders geht.
Drei Hauptgruppen von Fällen, in denen sich der Wählerwille mit dem gegenwärtigen Häufelsystem nicht optimal umsetzen lässt.
1. Ein Wähler bevorzugt prinzipiell z.B. die SPD, möchte aber gerne, dass in den 15-köpfigen Gemeinderat seines Heimatdorfes auch ein bestimmter Kandidat der CDU einzieht, von dem persönlich er viel hält. Dieser bekommt also drei Stimmen, die restlichen 12 gehen an SPD-Kandidaten. Sinnvoll ist das aus Sicht dieses Wählers aber nur, wenn der fragliche CDU-Kandidat auf der Kippe steht. Wird er sowieso gewählt, braucht er die drei panaschierten Stimmen nicht wirklich, ist er aussichtslos, wird zwar die CDU unterstützt, nicht aber der gewünschte Kandidat. Da die tatsächlichen Chancen des Kandidaten im Regelfall schwer einzuschätzen sind, kann der exakte Wählerwille nicht zum Ausdruck gebracht werden. Bei STV wäre der fragliche Kandidat einfach an geeigneter Position einzureihen. Vorteile für Borda sehe ich hier nicht, jedenfalls solange die Sitzverteilung prinzipiell nach Parteistimmen vorgenommen wird.
2. Unter den vom Wähler mit gehäufelten Stimmen bedachten Kandidaten findet sich auch der ausgesprochene Stimmenkönig der Gemeinde, der mit 3411 Stimmen gewählt wird, wohingegen dem letzten Gewählten auf derselben Liste nur 801 Stimmen gereicht hatten. Dieser Wähler - und mit ihm auch einige andere - ärgert sich besonders, weil er den ersten nicht gewählten Bewerber auf der Liste dem letzten Gewählten vorgezogen hätte. Dieser kam auf 796 Stimmen und wäre bei STV sicher durch die Überhangtransfers noch weiter nach vorne gekommen. Die Auswirkungen von Borda wären hier nicht absehbar. Wenn umgekehrt aus taktischen Erwägungen zu viele Leute den potenziellen Stimmenkönig auslassen, besteht Gefahr, dass der gar nicht gewählt wird.
3. Einem Wähler liegt eine ausgewogene Aufteilung der Kreistagsmandate in seinem Sechs-Sitze-Wahlkreis am Herzen, am besten in der Form CDU und FWV je 2, SPD und Grüne je 1. Da die Sitzverteilung in diesem Wahlkreis aber bei den letzten beiden Wahlen FWV 4, CDU und SPD je 1 betrug, ist es taktisch vermutlich falsch, die Stimmen im Verhältnis 2:2:1:1 zu panaschieren, besser wäre wohl die Kombination Grüne 4, CDU 2, um den allgemeinen Trend im eigenen Sinne zu verschieben. Da man aber nicht absehen kann, was die anderen Wähler dieses Mal machen, beruht auch dieses auf viel Spekulation und kann zu einem nicht erwünschten Ergebnis führen, etwa FWV 4, CDU 2. Der Vorteil von STV ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Wenn ich jetzt aber die Information hinzufüge, dass alle vier FWV-Mandate an Bürgermeister aus dem Wahlkreisgebiet gehen, kann man schon davon ausgehen, dass zumindest mache Überhangtransfers eines gewählten Bürgermeisters sich auf diverse Parteikandidaten aufteilen würden, so dass je nach Wahlkreiseinteilung der Bürgermeistereffekt geringer ausfallen wird.

Die größte Schwierigkeit bei STV wäre die Einrichtung eines geeigneten Verhältnisausgleiches, wenn man den dann will und für notwendig hält. Richtet man sich hier nach dem Verhältnis der Erstpräferenzen, bevorzugt man eventuell wieder die Bürgermeister. Führt man eine zusätzliche Parteistimme ein und lässt Stimmensplittimg zu. treibt man erfolgswertbewusste Wähler dazu, diese Möglichkeit zu splitten erst recht wahrzunehmen).
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Juni 2004 - 18:03 Uhr:   

Mörsberg:

Fall 1 und 3 sind aber mit STV gar nicht vernünftig lösbar, weil da jeder Wähler nur 1 Stimme hat (wie der Name schon sagt). Die wird zwar u.U. aufgeteilt, aber weniger nach den Vorstellungen des Wählers, sondern hauptsächlich nach Sachzwängen. Insbesondere gibt es mit Standardstreichungsregel keine Möglichkeit, mehr als einen Kandidaten vor der frühen Streichung zu bewahren.

Für Fall 1 ist das süddeutsche Kommunalwahlrecht eigentlich ziemlich optimal, hat aber natürlich auch seine Nachteile. Fall 3 ist völlig pathologisch. Wer die Wirkung seiner Stimme von der Entscheidung der anderen Wähler abhängig machen will, sollte bei jedem Wahlsystem mit Problemen rechnen.

Richtig ist aber, dass der Wähler bei STV nicht gezwungen wird, gleichzeitig mit der Person dessen Partei zu wählen. Das ist aus Sicht des Wählers wohl fast immer ein Vorteil. Mehrpersonen-Borda ist eh nur geeignet, wenn Parteien keine Rolle spielen oder wenn es nur listenintern verwendet wird.

Bei Fall 2 ist STV natürlich das Optimum.

> Die größte Schwierigkeit bei STV wäre die Einrichtung eines geeigneten
> Verhältnisausgleiches, wenn man den dann will und für notwendig hält.

STV beruht ja gerade darauf, dass die Wähler die Kriterien, nach denen sie die Kandidaten beurteilen, selber bestimmen. Mit Hare-Quota ergibt sich nach den so gesetzten Kriterien innerhalb von einem Wahlkreis sowieso das Optimum. Jeder Verhältnisausgleich würde das wieder zerstören.

Sinnvoll machbar ist nur, den Wählern die Möglichkeit einzuräumen, an einer bestimmten Stelle in der Reihung, ab der ihm die Auflösung innerhalb vom Wahlkreis zu grob wird, den Transfer in einen Verhältnisausgleich nach wahlkreisübergreifend geltenden Kriterien anzuordnen. Neben Parteilisten könnte das auch ein zusätzlicher Metawahlkreis sein, in dem wieder STV gilt.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Juni 2004 - 15:09 Uhr:   

> Für Fall 1 ist das süddeutsche Kommunalwahlrecht eigentlich
> ziemlich optimal
Das bezweifle ich. Problem ist die immer noch starke Wirkung der Stimme für die Partei oder Liste. Bei der Gretchenfrage, ob man einen bestimmten Bewerber einer anderen als der prinzipiell bevorzugten Partei auf die eigene Liste panaschiert, wird bei mir im Zweifel das Kriterium der Parteizugehörigkeit dominieren, da ich eben die anderen Bewerber der anderen Partei nicht indirekt mitunterstützen möchte. Das würde ich aber durch das Panaschieren tun. Zur Veranschaulichung der Vergleich der hypothetischen Stimmzettel (15 Sitze, ein WK):
A) mit Kumulieren und Panaschieren:
Gerhard Müller SPD 3
Walter Bauer SPD 3
Brigitte Beck SPD 3
Ingrid Schulte SPD 3
Herbert Maier CDU 3
Macht zusammen 12 Stimmen für die SPD und 3 für die CDU, von denen nicht zwingend Herbert Maier profitiert.
B) STV, eine Möglichkeit
1 Gerhard Müller SPD
2 Herbert Maier CDU
3 Brigitte Beck SPD
4 Walter Bauer SPD
5 Ingrid Schulte SPD
6 bis n: der Rest der Kandidaten
B1) Gerhard Müller erreicht die Quota erst ganz am Schluss oder ganz am Schluss knapp nicht oder Maier scheidet früher aus als Müller. Dann hat Herbert Maier zwar Pech gehabt, aber die anderen CDU-Kandidaten profitieren wenigstens nicht davon.
B2) Gerhard Müller überschreitet irgendwann im Verlaufe der Auszählung die Quota. Von seinem Überhang profitiert Herbert Maier. Sollte dieser dann auch gewählt werden, geht der restliche Überhang wieder an die anderen SPD-Leute, scheidet er aus, bleibt die Stimme zunächst auch bei den Sozis.
B3) Gerhard Müller scheidet vor Herbert Maier aus. Die Stimme geht zunächst in vollem Umfang an Maier über, danach geht es so weiter wie bei B2.
Die Schwierigkeit für den STV-Wähler ist nur, den Maier an der richtigen Position einzusortieren. Das Risiko, dass die potenzielle Stimme für ihn nicht mehr zur Entfaltung kommt, muss der Wähler in Kauf nehmen. Das fände ich aber weniger gravierend als eine panaschierte Stimme, von der am Ende der falsche Kandidat (in diesem Fall der CDU) profitiert.

Meine Argumentation im Fall 3 ist zugegebenermaßen etwas wirr. Das liegt daran, dass ich wie in den meisten Beispielen einen konkreten Fall vor Augen habe, der die Unzulänglichkeit des gegenwärtigen Systems gut aufzeigt. Es führt auch zurück zum Thema, denn es geht in erster Linie um die Bürgermeister. Mein fraglicher Sechssitzer ist dieser hier. Leider sind die Stimmenzahlen für die einzelnen Kandidaten nicht online, weswegen ich ein paar Erklärungen hinterherschicke. Der Kreistagswahlkreis 4 im Lkr. Reutlingen besteht aus fünf Gemeinden, von denen übrigens nur zwei direkt aneinander grenzen, es handelt sich also um einen typischen Restwahlkreis. Für die FWV treten vier Bürgermeister sowie für die fünfte Gemeinde ein Ex-Bürgermeister an (Walddorf, da waren kurz vor der KTW noch BM-Neuwahlen). Mit insgesamt 54% kommt die FWV auf vier Sitze. Damit geht erstens ein Bürgermeister leer aus, nicht überraschend der aus der kleinsten Gemeinde, obwohl die Kollegin aus einem anderen Dorf bei sich einen wesentlich geringeren Stimmenanteil gehabt hat. Stimmen aus den jeweils anderen Gemeinden bekommen die Bürgermeister fast gar nicht. Der Rest wird entweder an die Listenfüller der FWV oder an die Parteien panaschiert, für CDU und SPD fällt dadurch noch je ein Sitz ab, beide gehen zufällig auch noch an Bewerber aus derselben Gemeinde (ätsch). Der BM der mit Abstand größten Gemeinde hat also eines der sichersten Mandate im ganzen Kreistag und kommt auch ganz allein auf eine volle Droop-Quota.
Wie würde das nun mit STV aussehen?
Ungefähr so - 11000 Stimmzettel, Droop-Quota 1572 Stimmen (Droop ist besser mit d'Hondt vergleichbar als Hare), rationales Kandidatenaufstellungsverhalten vorausgesetzt:
FWV-BM1 - 2200
FWV-BM2 - 1200
FWV-BM3 - 870
FWV-BM4 - 830
FWV-BM5 - 650
FWV-Pufferkandidat - 50
CDU-1 - 1100
CDU-2 - 700
CDU-3 - 470
SPD-1 - 900
SPD-2 - 500
GRÜNE - 970
FDP - 560

Gewählt ist ein Bürgermeister. Sein Überhang verteilt sich auf die Parteikandidaten und den Pufferkandidaten. Der Pufferkandidat scheidet dennoch als erster aus, seine Stimmen verteilen sich gleichmäßig. Die Stimmen des dritten CDU-Kandidaten gehen an die übrigen beiden. Der zweite SPD-ler füttert den ersten. Der FDPler scheidet aus und füttert die CDUler und Bürgermeister. CDU-Kandidat 1 ist gewählt. Der schlechteste Bürgermeister scheidet aus, die Stimmen verteilen sich, der SPD-Kandidat ist gewählt. Im Rennen sind jetzt noch drei Bürgermeister sowie ein Bewerber der CDU und die/der Grüne. Da die Bürgermeisterstimmen aber eher selten bis gar nicht an andere Bürgermeister transferiert werden, ist es gut möglich, dass am Ende die Sitzverteilung FWV 2, CDU 2, SPD 1, Grüne 1 herausspringt.
Meine Annahmen sind natürlich nicht unproblematisch, aber ich finde, das Beispiel zeigt doch den potenziellen Vorteil von STV ganz gut, gerade im Hinblick auf das Bürgermeisterproblem.
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Juni 2004 - 18:57 Uhr:   

So wie Fall 3 jetzt liegt, ist deine Intention aber weniger, dass ein bestimmter Wählerwille möglichst gut umsetzbar ist, sondern eher, dass insgesamt ein gefälliges Ergebnis rauskommt. Aus der Perspektive eines Wählers, der seinen Bürgermeister häufelt, könnte es durchaus ideal sein, dass vorwiegend eben die Bürgermeister gewählt werden. Sonst sind wir im Prinzip wieder bei Fall 1. Den anderen Wählern kann es vom ihnen zustehenden Stimmgewicht her jedenfalls völlig egal sein, was mit den Stimmen der Bürgermeister-Fans genau passiert. Dass die 54% eine 2/3-Mehrheit ergeben, ist nur ein Problem von d'Hondt.
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Josef
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Juni 2004 - 23:56 Uhr:   

So wie ich Mörsberg - auch schon im Thread zu den KW-Ergebnissen der Kleinen - verstanden habe (Mörsberg, wenn ich dich falsch interpretiere, dann korrigiere mich bitte), ist sein "Problem" folgendenes:
der "Standardwähler" gibt seine maximal 3 Stimmen "seinem" Bürgermeister und verteilt den Rest irgendwie "politisch" (sei es Parteizugehörigkeit oder sonstige Vorlieben bzgl. der Kandidaten).
In einem 6-er-Wahlkreis heißt das, dass die Bürgermeisterliste FWV a priori 50% der Stimmen absahnt (klar 50% sind der theoretische Wert, wenn jeder Wähler ein "Standardwähler" ist) und nur noch 50% der Stimmen politisch verteilt werden.
Hätten wir ein bayerisches Wahlrecht mit 60 Stimmen (Standardwert in Bayern), wären das 3 Bgm-Stimmen und 57 "politische", also würden 95% der Stimmen (also "fast alle") nach einem "eigentlichen" "politschen" Wählerwillen verteilt.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Freitag, 25. Juni 2004 - 13:21 Uhr:   

Die Unterteilung der Kreise in Wahlbereiche finde ich nicht grundsätzlich falsch. Dort, wo die Gemeindereform nicht so erfolgreich war, ist es nur folgerichtig, dass nicht auch aus jeder Gemeinde ein Kreistagsmitglied stammt. Bezogen auf das obige Beispiel könnte man jetzt sagen, das nicht vertretene Dorf Grafenberg sei ja selbst schuld, vor 30 Jahren die Eingemeindung nach Metzingen abgelehnt zu haben.
c07: Wo im hypothetischen STV-Szenario die Transfers tatsächlich landen werden, ist ja erst mal Spekulation. STV würde die Leute, die ihren Bürgermeister an die Eins reihen, aber zumindest zu der Entscheidung zwingen, mögliche Transferempfänger festzulegen. Und das werden eben nicht unbedingt die Bürgermeister der anderen Dörfer sein. Ein Grundproblem einer Kreistagswahl ist ja, dass sie nur als Nebenprodukt der Gemeinderatswahl wahrgenommen wird (auch in der Auszählung kommt der Kreistag ganz am Schluss nach EP und GR). Die getroffene Wahlentscheidung hat dabei viel mit dem Bekanntheitsgrad zu tun und der eigene Bürgermeister ist nun mal viel bekannter als irgendwelche Parteikandidaten. Die anderen Bürgermeister kennt man aber kaum, vor allem wenn die Dörfer nicht direkt benachbart sind. Im ungünstigen Fall werden zwischenörtliche Konflikte sogar dazu führen, dass man den Bürgermeister des Nachbarortes gerade nicht wählen möchte.
Grundsätzlich fände ich jede Modifikation des Wahlsystems begrüßenswert, wenn sie zu einer stärkeren Politisierung der Wahl beiträgt. Die Kandidatur von Bürgermeistern einfach zu verbieten halte ich hingegen für nicht so einfach, zumal man hier möglicherweise zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen zu unterscheiden hätte. Und dann tritt die FWV eben mit den ehrenamtlichen Ortsvorstehern an.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Freitag, 25. Juni 2004 - 14:31 Uhr:   

@Josef: Das Problem über die Schaffung eines Einheitswahlkreises lösen zu wollen halte aus einem anderen Grund für eine eher mittelmäßige Idee. Denn womit begründen wir eigentlich, dass man nur bis zu drei Stimmen auf einen Bewerber kumulieren darf? Das ist halt genauso unlogisch wie hier (MV) die Zahl von drei Stimmen für ein 43-Sitze-Parlament. Unbegrenzte Kumulation wäre aber auch eine sehr fragwürdige Variante
Ich hab selbst auch nicht die geniale Idee für die ganze Problematik. Ich sähe aber bei einem Wahlsystem auf STV-Basis Vorteile.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Freitag, 25. Juni 2004 - 14:46 Uhr:   

Was du schreibst, gilt aber tatsächlich wohl in erster Linie für Baden-Württemberg, vielleicht auch woanders, aber in jedem Fall nicht hier in Nordrhein-Westfalen.
Ist es denn dort wirklich so, dass Bürgermeister (fast) immer parteilos sind, die sich dann auf einer Freien Wählerliste vereinigen? Treten also die Parteien kommunal gar nicht auf?

Hier in NRW legt die Kommunalwahlordnung als Auszählreihenfolge bei verbundenen Kreis- und Gemeindewahlen (also im Regelfall) die Auszählungsreihenfolge übrigens so fest: Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Gemeinderat. Das wertet die Kreiswahl also schon technisch auf.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 25. Juni 2004 - 20:17 Uhr:   

Mörsberg:
> STV würde die Leute, die ihren Bürgermeister an die Eins reihen, aber
> zumindest zu der Entscheidung zwingen, mögliche Transferempfänger festzulegen.

Das ist eben der Unterschied: STV verlangt eine eindeutige Entscheidung, während Häufelsysteme erlauben bzw. zwingen (je nach Sichtweise und Ausgestaltung), mehrere Leute gleichzeitig zu stützen, wobei faktische Transfers bezüglich der Personen ziemlich zufällig sind.

Für jeden Wähler von den gebotenen Möglichkeiten her optimal wär STV erst dann, wenn man die Erstpräferenz in beliebigem Verhältnis auf beliebig viele Kandidaten aufteilen könnte. Dazu hab ich einen neuen Thread aufgemacht.

> Die getroffene Wahlentscheidung hat dabei viel mit dem Bekanntheitsgrad
> zu tun und der eigene Bürgermeister ist nun mal viel bekannter als
> irgendwelche Parteikandidaten.

Wo das ein Problem ist, das nicht anderweitig behoben werden kann, ist eine Personenwahl einfach unangebracht.

> Unbegrenzte Kumulation wäre aber auch eine sehr fragwürdige Variante

Ich seh keine Begründung dagegen. STV entspricht ja auch einer unbegrenzten Kumulation auf die Erstpräferenz. Und auch Personenwahlen mit nur einer Stimme (oder 3 frei häufelbaren) sind nichts anderes. Im Vergleich dazu ist ein Kumulationsmaximum faktisch ein Zwang zum Zerstückeln der Stimme.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Samstag, 26. Juni 2004 - 13:09 Uhr:   

J.A.L.:
> Ist es denn dort wirklich so, dass Bürgermeister (fast) immer
> parteilos sind, die sich dann auf einer Freien Wählerliste
> vereinigen? Treten also die Parteien kommunal gar nicht auf?
Doch, tun sie. "Normale" Kreistage haben so in etwa die Sitzverteilung
CDU 22, FWV 20, SPD 15, Grüne 7, FDP 5, sonstige 2. Je nach lokalen Eigenheiten verschiebt sich das dann. Die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden treten aber fast allesamt bei der Kreistagswahl an. Da der größere Teil von ihnen parteilos ist, stellen sie in FWV-Fraktionen regelmäßig deutlich über die Hälfte der Mitglieder. Aber auch die Parteien schicken Bürgermeister ins Rennen, wenn sie dann welche haben, was manches Mal noch der CDU was bringt. Die SPD ist im Nachteil, weil sie je eher in größeren Städten Bürgermeister stellt, diese jedoch aufgrund der größeren Zahl von Wahlkreissitzen nur einen geringeren Anteil aller Stimmen für sich selbst abziehen KÖNNEN. Gelegentlich profitiert sogar eine der kleineren Parteien, die FDP zum Beispiel im Landkreis Freudenstadt durch den Oberbürgermeister von Horb, Theurer. Die Parteien versuchen im Gegenzug, andere Kandidaten mit Promibonus aufzubieten, in erster Linie Landtagsabgeordnete, das hat aber zahlenmäßig nicht den großen Effekt.
In den Gemeinden wiederum nimmt die Bedeutung der Parteien in der Kommunalpolitik mit sinkender Einwohnerzahl ab. Räte in Gemeinden unter 10000 Einwohnern werden in aller Regel von Wählergruppen dominiert. Hier ist das angesichts der gleichen Ausgangslage der Kandidaten (Bekanntheitsgrad) auch völlig unproblematisch, auch das Wahlsystem ist nicht ungeeignet, von kleineren Unpässlichkeiten (überzählige bzw. nicht benötigte Stimmen, Begrenzung der Kumulation, unechte Teilortswahl) einmal abgesehen.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Juni 2004 - 00:04 Uhr:   

@ Mörsberg:
Interessant, das es doch große regionale Unterschiede gibt, was die Rahmenbedingungen für Kommunalpolitik betrifft. Das war mir gar nicht bewusst.
Zeigt einmal mehr, dass alle aus Kommunalwahlen gewonnenen Landes- oder gar Bundesberechnungen riesiger Kappes sind, weil Äpfel mit Birnen und Tomaten verglichen werden.

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