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banker83
| Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Mai 2004 - 12:49 Uhr: | |
Hallo, ich habe als Wahlhelfer dieses Jahr 3 Wahlen (Gemeinderat, Kreistag, Europaparlament) am 13.06. zu machen. ich habe gehört das man am nächsten tag vom arbeitgeber freigestellt wird wenn die auszählung bis in die nacht geht, bzw. erst am nächsten tag fertig gemacht wird. stimmt das? hat da jm erfahrungen/links für mich? danke |
Bernd Schaller
| Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Mai 2004 - 11:43 Uhr: | |
@ Banker83: Wahlhelfer ist ein Ehrenamt, daß du nur aus sehr triftigen gründen ablehnen darfst. Daher muß dich dein AG auch freistellen, i d R wird ihm auf Antrag der Lohnanteil ersetzt. Näheres erfährst du beim Wahlleiter deiner Gemeinde (Telefonnr. steht auf deinem Berufungs schreiben). |
c07
| Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Mai 2004 - 14:20 Uhr: | |
Die Frage ist, ob u.U. tatsächlich eine Verletzung der vorgeschriebenen Ruhezeiten vorliegt. Rein zeitlich gesehen dürfte das in vielen Fällen schon relevant sein, selbst bei einer einfachen Wahl. |
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