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Wahlen an Feiertagen

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J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Juni 2004 - 21:07 Uhr:   

Mehrere Landesverfassungen enthalten doch meist die Bestimmung, dass Wahlen an einem "Sonntag oder gesetzlichen Feiertag" stattfinden.
Wurde je eine Wahl an einem (nicht auf einen Sonntag fallenden) Feiertag abgehalten? Und wenn nicht, wieso eigentlich nicht? Die Bundestagswahlen liegen doch zurzeit immer eng um den 3. Oktober herum. Was könnte am Nationalfeiertag passender sein, als ein neues Parlament zu wählen und so der gelebten Demokratie Ausdruck zu verleihen?
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Juni 2004 - 23:12 Uhr:   

Das steht auch im Bundeswahlgesetz. Bei der Gelegenheit hab ich mit Erstaunen festgestellt, dass der Bundespräsident über den Wahltermin entscheidet (haben sich nicht das letzte Mal die Ministerpräsidenten untereinander und mit der Bundesregierung über den Termin gestritten?). Vielleicht sollte man ihm einfach mal diesen Vorschlag machen. Köhler trau ich es durchaus zu, dass er von seinem Recht, den Termin relativ frei zu bestimmen, auch Gebrauch macht.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2004 - 00:39 Uhr:   

Werde ich dann mal, sobald der neue Bundespräsident im Amte ist, ihm auch schreiben.
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iwiwiwm
Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2004 - 15:16 Uhr:   

Zumindest in Baden- Württemberg ist das nicht möglich:
Nach Abschnitt 1 §2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) gilt:

"Der Wahltag muuß ein Sonntag sein. Am Otsersonntag, am Pfingstsonntag, am Totengedenktag, sowie an gesetzlichen Feiertagen dürfen keine Wahlen durchgeführt werden."

Ob und in welchem Umfang es in anderen Bundesländern solche Vorschriften gibt, ist mir leider nicht bekannt.
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Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juni 2004 - 02:06 Uhr:   

In Nordrhein-Westfalen ist für Landtags- und Kommunalwahlen ein Feiertag explizit möglich. Gebrauch gemacht wurde davon m.W. jedoch bislang nicht.

Was den Termin der Bundestagswahl betrifft. Der wird zwar formal vom Bundespräsidenten bestimmt. Allerdings ist es üblich, dass die Fraktionen sich im Ältestenrat zuvor auf einen Termin einigen, und diesen Termin setzt das Staatsoberhaupt dann auch geflissentlich fest.

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