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Steven
| Veröffentlicht am Sonntag, 25. April 2004 - 13:34 Uhr: | |
Hallo? Wer kann mir helfen? Ich suche Antworten auf die Frage, ob ein Ministerpräsident auch Mitglied im Bundestag sein kann?Ich denke nein, finde aber keine Erklärung dazu,Danke! |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Sonntag, 25. April 2004 - 15:04 Uhr: | |
Dass er es nicht sein dürfte, würde eine Einschränkung in der Landesverfassung verlangen. Für das Land Nordrhein-Westfalen wäre dies zum Beispiel Artikel 64 Abs. 4 der Landesverfassung: "Ein Mitglied der Landesregierung kann nicht gleichzeitig Mitglied des Bundestags oder der Bundesregierung sein." Um den Ministerpräsidenten welchen Landes geht es dir denn? |
c07
| Veröffentlicht am Sonntag, 25. April 2004 - 15:21 Uhr: | |
Von der Bundesseite her kann ein Ministerpräsident schon Mitglied im Bundestag sein, aber u.U. könnte es in einzelnen Ländern Regeln geben, die das verbieten (weiß ich nicht). In gewisser Weise ist er in der Regel sogar automatisch Mitglied im Bundestag, weil er als Mitglied des Bundesrats dort jederzeit Rederecht hat (was ich haarsträubend find). Im Europäischen Parlament dürfen Mitglieder der Landesregierungen (dass es da überhaupt einen Ministerpräsidenten o.Ä. gibt, ist nicht selbstverständlich und bundesrechtlich ungeregelt) allerdings nicht sitzen. |
Sole
| Veröffentlicht am Montag, 26. April 2004 - 20:34 Uhr: | |
In Thüringen darf ein MdL grundsätzlich nicht MdB sein, für Regierungsbeamte gilt dies nicht. Was mit dem Ministerpräsidenten ist weiß ich nicht. Stoiber kandidierte für den Bundestag. |
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