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Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Neugliederung der Bundesländer » 26-50 « Zurück Weiter »

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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 21. Januar 2003 - 22:22 Uhr:   

Ich denke, der Ansatz müsste zunächst in einer Verfassungsänderung dergestalt erfolgen, wie ich sie in meiner ersten Mail dargestellt habe: genaue Abgrenzung der Kompetenzen Bund/Länder, so dass es weniger zustimmungspflichtige Gesetze im Bundesrat gibt und die Länder dafür mehr eigene Kompetenzen erhalten, die nicht vom Bund oder von Europa geregelt werden. 60% zustimmungspflichtige Gesetze, nur weil Bundesgesetze die Länder mit betreffen (so genannte Durchführungsgesetze sind meines Erachtens zu viel.

Zweitens: man kann Bundestagswahlen, Länderwahlen und Kommunalwahle alle an einem Wahltermin meines Erachtens abhalten; dann darf es aber keine vorgezgenen Parlamentsauflösungen geben; Länderwahlen werden erst recht "Bundestagswahlen"(sind sie aber sowieso schon). Vorteil: dazwischen wäre - ob 4 oder 5 Jahre - wahlkampfreie Zeit. Darüber sollte man nachdenken.

Von einer Änderung der Länderstruktur halte ich nicht viel. Die Stadtstaaten Berlin (Bundeshauptstadt) und Hamburg sind sehr groß, die geplante Fusion Berlin/Brandenburg ist gescheitert. Lediglich bei Bremen hielte ich persönlich die "Eingemeindung" nach Niedersachsen für machbar, wobei ich aber auch Ralfs Argumente (große Länder wie Bayen und NRW vernachlässigen bestimmte Regionen) teile. Fazit meiner Auffassung: Zusammenlegung der Länder - nein (Diskussionsbedarf bei Bremen), Bündelung aller Wahltermine auf einen Termin ohne vorzeitige Parlamentsauflösung wäre zu diskutieren. Wichtiger wäre die Stärkung von Länderkompetenzen und eine stärkere Abgrenzung Bund/Länder, um den Anteil der Durchführungsgesetze zu minimieren. Ich selber favorisiere ein Senatsmodell und teile die Einwände Carlo Schmids gegen die Einrichtung Bundesrat. Seine Prophezeiung im Parlamentarischen Rat, die Opposition werde - wenn sie in der Länderkammer die Mehrheit habe, die gewählte Regierung blockieren hat sich seit 1969 bewahrheitet - dies gilt für alle Parteien in den unterschiedlichen Positionen. So sehe ich dies. Gerade in der Vorwahlzeit gibt es Blockade anstatt sicherlich mühsame Suche nach Kompromissen für alle - und daran - an dem mangelnden Willen zum Kompromiss aller Beteiligten - leidet meines Erachtens unser demokatisches System. Nur durch Verfassungsänderung im oben geschilderten Sinne kann verhindert werden, dass Landtagswahlen zu reinen Bundesratswahlen werden und - auf Landesebene - sinnvolle Koalitionen von Partnern, die sich im Bund in Regierung und Opposition gegenüberstehen, gebildet werden können, weil eine Einigung auf eine gemeinsame "Bundesratsklausel" (siehe das Affentheater in Rheinland-Pfalz mit dem Losverfahren im vorletzten Koalitionsvertrag zwischen SPD und FDP) fast immer scheitert.

Als Minmalreform muss aber möglich sein, dass - wie in anderen Gremien auch - Enthaltungen im Bundesrat als solche gewertet werden können und nicht als de-facto-Nein-Stimmen gelten. Dies könnte durch eine einfache Grundgesetzänderung erreicht werden, demzufolge für Zustmmungen bei Gesetzen - aber auch bei Einsprüchen gegen nicht-zustmmungspflichtige Gesetze (sonst gäbe es ja für Union und FDP im Bundesrat kein Interesse an einer Mitwirkung) die relative und nicht die absolute Ländermehrheit notwendig ist. Enthaltungen würden dann als Enthaltungen, nicht als "Nein-"Voten gezählt. Zumindest diese kleine Verfassungsänderung sollte meines Erachtens konsensfähig sein. Leider zweifle ich daran, dass sich die anderen Punkte werden durchsetzen lassen - mit Ausnahme der Verlängerung der Legislaturperode des Bundestages auf 5 Jahre, die aber die oben genannten Strukturprobleme - Dauerwahlkampf durch als "Bundesratswahlen" missbrauchte Landtagswahlen (siehe die korrekten Ausführungen dazu von Torsten)nicht beseitigen. Das Grundproblem wäre nicht gelöst.

Und was die Länderfusionen angeht: eine Verkleinerung wird sich meines Erachtens nicht durchsetzen, auch nicht bei Bremen, wo ich eine Eingliederung nach Niedersachsen für wünschenswert halten würde. Im übrigen halte ich Ralfs Einwand gegen zu große Länder (Beispiel: Bayern, Franken) für berechtigt.
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alberto
Veröffentlicht am Dienstag, 21. Januar 2003 - 23:34 Uhr:   

smile
Noch mehr Politik? Wozu?

Quote:

Von Torsten Schoeneberg am Dienstag, den 21. Januar 2003 - 21:16 Uhr: Ich meine trotzdem, daß es ein Problem gibt, und möchte einmal eine kurze Zwischenbilanz ziehen. Ich würde das Problem nicht mehr so formulieren: "Es gibt zu viele Landtagswahlen und dadaurch zu viel Dauerwahlkampf und zu wenig Politik." sondern: "Die (in Deutschland häufigen) Landtagswahlen werden zu sehr zu "Bundesratswahlen" und durch den dadurch entstehenden Dauerwahlkampf gibt es zu wenig Politik."


Lieber Herr Schöneberg,

jetzt interessiert es mich doch einmal, wozu noch mehr desselben brauchen? Der Titel ist schon beunruhigend genug. Wozu wollen wir den sich selbst kontrollierenden Kontrolleuren die 141. unbefugte Grundgesetzänderung durchgehen lassen? Die Nächste wird den Soldaten erlauben, auf Demonstranten zu schießen und eine Verfassung sollen wir uns nach Artikel 146 GG sowieso erst noch schaffen.
search:
     Gewaltenteilung, 137 GG, 38 GG
--
     Wer das nicht verändert, wird gar nichts verändern
     Wer das nicht kapiert hat, hat gar nichts kapiert

Mehr desselben?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 11:45 Uhr:   

@Bernhard Nowak:
Meiner Erinnerung nach hat es nur wenige Fälle von echter "Blockade" gegeben, dazu zähle ich die wahltaktisch motivierten Ablehnungen der großen Steuerreform 1997 durch Lafontaine und die des Zuwanderungsgesetzes letzten Sommer.

Dagegen sehe ich viel eher das Problem (das in der öffentlichen Wahrnehmung völlig ausgeblendet wird) der heimlichen großen Koalition. De facto haben ja SPD und Union über dreißig Jahre hinweg gemeinsam die Sozialpolitik gemacht (nach meiner Ansicht: Den Karren an die Wand gefahren), das war von den offiziellen Regierungsmehrheiten völlig unabhängig.

Die Rentenreform 1997 war m. E. das erste wesentliche Gesetz, das nicht im Konsens der beiden Großen entstand - seitdem gibt es zumindestens bei der Rentenpolitik offenen Dissens.

Eine klare Aufgabentrennung von Bund und Ländern/Bundesrat würde solchen "Mauscheleien" weitgehend den Boden entziehen und die Verantwortlichkeiten wären wieder klarer.
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Nimreem
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 12:31 Uhr:   

@ Ralf,

da du ja anscheinend für die FDP kandidierst, solltest du dann aber nicht vergessen, dass "an dem Karren an die Wand fahren" (jetzt mal davon ausgegangen, dass die Analyse stimmt) die FDP nicht ganz unbeteiligt war. Wenn, dann gab es 30 Jahre lang (67-97) eine CDU/CSU/SPD/FDP-Koalition. Nur die Grünen und PDS sind (bis 97 für die Grünen, für die PDS auch danach) an diesem Zustand weitestgehend unschuldig (das heisst nicht zwingend, dass die es besser gemacht hätten. Vielleicht ja noch schlechter, aber eben sie sind dafür dann nicht verantwortlich zu machen).
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TS
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 12:33 Uhr:   

Um den Art 29 (3) GG zur Länderneugliederung einmal auszuloten habe ich mir folgenden etwas komplizierten hypothetischen Fall überlegt:

Rheinland-Pfalz und das Saarland treten in Verhandlungen über eine Länderfusion ein. Um die Saarländer für den Plan zu gewinnen, wird darin Saarbrücken als gemeinsame Landeshauptstadt festgelegt. Es finden Volksentscheide statt, die in beiden Ländern Mehrheiten für den Fusionsplan ergeben, womit eine Zusammenlegung möglich wird:

Zitat Art 29 (3) GG

"Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder)."

Abgestimmt wird also in Rheinland-Pfalz und dem Saarland als betroffene Länder.

"Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehen bleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt."

Notwendig ist also nicht nur eine Mehrheit im zusammengefassten Gebiet von Rheinland-Pfalz und dem Saarland, sondern auch in jeden der beiden ursprünglichen Bundesländer für sich. Allerdings kann es innerhalb eines der beiden ursprünglichen Bundesländer durchaus Gebiete geben, die mit großer Mehrheit die Länderneugliederung ablehnen, solange dieses mit Ja-Stimmen aus dem Rest desselben ursprünglichen Bundeslandes ausgeglichen wird.

Nun sei Mainz und Umgebung innerhalb von Alt-Rheinland-Pfalz eine solche Hochburg der Fusionsgegner. Trotzig erinnert sich nach Zustandekommen der Länderehe die entthronte Landeshauptstadt ihrer historischen Wurzeln und betreibt nun die Heimkehr der ehemals linksrheinischen hessischen Gebiete zum heutigen Land Hessen. Mainz könnte dann auch als Kommune mit Wiesbaden zusammengelegt werden und man hätte wieder den Status Landeshauptstadt!

Daraufhin muss in ganz Neu-Rheinland-Pfalz-Saarland, darüber abgestimmt werden ob man die Mainzer Gegend ziehen lässt oder nicht. Die Mainzer Separatisten hätten gewonnen, wenn entweder

sowohl in gesamt Neu-Rheinland-Pfalz-Saarland als auch in der Mainzer Region selbst eine Mehrheit der Abspaltung zustimmt,

oder

mehr als 2/3 in der abspaltungswilligen Region dem Plan zustimmen und zugleich weniger als 2/3 im gesamten "Neu-Rheinland-Pfalz-Saarland" ihn ablehnen.

So verstehe ich den letzten Abschnitt des Art 29 (3):

"Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, dass im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt."

Danach müssen aber die (Alt-)Hessen noch darüber abstimmen, ob sie die Mainzer haben wollen, da damit ja ihr Bundesland damit neu umgrenzt wird.

Aber gilt dabei obige 2/3-Klausel auch? Das heißt, reicht bei einer Mainzer Mehrheit von über 2/3 für einen Wechsel nach Hessen den Alt-Hessen eine einfache Nein-Mehrheit nicht aus, um sie abzuweisen, weil die Alt-Hessen im Gegensatz zu den Mainzern in einem Gebiet leben dessen Zugehörigkeit zu einem Bundesland *nicht* geändert werden soll?
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 14:03 Uhr:   

Anmerkung: Der obige Beitrag ist trotz des Namenskürzels nicht von mir. Das klingt zwar interessant, und eine sichere Antwort weiß ich auch nicht, aber etwas soooo hypothetisches würde ich hier nicht hineinstellen.


Zu Ihrer Frage, Herr Kleffmann:

Wenn Sie jemanden suchen, der mit Ihnen der Meinung ist, daß die Macht der Funktionärsklasse eingeschränkt und die Regelungsflut aus derselben eingedämmt werden soll, bin ich an Ihrer Seite. Nur ist die Blockade schon da, und wenn man sie gewaltfrei überwinden will, ist kurzzeitig ein "Mehr" an Politik - zwar VERNÜNFTIGER Politik - nötig, so daß danach für lange Zeit ein "Weniger" eintreten kann. Wenn Sie nicht daran glauben, daß die regierende Gruppe oder ein Teil davon, falls sie die Möglichkeit dazu hat, diese sich selbst überflüssig machende Politik durchsetzt, so ist das eben Ihre Meinung; ich bin hier optimistischer als man es mir erlauben möchte. Andererseits ist das beständige Hinweisen auf einen (leider?) unrealistischen und einen obsoleten Artikel des GG zwar ein ehrliches und redliches, aber m.E. kein kluges und erfolgversprechendes Vorgehen, wenn man das eben beschriebene Ziel verfolgt.
PS: Über den "Spiegel" bin ich nach vergleichender Lektüre mit Ihnen ganz einer Meinung.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 14:35 Uhr:   

@Nimreem:
> dass "an dem Karren an die Wand fahren" (...) die FDP nicht ganz
> unbeteiligt war.
Genau deswegen habe ich doch gesagt, es hat eine "heimliche große Koalition" gegeben.
Und mich ärgert eben die Intransparenz, die dann zu falschen Verantwortungs-Zuordnungen führt.

Richtig ist, daß die FDP 1969-1998 mitregiert hat und dabei in den meisten Politik-Bereichen auch was beeinflußt hat. Dafür kann man sie auch jeweils kritisieren.

Bei der Sozialpolitik gab es aber im wesentlichen eine SPD-CDU-Zusammenarbeit, der gegenüber die FDP ziemlich machtlos war.
Insofern müssen, unabhängig von der "offiziellen" Regierungsverantwortung, die beiden großen Parteien auch für Errungenschaften und Probleme der Sozialsysteme gemeinsam gerade stehen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 14:43 Uhr:   

@TS:
Das ist ja ein sehr schönes Beispiel (vor allem der Teil, daß Rheinhessen zurück zu Hessen kommt ;-)

Ich denke auch, daß Du die Abstimmungsregeln richtig interpretiert hast. Es ist wohl auch so, daß Hessen in der Tat eine 2/3-Mehrheit bräuchte, um die anschlußwilligen Mainzer zurückzuweisen - denn Hessen ist nun einmal Teilgebiet des neu-abzugrenzenden Bundeslandes.

Ich habe mich vorher nie mit diesem Paragraphen beschäftigt (und das wird in Praxis wohl auch nie nötig sein).
Aber er gefällt mir nicht sehr:
Für eine Abspaltung kann man zwar eine qualifizierte Mehrheit im Abspaltungsgebiet fordern (hier die 2/3-Mehrheit) - aber ist es völkerrechtlicher Standard, daß die Meinung des Restgebiets da kein Hindernis sein darf.
Und umgekehrt dürften Angliederungen gegen den Willen des "Aufnahmelandes" wohl auch nicht legitim sein.

Kleine Anfrage an Wilko: Kann man den letzten Teil der Diskussion umkopieren in einen neuen Thread "Länderneugliederung"?
Wir sind ja vom Ursprungsthema schon weit weg, und das Laden dauert schon ziemlich lange.
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Thilo TS
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 15:49 Uhr:   

Hallo Torsten und Ralf,

danke für die Reaktion und entschuldigt bitte die Verwechslungsgefahr bezüglich des Namenskürzels.

Gäbe es den Art 118a GG nicht, der im speziellen Fall der Länderfusion Berlin-Brandenburg den Art 29 GG außer Kraft setzt, solange die Vereinigung "unter Beteiligung ihrer Wahlberechtigten" stattfindet, könnte man auch auf diesen etwas wahrscheinlicheren Fall Bezug nehmen.

Dann wäre zu überlegen, ob die angestrebte Länderfusion Berlin-Brandenburg durch den Beitritt Berlins zum Land Brandenburg statt der formalen Bildung eines neuen Bundeslandes herbeigeführt werden sollte. So wäre nur Berlin das Gebiet "dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll". Wenn dort der Beitritt mehrheitlich unterstützt wird, könnten sich die Alt-Brandenburger bei entsprechender GG-Auslegung(?) mit einer eigenen Mehrheit gar nicht gegen die Berliner wehren. Es sei denn, sie schafften es, dass sich in Berlin und Alt-Brandenburg zusammengenommen eine Mehrheit gegen den Beitritt ergibt. Wäre aber auch eine Angliederung gegen den Willen des Aufnahmelandes.

Thilo.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 16:38 Uhr:   

@Wilko:
Vielen Dank, das war ja prompter Service!

@Thilo:
Dein Beispiel zeigt noch besser, daß dieser GG-Artikel schon recht merkwürdig ist.

Theoretisch wäre dies ja eine Möglichkeit für große Bundesländer, kleine Bundesländer "feindlich zu übernehmen" - diese müssen nicht einmal geographisch benachbart sein.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 18:08 Uhr:   

Zur "feindlichen Übernahme" von Bundesländern:

Zunächst muss man bedenken, dass dann das aggressive Bundesland samt seiner Verfassung aufhört zu existieren. Außerdem heißt es doch:

"Er [der Volksentscheid] kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt".

Die negative Formulierung in Artikel 29 ist nicht einfach eine Umkehrung der positiven Formulierung. Im Beispiel "Berlin tritt Brandenburg bei" ist (das alte) Brandenburg doch eindeutig ein "betroffenes Land", wie es auch eingangs definiert ist. Ohne Zustimmung des aufnehmenden Lands ist also kein Beitritt möglich.

Allerdings ist der Artikel nicht immer ganz eindeutig. In aller Regel (wie beim Beispiel Rheinhessen, falls da nicht eine eigenständige Existenz zwischengeschaltet ist) gibt es ja im Sinn des Artikels zwei getrennte Vorgänge, die aber faktisch untrennbar sind: Die Ablösung eines Teils und dessen Anschluss an ein anderes Land. Was passiert, wenn nur einer der beiden Vorgänge erfolgreich ist, ist nicht ausdrücklich geregelt. Aber die sinnvollste Auslegung wär wohl, dass dann auch der andere scheitert.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Januar 2003 - 19:03 Uhr:   

@Ralf: An die Ablehnung der Steuerreform durch Lafontaine und das Zuwaderungsgesetz, aber auch an einige Beispiele aus der Regierung Scmidt (1974-1982), das Hick-Hack um die Polenverträge 1976 habe ich gedacht. Dies betrifft meines Erachtens alle handelnden Parteien und Poliiker. Ansonsten glaube ich nicht an den Erfolg von Länderfusionen.
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2003 - 17:48 Uhr:   

Eine Länderneugliederung ist wie bereits diskutiert nur schwer durchsetzbar. Die Länder sind eben nicht bloße Verwaltungseinheiten. Sie sind grundsätzlich autonom und sie haben gemäß Art. 30 GG und Art. 70 GG hoheitliche Befugnisse und die Gesetzgebungsbefugnis soweit nicht anders im GG bestimmt (siehe Art. 71 GG (ausschließliche Gesetzgebung des Bundes) sowie Art 71 GG in Verbindung mit Art. 31 GG (konkurrierende Gesetzgebung). Sie sind daher keine künstlichen Gebilde, deren Grenzen beliebig verschoben werden können. Es sind historisch gewachsene Gebilde. Es ist zwar richtig das einige Länder recht jungen Entstehungsdatums sind (erst nach 1945 neu zusammengesetzt wurden). Aber auch 50 Jahre Geschichte sind Geschichte. Veränderungen können daher richtigerweise nur mit Zustimmung der Bevölkerung (durch Volksabstimmungen) durchgeführt werden. Von daher erscheint eine Veränderung unwahrscheinlich. Ich persönlich würde micht schon zumindest für eine Abschaffung der Staatstaaten und des Saarlandes aussprechen. Gerade diese sind es ja die auch im Finazausgleich relativ am schlechtesten dastehen. Es handelt es sich ja eigentlich um Kommunen (mit Ausnahme des Saarlandes). Das sie auch noch gleichzeitig Bundesländer sind und alle derartigen Einrichtung vorhalten müssen ist daher natürlich sehr aufwendig. Auch haben sie als Staatsstaaten nur die Stadt als Einnahmequelle, während das Umland und dessen Einnahmen komplett an andere Bundesländer fällt. Das ist ein großer Nachteil und von daher sind Staatstaate aus sich selbst heraus kaum lebensfähig. Vielleicht wird daher auch in der Politik und in der Bevölkerung die Einsicht wachsen das zumindest in einigen Fällen Länderzusammenlegungen sinnvoll sind: z.B. Berlin-Brandenburg; Hamburg-Schleswig-Holstein (auch Lübeck ist eine Hansestadt und trotzdem kein eigenes Bundesland), Bremen und Niedersachsen und Rheinland-Pfalz und Saarland. Auf 12 Bundesländer sollte eine Neuaufteilung mindestens gehen. Eine weitere Reduzierung wäre etwas schwiergiger. Sachsen-Anhalt könnte man zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen aufteilen. Thüringen könnte man die Landkreise Burgenlandkreis, den westlichen Teil von Merseburg-Querfurt, das Mansfelder Land und Sangershausen zu Thüringen. Weißenfels, östelicher Teil von Merseburg-Querfurt, Halle und Saalekreis sowie Teile von Bitterfeld zu Sachsen. Der Rest des Landes könnte in etwa hälftig zwischen Brandenburg und Niedersachsen aufgeteilt werden. Vorschlag. Wittenberg, Dessau, Köthen, Bernburg, Schöneck, Dessau, Anhalt-Zerbst, Jerichower Land, Stendal zu Brandenburg. Altmarkkreis Salzwedel, Ohrekreis, Magdeburg, Bördekreis, Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg und Aschersleben-Straßfurt zu Niedersachsen. Geringfügige Korrekturen an den Grenzen der Landkreise können an einigen Stellen sinnvoll sein, aber im wesentlichen kann der Grenzverlauf an der Grenze der Landkreise orientiert werden. Alternativ könnte man auch den Süden von Sachsen-Anhalt wie bereits beschrieben auf Thüringen und Sachsen aufteilen und den Rest ausschließlich mit Berlin Brandenburg verbinden (kein Teil an Niedersachsen). Dafür würde sprechen das Sachsen-Anhalt historisch als preußische Verwaltungseinheit gebildet wurde und ihre Grenzen aus dieser Zeit festgeschrieben sind. Eine Zusammenlegung mit Berlin-Branenburg erschiene von daher möglich. Auch würde es das möglicherweise den Brandenburgern leichter fallen, den durch hinzunahme von SA wäre bevölkerungsmäßig kein Berliner Übergewicht mehr vohanden sondern ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Metropole und Land. Einzig die Bennenung des Bundeslandes ist offen. Preußen würde sich natürlich anbieten ist aber zu umstritten. Von daher könnte man das Land einfach insgesamt Brandenburg-Anhalt oder Brandenburg nennen.
Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg-Schleswig-Holstein könnten auch noch zu einem gemeinsamen Nordstaat verbunden werden (Küstenland oder Mecklenburg-Holstein). Eine Reduzierung unter 10 Bundesländer erscheint mir allerdings nicht sinnvoll. Denn dann würde man nicht mehr Traditionen berücksichtigen können und künstliche Gebilde schaffen. Hessen und Thüringen sind tradtitionsreiche Staaten deren Abschaffung niemals durch die Bevölkerung bewilligt werden würde. Die Thüringer wollen sich nicht mit den Sachsen vereinigen und die Hessen nicht in irgendeinen Weststaat aufgehen. Auch ein Mittelstaat (Sachsen-Anhalt, Thürinen, Hessen) gäbe kein historisch gewachsenes Gebilde noch ein irgendwie sinnvoll geografisch abgegrenztes Gebiet. Ein solche Gebilde wäre schon geografisch vollkommen unförmig. Vier Bundesländer entsrechen auch überhaupt nicht den historischen gewachsenen Gegebenheiten. Eine Neuaufteilung macht aus meiner Sicht nur bei den kleineren Ländern Sinn (im Sinne von Fusionen und Zusammenlegungen). Der Kostendruck kann dabei als Katalysator dienen. Da kann auch Bewußtsein bei den Betroffenen entstehen das man gemeinsam in einem Bundesland besser arbeiten könnte und auch daraus entstehen Gemeinsamkeiten die zu Zustimmung zur Zusammenlegung von Bundesländer führen könnte. Wünschenswert wäre es jedenfalls wenn auch leider wenig realistisch.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2003 - 17:59 Uhr:   

@Cram:
> Ich persönlich würde micht schon zumindest für eine Abschaffung der
> Staatstaaten und des Saarlandes aussprechen.
Bevor man über solche konkreten Vorschläge redet (dazu gehören auch alle weiteren Überlegungen zu Thüringen, Brandenburg etc.) muß überhaupt mal geklärt werden, ob Abschaffungen überhaupt nötig bzw. sinnvoll sind.

> Gerade diese sind es ja die auch im Finazausgleich relativ am
> schlechtesten dastehen.
M. E. reiner Zufall, weil drei der vier Länder Sonderfaktoren haben (Werften, Kohle, Hauptstadt) - Hamburg dagegen zahlt sehr kräftig ein!

> Das sie auch noch gleichzeitig Bundesländer sind und alle derartigen
> Einrichtung vorhalten müssen ist daher natürlich sehr aufwendig.
Na und?
Sie haben die Aufgaben von Kommune und Land, und sie haben die Einnahmen von Kommune und Land.
Erst einmal kein Problem.

Daß kleine Einheiten ineffizienter wären als große bleibt zu beweisen - ich vermute das Gegenteil (siehe mein langer Beitrag ganz oben).

> Auch haben sie als Staatsstaaten nur die Stadt als Einnahmequelle,
Na und?
Dafür müssen sie auch nur die Aufgaben für das Stadtgebiet wahrnehmen.
Das ist im Zweifelsfall ein Vorteil, weil die meisten staatlichen Aufgaben im ländlichen Bereich teurer zu erbringen sind.
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2003 - 20:58 Uhr:   

Ralf,

ich will jetzt mal auf einige Punkte eingehen.
"M. E. reiner Zufall, weil drei der vier Länder Sonderfaktoren haben (Werften, Kohle, Hauptstadt)"
So, so, alles zufall. Jedenfalls ließen sich solche regionalen Probleme leichter auffangen wenn man ein größeres geographisches Gebiet hätte, in dem es eben nicht nur eine schwache Region sondern auch starke Regionen gibt. Dann könnte man auch den Länderfinanzausgleich minimieren, durch entsprechende Strukturmaßnahmen innerhalb der Länder.

"Sie haben die Aufgaben von Kommune und Land, und sie haben die Einnahmen von Kommune und Land."
Es ist ziemlich aufwendig für 700.000 Einwohner bzw. 1,7 Mio ein eigenes Oberlandesgericht und Staatsgerichtshof vorzuhalten wären Hessen mit einem bei 6 Mio Einwohnern auskommt. Nur als Beispiel für die vielen Behörden die ein Land vorhalten muß, unabhängig von seiner Größe. Ein Land hat eben auch gewisse Fixkosten die unabhängig von der Größe und Einwohnerzahl sind. Zwar ist ein Großteil variabel (einwohnerzahlabhängig, strukturabhängig) aber desto kleiner und bevölkerungsärmer das Land ist desto höher ist der Anteil der fixen Kosten. Man kann natürlich darüber streiten wo man die Grenze zieht aber bei Kleinstaaten wie Bremen würde ich dies definitiv erfüllt sehen. Auch Saarland und Hamburg zählen dazu.
Daneben gibt es noch ein weiteres Argument für eine Reform des Bundesgebietes. Bremen verfügt im Bundesrat mit 700.000 Einwohnern über 3 Stimmen (weniger als 1% der Bevölkerung aber fast 5% der Stimmen in der Länderkammer). Dies verzerrt die Vertretung der Länder nach Bevölkerungszahl zugunsten der Kleinstländer exorbitant. Da die meisten kleinen Länder im Norden und Osten liegen (mit Ausnahme des Saarlands, so ist besonders die Vertretung Süddeutschlands und auch Westdeutschschlands unterdurchschnittlich. Es ist schwer einsehbar das eine Staat wie Bremen über 5% des Gewichts im Bundesrat verfügt während z.B. Frankfurt mit fast derselben Einwohnerzahl nur indirekt über das Land Hessen Einfluß hat, in dem Frankfurt nur 10% des Gewichts hat. Na ja: vielleicht sollte ich mich ja für die Unabhängigkeit Frankfurts von Hessen ausprechen. Historisch begründen ließe sich dies ja durchaus. Aber nehme der Historie gibt es auch ökonomische und strukturpolitische Überlegungen. Stadt und Umland gehören zusammen und sollten nicht durch unterschiedliche Landeszugehörigkeit und damit unterschiedliche Rechtslagen Zusammenarbeit verhindert bzw. erschwert werden (als Bsp. für die Erschwernis sei nur genannt das z.B. die Zusammenarbeit der Verkehrsbetriebe, Fragen nach Flughafenausbau oder Bau eines neuen Flughafens knapp jenseits der Grenze des Stadtgebietes oder an der Grenze gleich ganzer Staatsverträge bedarf. Auch für die Verkehrspolitik ist es wesentlich einfacher im Rahmen eines Landes zusammenzuarbeiten.
Auch historisch sehe ich bei Bremen und Hamburg keinen Grund für eine Unabhängigkeit. Die anderen Hansestädte (z.b. Lübeck, Rostock) wurden schließlich auch in das sie umgebende Land eingemeindet. Ähnlich erging es der freien Reichsstadt Frankfurt 1866 als es unfreiwilligerweise Preußen eingegliedert wurde und später (nach der Auflösung Preußens 1946) Teil des geschaffenen Staates Hessen wurde.

Für Berlins Unabhängigkeit gibt es ohnehin keinen Grund. Historisch ist Brandenburg der Ursprung von Preußen (der Name wurde von einer im sechzehnten Jhr. erworbenen Region im Osten entliehen, die nicht zum Reichsgebiet des Hl. Röm. Reiches Dt. Nation gehörte damit Friedrich III, Kurfürst von Brandenburg sich selbst als Friedrich I zum König krönen konnte). Berlin ist historisch Hauptstadt (Residenzstadt) Brandenburgs (Preußens). Eine Vereinigung wäre daher auf jeden Fall zu begrüßen. Da Berlin bereits Bundeshauptstadt ist wäre es für die Berliner auch zu verkraften den Hauptstadtstatus für das Bundesland Postdam zu überlassen (so war es ja auch vorgesehen). Ich halte es durchaus für möglich das beim zweiten Anlauf die Fusion klappt. Das äußerst knappe Scheitern in Brandenburg war damals gerade auf die PDS und deren Kampagne in Brandenburg zurückzuführen. Die Schwäche der PDS gepaart mit der Tatsache das sie als Regierungspartei in Berlin nun selbst die Vereinigung betreibt wird es ihr auch in Brandenburg unmöglich machen eine erneute Anti-Vereinigungskampagne zu starten. Unser Land wächst zusammen und die Spalter der PDS verlieren an Bedeutung oder versuchen verzweifelt sich an die neuen Bedingungen anzupassen. Daher bin ich durchaus zuversichtlich das ein zweiter Anlauf erfolgreich sein kann. Dies würde dann auch generell die Debatte über eine Neugliderung des Bundesgebietes beflügeln. Eine Reduzierung der Bundesländerzahl auf 12 (Auflösung der Staatstaaten und des Saarlands) wäre dann nicht mehr vollkommen unrealistisch. Eine weitere Verringerung auf 10 Bundesländer wie mein weitergehender Vorschlag ist aber auch dann nur sehr schwer durchsetzen. Ich wäre allerdings mit einer Reduzierung auf 12 schon sehr zufrieden. Eine weitere Reduzierung halte ich nicht für unbedingt erforderlich. Als Untergrenze für die Zahl der Bundesländer würde ich die besagten 10 ansetzen. Weitere Fusionen würden notwendigerweise neue vollkommene
Kunstgebilde ohne historische Bezüge und geographisch sinnvolle Grenzen bilden. Eine Reduzierung auf 4,5,5 oder 7 Bundesländer würden auf keinem Falle gerecht werden.
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Nimreem
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2003 - 22:03 Uhr:   

@ Crem,

man könnte auch argumentieren (siehe USA), dass Bremen gleich viele Bundesratssitze haben sollte wie Nordrhein-Westfalen. Die pro Kopf-Repräsentierung wird über den Bundestag gewährleistet.
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2003 - 22:52 Uhr:   

Nimreem,

das sieht das GG aber nicht vor. Die Anzahl der Stimmen staffelt sich eben nach der Bevölkerungszahl. Und da läßt sich natürlich begründen das kleine Länder übergewichtet werden und sehr große etwas untergewichtet werden. Aber bei den Kleinststaaten ist diese Übergewichtung so eklatant (bis fast 500%) das man schon hinterfragen sollte, zumal überproportional viele solcher Kleinstaaten in Norddeutschland liegen und diese Gebiete daher über den Bundesrat überrepresäntiert werden gegenüber Süd- und Westdeutschland.
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Nimreem
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2003 - 23:14 Uhr:   

@ Cram,

ja, Art. 51(2). Aber der kann (und wurde ja schon) verändert. Und du hast ja viele Veränderung diskutiert. Dass du ausgerechnet dieses dabei aussparen wolltest, war mir nicht klar.

Im Bundesrat ist, wenn du es so nimmst, auch Ostdeutschland überrepräsentiert. Am unterpräsentierten sind die Nordrhein-Westfalen.
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2003 - 23:29 Uhr:   

@Nimreen,

Richtig: Nord-und Ostdeutschland wie ich auch in meinem Beitrag an Ralf geschrieben haben. Allerdings ist die krasseste Überrepresentation im Falle von Bremen zu finden.
"Und du hast ja viele Veränderung diskutiert. Dass du ausgerechnet dieses dabei aussparen wolltest, war mir nicht klar."
Stimmt. Aber meine Veränderungsvorschläge würden keine Grundgesetzänderung erforderlich machen.
Sie ließe sich von den betroffenen Ländern ohne weiteres ohne den Bund bewerkstelligen.
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2003 - 23:59 Uhr:   

Mein Vorschlag für den Bundesrat:
Art. 51 Abs 2 kann unverändert bestehen bleiben, somit ergäbe sich bei Aufteilung in 10 Bundesländer folgende Stimmenzahl:
1 Alternative
Bayern 6
Baden-Würtenberg 6
Rhein-Saarland-Pfalz 4
Hessen 5
Thüringen (+Süd-SA) 4
Sachsen (+Halle) 4
Brandenburg-(Anhalt)(Preußen)(Brandenburg+Berlin+West-SA) 5
Niedersachsen (West-SA + Bremen) 6
Nordrhein-Westpfalen 6
Küstenland oder Mecklenburg-Holstein (SH+MV+HH) 5

= 51 Stimmen: Mehrheit bei 26: bisher 69(35)

2 Alternative:
Bayern 6
Baden-Würtenberg 6
Rhein-Saarland-Pfalz 4
Hessen 5
Thüringen (+Süd-SA) 4
Sachsen (+Halle) 4
Brandenburg-(Anhalt)(Brandenburg+Berlin+Ganz-SA ohne Süden) 6
Niedersachsen (+ Bremen) 6
Nordrhein-Westpfalen 6
Küstenland oder Mecklenburg-Holstein (SH+MV+HH) 5

=52 Stimmen Mehrheit 27

Bei 12 Ländern
Bayern 6
Baden-Würtenberg 6
Rhein-Saarland-Pfalz 4
Hessen 5
Thüringen 4
Sachsen 4
Berlin-Brandenburg 6
Sachsen-Anahlt 3
Niedersachsen (+ Bremen) 6
Nordrhein-Westpfalen 6
Mecklenburg-Vorpommern 3
Schleswig-Holstein (+Hamburg) 4

= 57 Stimmen: Mehrheit bei 29.
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Cram
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 00:25 Uhr:   

Korrektur für 12 Länder
Bayern 6
Baden-Würtenberg 6
Rhein-Saarland-Pfalz 4
Hessen 5
Thüringen 4
Sachsen 4
Berlin-Brandenburg 6
Sachsen-Anahlt 4
Niedersachsen (+ Bremen) 6
Nordrhein-Westpfalen 6
Mecklenburg-Vorpommern 3
Schleswig-Holstein (+Hamburg) 4

= 58 Stimmen: Mehrheit bei 30.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 07:37 Uhr:   

Ralf:
> > Auch haben sie als Staatsstaaten nur die Stadt als Einnahmequelle,
> Dafür müssen sie auch nur die Aufgaben für das Stadtgebiet wahrnehmen.

Faktisch ist das nicht richtig.

> Das ist im Zweifelsfall ein Vorteil, weil die meisten staatlichen Aufgaben
> im ländlichen Bereich teurer zu erbringen sind.

Wahrscheinlich stimmt das tendenziell noch, wenngleich heute auch innerstädtische Infrastruktur sehr teuer sein kann (Tunnels) und die kulturellen Ansprüche in ländlichen Gegenden eher niedriger sind.

Cram:

> Für Berlins Unabhängigkeit gibt es ohnehin keinen Grund.

Die eigenständige Geschichte Berlins ist länger als die einiger anderer Bundesländer, auch wenn es faktisch lange Zeit geteilt war. Wobei ich aber trotzdem nichts gegen eine Fusion mit Brandenburg hab. Das ist mir mehr oder weniger egal.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 07:38 Uhr:   

Weiß eigentlich wer den Hintergrund der Änderung von Artikel 51? Mir ist völlig uneinsichtig, dass es bei den ganz großen Ländern für 17% mehr Einwohner 20% mehr Stimmen gibt, während für die fünfte Stimme die dreifache Einwohnerzahl nötig ist.
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Nimreem
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 09:06 Uhr:   

Toll. Wenn man hier seine Wunschaufteilung reinschreiben darf:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin/Brandenburg
Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern
Bremen/Niedersachsen
Hessen/Thüringen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz/Saarland
Sachsen/Sachsen-Anhalt

9 Stimmen. Mehrheit bei 5 Stimmen.

Ist aber Unsinn, da ich alle Fusionen ausser Berlin/Brandenburg für unrealistisch ansehe.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 09:46 Uhr:   

@c07:
Die 4 größten Bundesländer haben zusammen die Bevölkerungsmehrheit, aber im Bundesrat hätten sie nach der Wiedervereinigung nicht mehr die Möglichkeit gehabt, eine 2/3 Mehrheit dort zu verhindern.

Ich bevorzuge aber eine Regelung, die die Grenzen bei 2, 5 und 8 Millionen setzt statt wie jetzt bei 2, 6 und 7 Millionen.

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