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Jens Rurio
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 28. April 2004 - 22:50 Uhr: | |
Hallo, ich habe eine Frage, die ich nicht durch die Kommunalwahlgesetze beantworten kann. Heute wurde mir als Vertreter einer Jugendorganisation der Partei in der Stadt gesagt, dass ich kein Stimmrecht habe, weil diese Organisationen laut Kommunalwahlgesetz nicht dazu berechtigt seien, dort mitzustimmen. Ist dies so, dass nur die von den untergeordneten Ortsvereinen delegierten Leute dort mitbestimmen dürfen und nicht wie in der Satzung geschrieben auch die Vertreter der Arbeitsgemeinschaften? |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 29. April 2004 - 00:08 Uhr: | |
Ich verstehe nur Bahnhof. Worum geht es überhaupt, d.h. WOBEI hast du angeblich kein Stimmrecht? Ein Parteitag? Die nächste Kommunalwahl? Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ich kann das deiner Frage nicht entnehmen. |

Jens Rurio
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 29. April 2004 - 07:31 Uhr: | |
okay, ich habe bei dem Parteitag kein Stimmrecht, wobei es in der Parteisatzung steht, dass ich Wahlrecht habe. Ich bin allerdings in diesem Falle nicht Delegierter einer Ortsgruppe der Partei, sondern einer Partei-Arbeitsgemeinschaft und das geht wohl laut Kommunalwahlgesetz nicht. Dieser Parteitag stellt die Reserveliste und den BM-Kandidaten auf. |

Nordlicht
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 29. April 2004 - 09:12 Uhr: | |
Die Auskunft ist richtig, denn bei der Aufstellung von WahlbewerberInnen dürfen nur die direkten VertreterInnen der Mitgliedschaft mitwählen, nicht die VertreterInnen von Zusammenschlüssen. Die hätten nämlich sonst doppeltes Stimmrecht. Sollte doch so auch in eurer Parteisatzung stehen. |

Kai
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 29. April 2004 - 11:15 Uhr: | |
Einschlägige Norm in diesem Zusammenhang ist § 17 KWahlG. Anders als ein Programmparteitag, für den Ausnahmen möglich sind, sind sämtliche Delegierten eines Parteitages zur Listenaufstellung von den Parteimitgliedern selbst zu wählen. |
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