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Nicola Stegmaier
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Juni 2004 - 10:25 Uhr: | |
Hallo! Diese Frage ergab sich neulich mal in meinem Bekanntenkreis... ich vermute mal die Ordungsämter... oder weiß da jemand genaues? MfG Nicola Stegmaier |
Bernd Schaller
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Juni 2004 - 17:58 Uhr: | |
Hallo Nicola, i.d.R. sind die Ordnungsämter für die Genehmigungen zum Plakatieren zuständig. Meist ist das Plakatieren ab der 6. Woche vor der Wahl genehmigungsfrei. Näheres erfährst du beim Ordnungsamt. Mfg Bernd Schaller |
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